Rechtsprechung
| OLG Celle, 10.01.2000 - 1 U 100/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Privatzahnärztliche Versorgung: Berechnung zahntechnischer Leistungen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Angemessene Berechnung von Auslagen für zahntechnische Leistungen bei Übersteigen der Ansätze der sog. BEL-Liste und der sog. BEB-Liste
- Judicialis
GOZ § 9
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GOZ § 9
Keine Anwendung der BEL-Liste für privatärztliche Versorgung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Angemessene Berechnung von Auslagen für zahntechnische Leistungen bei Übersteigen der Ansätze der sog. BEL-Liste und der sog. BEB-Liste
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Zahnärztekammer Nordrhein
, S. 378 (Leitsatz / Kurzmitteilung)
Lagerhaltungskosten
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format
Verfahrensgang
- LG Stade, 11.11.1998 - 5 O 324/96
- OLG Celle, 10.01.2000 - 1 U 100/98
Wird zitiert von ... (3)
- LG Stuttgart, 10.11.2009 - 16 O 494/08
Die Angemessenheit von Zahnlaborkosten bestimmt sich nicht nach dem BEL
Die von sozial- und wirtschaftspolitischen Erwägungen mitbestimmten Sätze der BEL-Liste enthalten Vorgaben an die gesetzliche Krankenkasse, welche für die Erstattungspflicht des privaten Krankenversicherers gegenüber dem Privatpatienten grundsätzlich nicht maßgebend sind (vgl. BGH, VersR 2006, 497, unter II b) 2; OLG Celle, 10.01.2000, 1 U 100/98; LG Suttgart, VersR 1999, 1101; LG Hamburg, VersR 2001, 224; LG Köln, VersR 2005, 1421; LG Köln, 29.03.2006, 23 O 269/03; LG Wiesbaden, 15.03.2006, 9 O 243/03; aA LG Heidelberg, VersR 2008, 911). - AG Düsseldorf, 09.07.2004 - 41 C 19640/02
Notwendigkeit einer mikrobiologischen Speicheldiagnostik; Angemessenheit von …
Dass die BEL-Liste als Höchstpreisliste im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung entwickelt worden ist und für privatzahnärztliche Versorgung nicht herangezogen werden kann, hat das OLG Celle ins einem Urteil vom 10.01.00 - 1 U 100/98 - bereits festgestellt. - LG Chemnitz, 13.08.2004 - 6 S 4406/03 Auch das OLG Celle hat in seinem Urteil vom 10.01.2000 ? Az.: 1 U 100/98 die Auffassung vertreten, dass Kosten für Lagerhaltung zwischen 17 und 20 % gegenüber dem Einkaufspreis der gängigen Praxis entsprechen und aus betriebswirtschaftlicher Sicht durchhaus nachvollziehbar und deshalb nicht zu beanstanden sind.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 25.03.1999 - 1 U 100/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 17.09.1998 - 15 O 161/98
- OLG Köln, 25.03.1999 - 1 U 100/98
Papierfundstellen
- NZV 2000, 172
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86
Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs …
Auszug aus OLG Köln, 25.03.1999 - 1 U 100/98
Zwar ist nach § 15 StVO ein sofortiges Einschalten der Warnblinkanlage erforderlich (BGH VRS 73, 427, 431). - BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87
Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines …
Auszug aus OLG Köln, 25.03.1999 - 1 U 100/98
Dieser erste Anschein wird nach allgemeinen Grundsätzen nur dadurch erschüttert, dass ein atypischer Verlauf, für den die Verschuldensfrage in einem anderen Licht erscheint, von dem Auffahrenden dargelegt und bewiesen wird (BGH MDR 1989, 150). - OLG Stuttgart, 15.06.1994 - 1 U 207/93
Umfang der ersetzungsfähigen Schadensdispositionen bei Ersatz der durch eine …
Auszug aus OLG Köln, 25.03.1999 - 1 U 100/98
Gegen den Lkw-Fahrer spreche bereits der Beweis des ersten Anscheins, wie das Oberlandesgericht Rostock in seinem Urteil vom 14. April 1994 - 1 U 207/93 - zutreffend angenommen habe.
- OLG Düsseldorf, 14.05.2007 - 1 U 8/07
Anteiliges Verschulden im Zusammenhang mit einem Zusammenstoß auf der Überholspur …
Bei Kollisionen mit liegen gebliebenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen - jedenfalls wenn sie zuvor im Folgeverkehr auf demselben Fahrstreifen unterwegs waren - gelten die allgemeinen Grundsätze über den Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen, d.h., es spricht ein erster Anschein dafür, dass der Auffahrunfall auf einem schuldhaften Verhalten des Auffahrenden, nämlich zu geringem Abstand, Unaufmerksamkeit oder unangepasster Geschwindigkeit, beruht (…Senat, a.a.O. mit Hinweis auf BGH, VersR 1989, 265 ff.; OLG Köln, NZV 2000, 172 f.; OLG Karlsruhe, Justiz 1986, 90 f.). - OLG Düsseldorf, 29.11.2004 - 1 U 108/04
Prüfung der Verschuldensanteile bzgl. eines Verkehrsunfalls; Erhöhung der …
Bei Kollisionen mit liegengebliebenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen - jedenfalls wenn sie zuvor im Folgeverkehr auf demselben Fahrstreifen unterwegs waren - gelten die allgemeinen Grundsätze über den Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen, d. h., es spricht ein erster Anschein dafür, dass der Auffahrunfall auf einem schuldhaften Verhalten des Auffahrenden, nämlich zu geringem Abstand, Unaufmerksamkeit oder unangepasster Geschwindigkeit, beruht (BGH, VersR 1989, 265ff.; OLG Köln, NZV 2000, 172f.; OLG Karlsruhe, Justiz 1986, 90f.).
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Rechtsprechung
| OLG Rostock, 16.12.1999 - 1 U 100/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2000, 887
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