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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 12.09.2007 - 1 U 223/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,26664
OLG Koblenz, 12.09.2007 - 1 U 223/07 (https://dejure.org/2007,26664)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.09.2007 - 1 U 223/07 (https://dejure.org/2007,26664)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. September 2007 - 1 U 223/07 (https://dejure.org/2007,26664)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 781 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 1917/04

    Verfassungsbeschwerde mit dem Gegenstand einer strafgerichtlichen Verurteilung …

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2007 - 1 U 223/07
    Die zutreffende Deutung einer Äußerung setzt - aus der Sicht des unbefangenen Durchschnittslesers oder - hörers des angesprochenen Adressatenkreises ( BGH NJW 1988, 1589 f. [BGH 22.10.1987 - I ZR 247/85] ;… Bamberger a.a.O., Rn. 171) - die Erfassung ihres Sinns voraus; hierzu sind stets auch der Anlass sowie der Kontext der beanstandeten Äußerung in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfG NJW 2005, 3274, [BVerfG 23.08.2005 - 1 BvR 1917/04] f.; BGH NJW-RR 1994, 1246).

    Zwar mag der Verfügungsbeklagte im angesprochenen Verfahren die Auseinandersetzung in der Sache suchen und damit durchaus in Wahrnehmung berechtigter Interessen seiner neuen Familie handeln (vgl. § 193 StGB ), sodass dort auch überspitzte, einseitige und sogar polemische Äußerungen als noch zulässig erscheinen könnten (vgl. BVerfG NJW 2005, 3274, 3275 [BVerfG 23.08.2005 - 1 BvR 1917/04] ; ehrverletzende Äußerung in Dienstaufsichtsbeschwerde - Anspielung auf NS-Zeit).

  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2007 - 1 U 223/07
    Die Meinungsfreiheit muss allerdings gegenüber dem Ehrschutz dann zurücktreten, wenn sich die umstrittene Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde, als Formalbeleidigung oder als Schmähkritik darstellt, das heißt wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache gesucht wird, sondern allein die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfGE 82, 272,283 f. [BVerfG 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89] ; NJW 2003, 961,962; NJW-RR 2007, 840, 841 [BVerfG 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03] ; BGH NJW 2007, 2558, 2559;… Bamberger a.a.O., Rn. 183).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2007 - 1 U 223/07
    Die Meinungsfreiheit muss allerdings gegenüber dem Ehrschutz dann zurücktreten, wenn sich die umstrittene Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde, als Formalbeleidigung oder als Schmähkritik darstellt, das heißt wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache gesucht wird, sondern allein die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfGE 82, 272,283 f. [BVerfG 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89] ; NJW 2003, 961,962; NJW-RR 2007, 840, 841 [BVerfG 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03] ; BGH NJW 2007, 2558, 2559;… Bamberger a.a.O., Rn. 183).
  • BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 580/02

    Werturteile in Ranglisten - Juve-Handbuch

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2007 - 1 U 223/07
    Werturteile sind durch das Element des Wertens, insbesondere der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt und im Unterschied zur Tatsachenbehauptung keinem Wahrheitsbeweis zugänglich; sie sind daher grundsätzlich frei und können nur unter besonderen Umständen beschränkt werden ( BVerfG NJW 2003, 277,278;… Bamberger in: ders./Roth, BGB, 2. Auflage 2007, § 12 Rn. 169 ff.).
  • BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung von Klagen gegen ehrverletzende Äußerungen …

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2007 - 1 U 223/07
    Die Meinungsfreiheit muss allerdings gegenüber dem Ehrschutz dann zurücktreten, wenn sich die umstrittene Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde, als Formalbeleidigung oder als Schmähkritik darstellt, das heißt wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache gesucht wird, sondern allein die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfGE 82, 272,283 f. [BVerfG 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89] ; NJW 2003, 961,962; NJW-RR 2007, 840, 841 [BVerfG 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03] ; BGH NJW 2007, 2558, 2559;… Bamberger a.a.O., Rn. 183).
  • BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Verdachtsberichtserstattung in der Presse

