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Rechtsprechung
   LG Köln, 05.03.2018 - 1 T 5/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,8799
LG Köln, 05.03.2018 - 1 T 5/18 (https://dejure.org/2018,8799)
LG Köln, Entscheidung vom 05.03.2018 - 1 T 5/18 (https://dejure.org/2018,8799)
LG Köln, Entscheidung vom 05. März 2018 - 1 T 5/18 (https://dejure.org/2018,8799)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Erledigungserklärung trotz Möglichkeit des Weiterlaufenlassens als Indiz für Druckantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auferlegung der Kosten des Insolvenzeröffnungsverfahrens gegenüber dem Gläubiger

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Erledigungserklärung trotz Möglichkeit des Weiterlaufenlassens als Indiz für Druckantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 1610
  • NZI 2018, 355
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • AG Köln, 18.11.2017 - 72 IN 171/17

    Auferlegung der Kosten des Insolvenzeröffnungsverfahrens bei übereinstimmender …

    Auszug aus LG Köln, 05.03.2018 - 1 T 5/18
    wird die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 18.11.2017 (72 IN 171/17) zurückgewiesen.
  • BGH, 24.09.2020 - IX ZB 71/19

    Erklärung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom …

    Rn. 19 Manche Gerichte und Teile des Schrifttums betrachten es als erhebliches und für sich schon hinreichendes Indiz, das den Schluss auf einen unzulässigen Druckantrag rechtfertige, wenn ein "Zwangsgläubiger", also das Finanzamt oder ein Sozialversicherungsträger, seinen Insolvenzantrag für erledigt erklärt, nachdem die Antragsforderung erfüllt worden ist, obwohl der Antrag gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 InsO nicht durch die Erfüllung unzulässig geworden ist (so LG Köln, ZVI 2017, 67; ZIP 2018, 1610; LG Ulm, ZVI 2019, 94; LG Wuppertal, ZIP 2020, 1528; AG Hamburg, ZIP 2012, 1044; AG Köln, ZVI 2019, 97; 2019, 462;… HmbKomm-InsO/Linker, 7. Aufl., § 14 Rn. 74; Frind, NZI 2017, 417, 420).
  • AG Köln, 30.01.2019 - 74 IN 238/18

    Erledigungserklärung, Kostenentscheidung, Sozialversicherungsträger, …

    Rn. 15 Erklärt danach ein Gläubiger einen Eröffnungsantrag ausschließlich wegen des Ausgleichs seiner Forderung für erledigt, so spricht bereits dies dafür, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht eigentlicher Zweck der Antragstellung gewesen ist, da der Gläubiger eine Verfahrenseröffnung unverändert weiter verfolgen könnte (LG Köln, Beschl. v. 05.03.2018, 1 T 5/18; LG Köln, Beschl. v. 24.08.2016, 13 T 87/16; LG Ulm, Beschl. v. 15.10.2018, 2 T 21/18; AG Köln, Beschl. v. 20.02.2018, 73 IN 237/17; AG Köln, Beschl. v. 16.11.2017, 72 IN 208/17; AG Köln, Beschl. v. 20.10.2017, 75 IN 309/17).

    Rn. 31 Ein erhebliches Indiz, welches auf einen unzulässigen Druckantrag hinweist, ist die Erledigungserklärung eines Gläubigers, dessen Rechtsschutzinteresse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht schon dadurch entfällt, dass seine Forderung nach Stellung des Insolvenzantrags erfüllt wird (…LG Köln v. 24.08.2016, a.a.O.; v. 05.03.2018, 1 T 5/18).

  • AG Hannover, 28.12.2018 - 908 IN 538/18

    Erledigung nach Erfüllung der Antragsforderung

    Rn. 9 Entgegen einer in der Rechtsprechung vorwiegend vertretenen Ansicht (LG Ulm, Beschl. v. 15.10.2018 - 2 T 21/18, ZInsO 2018, 2657, 2658; LG Köln, Beschl. v. 05.03.2018 - 1 T 5/18, ZInsO 2018, 889, 890; LG Köln, Beschl. v. 24.08.2016 - 13 T 87/16, ZInsO 2016, 1997, 1998; bei einem fortgeführten Geschäftsbetrieb AG Köln, Beschl. v. 20.10.2017 - 85 IN 309/17, ZInsO 2017, 2702; AG Köln, Beschl. v. 02.02.2018 - 73 IN 210/17, ZInsO 2018, 1635; AG Köln, Beschl. v. 20.02.2018 - 73 IN 237/17, ZInsO 2018, 1689) handelt es sich auch nicht um einen unzulässigen Druckantrag, wenn die Antragstellerin nicht von der Möglichkeit gebraucht macht, dass Verfahren trotz Zahlung der dem Antrag zugrundeliegenden Forderung fortzusetzen.

    Rn. 11 b) Ein Teil der Rechtsprechung geht davon aus, dass es ein gewichtiges Indiz für einen unzulässigen Druckantrag sei, wenn der Gläubiger unmittelbar nach vollständiger Befriedigung das Verfahren für erledigt erklärt, obwohl der Antrag durch die Forderungserfüllung nicht unzulässig geworden ist (so LG Ulm, Beschl. v. 15.10.2018 - 2 T 21/18, ZInsO 2018, 2657, 2658; LG Köln, Beschl. v. 05.03.2018 - 1 T 5/18, ZInsO 2018, 889, 890; LG Köln, Beschl. v. 24.08.2016 - 13 T 87/16, ZInsO 2016, 1997, 1998; AG Köln, Beschl. v. 02.02.2018 - 73 IN 210/17, ZInsO 2018, 1635; AG Köln, Beschl. v. 20.02.2018 - 73 IN 237/17, ZInsO 2018, 1689).

  • LG Wuppertal, 05.05.2020 - 16 T 94/20

    Erledigungserklärung des Insolvenzantrag stellenden Gläubigers trotz Möglichkeit …

    Hierfür besteht ein erhebliches Indiz, wenn der antragstellende Gläubiger das Verfahren nach Erfüllung der Antragsforderung durch den Schuldner für erledigt erklärt, obwohl der Antrag durch die Zahlung des Schuldners nicht gem. § 14 Abs. 1 S. 2 InsO unzulässig wurde und damit die Möglichkeit bestanden hätte, das Eröffnungsverfahren fortzusetzen (vgl. beispielsweise LG Köln, Beschluss vom 05.03.2018, 1 T 5/18).
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