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Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 25.03.1999 | OLG Rostock, 16.12.1999

Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.01.2000 - 1 U 100/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4818
OLG Celle, 10.01.2000 - 1 U 100/98 (https://dejure.org/2000,4818)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.01.2000 - 1 U 100/98 (https://dejure.org/2000,4818)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Januar 2000 - 1 U 100/98 (https://dejure.org/2000,4818)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GOZ § 9
    Keine Anwendung der BEL-Liste für privatärztliche Versorgung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Angemessene Berechnung von Auslagen für zahntechnische Leistungen bei Übersteigen der Ansätze der sog. BEL-Liste und der sog. BEB-Liste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Stuttgart, 10.11.2009 - 16 O 494/08

    Die Angemessenheit von Zahnlaborkosten bestimmt sich nicht nach dem BEL

    Die von sozial- und wirtschaftspolitischen Erwägungen mitbestimmten Sätze der BEL-Liste enthalten Vorgaben an die gesetzliche Krankenkasse, welche für die Erstattungspflicht des privaten Krankenversicherers gegenüber dem Privatpatienten grundsätzlich nicht maßgebend sind (vgl. BGH, VersR 2006, 497, unter II b) 2; OLG Celle, 10.01.2000, 1 U 100/98; LG Suttgart, VersR 1999, 1101; LG Hamburg, VersR 2001, 224; LG Köln, VersR 2005, 1421; LG Köln, 29.03.2006, 23 O 269/03; LG Wiesbaden, 15.03.2006, 9 O 243/03; aA LG Heidelberg, VersR 2008, 911).
  • AG Düsseldorf, 09.07.2004 - 41 C 19640/02

    Notwendigkeit einer mikrobiologischen Speicheldiagnostik; Angemessenheit von …

    Dass die BEL-Liste als Höchstpreisliste im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung entwickelt worden ist und für privatzahnärztliche Versorgung nicht herangezogen werden kann, hat das OLG Celle ins einem Urteil vom 10.01.00 - 1 U 100/98 - bereits festgestellt.
  • LG Chemnitz, 13.08.2004 - 6 S 4406/03
    Auch das OLG Celle hat in seinem Urteil vom 10.01.2000 ? Az.: 1 U 100/98 die Auffassung vertreten, dass Kosten für Lagerhaltung zwischen 17 und 20 % gegenüber dem Einkaufspreis der gängigen Praxis entsprechen und aus betriebswirtschaftlicher Sicht durchhaus nachvollziehbar und deshalb nicht zu beanstanden sind.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.03.1999 - 1 U 100/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10738
OLG Köln, 25.03.1999 - 1 U 100/98 (https://dejure.org/1999,10738)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.03.1999 - 1 U 100/98 (https://dejure.org/1999,10738)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. März 1999 - 1 U 100/98 (https://dejure.org/1999,10738)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 172
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs …

    Auszug aus OLG Köln, 25.03.1999 - 1 U 100/98
    Zwar ist nach § 15 StVO ein sofortiges Einschalten der Warnblinkanlage erforderlich (BGH VRS 73, 427, 431).
  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87

    Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines …

    Auszug aus OLG Köln, 25.03.1999 - 1 U 100/98
    Dieser erste Anschein wird nach allgemeinen Grundsätzen nur dadurch erschüttert, dass ein atypischer Verlauf, für den die Verschuldensfrage in einem anderen Licht erscheint, von dem Auffahrenden dargelegt und bewiesen wird (BGH MDR 1989, 150).
  • OLG Stuttgart, 15.06.1994 - 1 U 207/93

    Umfang der ersetzungsfähigen Schadensdispositionen bei Ersatz der durch eine …

    Auszug aus OLG Köln, 25.03.1999 - 1 U 100/98
    Gegen den Lkw-Fahrer spreche bereits der Beweis des ersten Anscheins, wie das Oberlandesgericht Rostock in seinem Urteil vom 14. April 1994 - 1 U 207/93 - zutreffend angenommen habe.
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2007 - 1 U 8/07

    Anteiliges Verschulden im Zusammenhang mit einem Zusammenstoß auf der Überholspur …

    Bei Kollisionen mit liegen gebliebenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen - jedenfalls wenn sie zuvor im Folgeverkehr auf demselben Fahrstreifen unterwegs waren - gelten die allgemeinen Grundsätze über den Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen, d.h., es spricht ein erster Anschein dafür, dass der Auffahrunfall auf einem schuldhaften Verhalten des Auffahrenden, nämlich zu geringem Abstand, Unaufmerksamkeit oder unangepasster Geschwindigkeit, beruht (…Senat, a.a.O. mit Hinweis auf BGH, VersR 1989, 265 ff.; OLG Köln, NZV 2000, 172 f.; OLG Karlsruhe, Justiz 1986, 90 f.).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2004 - 1 U 108/04

    Prüfung der Verschuldensanteile bzgl. eines Verkehrsunfalls; Erhöhung der …

    Bei Kollisionen mit liegengebliebenen Kraftfahrzeugen auf Autobahnen - jedenfalls wenn sie zuvor im Folgeverkehr auf demselben Fahrstreifen unterwegs waren - gelten die allgemeinen Grundsätze über den Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen, d. h., es spricht ein erster Anschein dafür, dass der Auffahrunfall auf einem schuldhaften Verhalten des Auffahrenden, nämlich zu geringem Abstand, Unaufmerksamkeit oder unangepasster Geschwindigkeit, beruht (BGH, VersR 1989, 265ff.; OLG Köln, NZV 2000, 172f.; OLG Karlsruhe, Justiz 1986, 90f.).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 16.12.1999 - 1 U 100/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,18055
OLG Rostock, 16.12.1999 - 1 U 100/98 (https://dejure.org/1999,18055)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16.12.1999 - 1 U 100/98 (https://dejure.org/1999,18055)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16. Dezember 1999 - 1 U 100/98 (https://dejure.org/1999,18055)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 887
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