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2007 - 1 U 223/07
    Weist eine Äußerung in nicht trennbarer Weise sowohl tatsächliche als auch wertende Bestandteile auf, so wird sie als Werturteil behandelt, wenn die wertenden Elemente im Vordergrund stehen; die Richtigkeit oder Unwahrheit der tatsächlichen Bestandteile ist dann jedoch im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen (vgl. zuletzt BVerfG NJW 2007, 2686,2687 [BVerfG 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03] ).
  • BGH, 22.10.1987 - I ZR 247/85

    Mit Verlogenheit zum Geld

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2007 - 1 U 223/07
    Die zutreffende Deutung einer Äußerung setzt - aus der Sicht des unbefangenen Durchschnittslesers oder - hörers des angesprochenen Adressatenkreises ( BGH NJW 1988, 1589 f. [BGH 22.10.1987 - I ZR 247/85] ;… Bamberger a.a.O., Rn. 171) - die Erfassung ihres Sinns voraus; hierzu sind stets auch der Anlass sowie der Kontext der beanstandeten Äußerung in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfG NJW 2005, 3274, [BVerfG 23.08.2005 - 1 BvR 1917/04] f.; BGH NJW-RR 1994, 1246).
  • BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 244/98

    Verfassungsmäßigkeit der berufsrechtlichen Sanktionierung der Meinungsäußerung …

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2007 - 1 U 223/07
    Die Meinungsfreiheit muss allerdings gegenüber dem Ehrschutz dann zurücktreten, wenn sich die umstrittene Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde, als Formalbeleidigung oder als Schmähkritik darstellt, das heißt wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache gesucht wird, sondern allein die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfGE 82, 272,283 f. [BVerfG 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89] ; NJW 2003, 961,962; NJW-RR 2007, 840, 841 [BVerfG 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03] ; BGH NJW 2007, 2558, 2559;… Bamberger a.a.O., Rn. 183).
  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 274/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2007 - 1 U 223/07
    Die zutreffende Deutung einer Äußerung setzt - aus der Sicht des unbefangenen Durchschnittslesers oder - hörers des angesprochenen Adressatenkreises ( BGH NJW 1988, 1589 f. [BGH 22.10.1987 - I ZR 247/85] ;… Bamberger a.a.O., Rn. 171) - die Erfassung ihres Sinns voraus; hierzu sind stets auch der Anlass sowie der Kontext der beanstandeten Äußerung in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfG NJW 2005, 3274, [BVerfG 23.08.2005 - 1 BvR 1917/04] f.; BGH NJW-RR 1994, 1246).
  • OLG Köln, 23.05.2025 - 15 UKl 2/25

    Meta darf Daten aus öffentlich gestellten Nutzerprofilen für KI-Training …

    Auf Grundlage der im einstweiligen Verfügungsverfahren gebotenen (OLG Köln…, Beschluss vom 5. Juli 2024 - I-5 W 33/24 -, juris, Rn. 29; OLG Hamm…, Beschluss vom 11. Dezember 2024 - I-30 U 40/24 -, juris, Rn. 95; OLG Koblenz, Urteil vom 12. September 2007 - 1 U 223/07 -, juris, Rn. 14) summarischen Prüfung vermag der Senat keinen Unterlassungsanspruch aus § 2 UKlaG im Hinblick auf die - nach Klarstellung des Antrags durch den Verfügungskläger allein verfahrensgegenständlichen - First Party Data festzustellen.
  • OLG Saarbrücken, 02.10.2013 - 5 U 35/13

    Vorwurf der Begehung einer Straftat in Ausübung eines öffentlichen Amtes: …

    Das würde jedoch an der davon unabhängigen Anspruchsinhaberschaft und Aktivlegitimation des Klägers nichts ändern (siehe auch - ohne nähere Begründung - OLG Koblenz, Urt. v. 12.9.2007 - 1 U 223/07: Anspruch der Abteilungsleiterin eines Jugendamts auf Unterlassung des Vorwurfs des "Machtmissbrauchs in Ausübung ihres Amts").
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