Rechtsprechung
| LG Rottweil, 14.09.2005 - 1 T 156/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zwangsvollstreckung: Fortbestand der Pfändungsfreigrenzen aufgrund eines insoweit eindeutigen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis im Rahmen eines Antrages auf ein klarstellenden Beschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Freudenstadt, 15.08.2005 - 1 M 1040/05
- LG Rottweil, 14.09.2005 - 1 T 156/05
Papierfundstellen
- Rpfleger 2005, 680
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 24.01.2006 - VII ZB 93/05
BGH erklärt Erhöhung der Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen zum 1.Juli 2005 …
Mit dieser Formulierung ist entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde sowie der von ihr in Bezug genommenen Entscheidungen des Landgerichts Trier (Beschluss vom 27. September 2005 - 5 T 104/05, Rpfleger 2005, 680) und des Landgerichts Rottweil (Beschluss vom 14. September 2005 - 1 T 156/05, Rpfleger 2005, 680) eine Festschreibung der unpfändbaren Beträge weder auf deren Höhe zum Zeitpunkt des Erlasses des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses noch auf diejenige bei Inkrafttreten des Gesetzes verbunden. - LG Trier, 27.09.2005 - 5 T 104/05
Antrag auf Erlass eines klarstellenden Beschlusses bezüglich eines …
LG Rottweil, Beschluss vom 14.9.2005, 1 T 156/05 1. Wenn eine Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht in der jeweils gültigen Fassung zu § 850 c ZPO erlassen ist, sondern früher erlassen wurde und dabei festgestellt wurde, dass die Pfändung im Rahmen des fünften, sechsten oder siebten Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen erfolgt, ist der Beschluss eindeutig.
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