Unterlassungsklagengesetz
Abschnitt 1 - Ansprüche bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (§§ 1 - 4e) |
(1) 1Wer in anderer Weise als durch Verwendung oder Empfehlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorschriften zuwiderhandelt, die dem Schutz der Verbraucher dienen (Verbraucherschutzgesetze), kann im Interesse des Verbraucherschutzes auf Unterlassung und Beseitigung in Anspruch genommen werden. 2Werden die Zuwiderhandlungen in einem Unternehmen von einem Mitarbeiter oder Beauftragten begangen, so ist der Unterlassungsanspruch oder der Beseitigungsanspruch auch gegen den Inhaber des Unternehmens begründet. 3Bei Zuwiderhandlungen gegen die in Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 genannten Vorschriften richtet sich der Beseitigungsanspruch nach den entsprechenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(2) 1Verbraucherschutzgesetze im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere
1. | die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts, die für | ||
a) | außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, | ||
b) | Fernabsatzverträge, | ||
c) | Verbraucherverträge über digitale Produkte, | ||
d) | Verbrauchsgüterkäufe, | ||
e) | Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge, | ||
f) | Verbraucherdarlehensverträge, Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge, | ||
g) | Bauverträge, | ||
h) | Pauschalreiseverträge, die Reisevermittlung und die Vermittlung verbundener Reiseleistungen, | ||
i) | Darlehensvermittlungsverträge sowie | ||
j) | Zahlungsdiensteverträge | ||
zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher gelten, | |||
2. | die Vorschriften zur Umsetzung der Artikel 5, 10 und 11 der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt ("Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr", ABl. EG Nr. L 178 S. 1), | ||
3. | das Fernunterrichtsschutzgesetz, | ||
4. | die Vorschriften zur Umsetzung der Artikel 19 bis 26 der Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (ABl. L 95 vom 15.4.2010, S. 1), | ||
5. | die entsprechenden Vorschriften des Arzneimittelgesetzes sowie Artikel 1 §§ 3 bis 13 des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens, | ||
6. | § 126 des Investmentgesetzes oder § 305 des Kapitalanlagegesetzbuchs, | ||
7. | die Vorschriften des Abschnitts 11 des Wertpapierhandelsgesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen und einem Kunden regeln, | ||
8. | das Rechtsdienstleistungsgesetz, | ||
9. | die §§ 57, 79 Absatz 2 und 3 sowie § 80 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, | ||
10. | das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, | ||
11. | die Vorschriften, welche die Zulässigkeit regeln | ||
a) | der Erhebung personenbezogener Daten eines Verbrauchers durch einen Unternehmer oder | ||
b) | der Verarbeitung oder der Nutzung personenbezogener Daten, die über einen Verbraucher erhoben wurden, durch einen Unternehmer, | ||
wenn die Daten zu Zwecken der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung, des Betreibens einer Auskunftei, des Erstellens von Persönlichkeits- und Nutzungsprofilen, des Adresshandels, des sonstigen Datenhandels oder zu vergleichbaren kommerziellen Zwecken erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, | |||
12. | § 2 Absatz 2 sowie die §§ 36 und 37 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. 254) und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 1), | ||
13. | die Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln, und | ||
14. | die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes, die das Verhältnis zwischen Anbietern von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten und Verbrauchern regeln. |
2Eine Datenerhebung, Datenverarbeitung oder Datennutzung zu einem vergleichbaren kommerziellen Zweck im Sinne des Satzes 1 Nummer 11 liegt insbesondere nicht vor, wenn personenbezogene Daten eines Verbrauchers von einem Unternehmer ausschließlich für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Verbraucher erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vom 20.07.2022
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2023 | Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor | 20.07.2022 | |
01.01.2022 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen | 25.06.2021 | |
01.12.2021 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) | 23.06.2021 | |
01.07.2018 | Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften | 17.07.2017 | |
03.01.2018 | Zweites Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz) | 23.06.2017 | |
01.01.2018 | Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren | 28.04.2017 | |
01.02.2017 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten | 19.02.2016 | |
18.06.2016 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen | 11.04.2016 | |
24.02.2016 | Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts | 17.02.2016 | |
01.08.2014 | Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts | 21.07.2014 | |
13.06.2014 | Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung | 20.09.2013 | |
22.07.2013 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz) | 04.07.2013 | |
23.02.2011 | Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge | 17.01.2011 | |
31.10.2009 | Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht | 29.07.2009 | |
01.10.2009 | Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform | 29.07.2009 | |
01.01.2009 | Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften | 25.10.2008 | |
01.07.2008 | Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts | 12.12.2007 | |
01.01.2008 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz) | 16.07.2007 | |
01.01.2004 | Gesetz zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen (Investmentmodernisierungsgesetz) | 15.12.2003 |
anspruch wegen der Beschränkung der Haftung bei Zahlungsverzug § 2Ansprüche bei verbraucherschutz-
gesetzwidrigen Praktiken § 2aUnterlassungs-
anspruch nach dem Urheberrechtsgesetz § 2bMissbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen § 3Anspruchsberechtigte Stellen § 3aAnspruchsberechtigte Verbände nach § 2a § 4Liste der qualifizierten Einrichtungen § 4aÜberprüfung der Eintragung § 4bBerichtspflichten und Mitteilungspflichten § 4cAufhebung der Eintragung § 4dVerordnungs-
ermächtigung § 4eUnterlassungs-
anspruch bei inner-
gemeinschaftlichen Verstößen
Rechtsprechung zu § 2 UKlaG
625 Entscheidungen zu § 2 UKlaG in unserer Datenbank:
- BGH, 02.02.2023 - III ZR 63/22
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 31.03.2022 - 20 U 71/21
Vertragsverlängerungen im Bereich Mobilfunk für Bestandskunden Vereinbarung einer ...
- OLG Düsseldorf, 31.03.2022 - 20 U 71/21
- BGH, 21.12.2022 - VIII ZR 199/20
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Zum selben Verfahren:
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Strompreiserhöhung: Ankündigung per E-Mail erfordert eindeutigen Betreff
- OLG Köln, 26.06.2020 - 6 U 304/19
Was kostet der Strom? Informationen über Preiserhöhungen dürfen nicht versteckt ...
- LG Köln, 26.11.2019 - 31 O 329/18
- LG München I, 29.11.2022 - 33 O 14776/19
Unzulässige Speicherung von Cookies in Endgeräten von Webseitennutzern
- BGH, 21.12.2022 - VIII ZR 200/20
Informationspflichten des Energieversorgers gegenüber Haushaltskunden bei ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Köln, 26.06.2020 - 6 U 303/19
Gaspreiserhöhung: Kostenbestandteile einzeln gegenüberstellen
- OLG Köln, 26.06.2020 - 6 U 303/19
- OLG Düsseldorf, 30.03.2023 - 20 U 16/22
Dürfen Banken für die Verwahrung von Einlagen auf Girokonten ein Entgelt ...
Zum selben Verfahren:
- LG Düsseldorf, 22.12.2021 - 12 O 34/21
Strafzinsen sind unzulässig
- LG Düsseldorf, 22.12.2021 - 12 O 34/21
§ 2 UKlaG in Nachschlagewerken
- § 2 UKlaG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Altenheim
Querverweise
Auf § 2 UKlaG verweisen folgende Vorschriften:
- Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
- Ansprüche bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
- Verfahrensvorschriften
Redaktionelle Querverweise zu § 2 UKlaG:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Schuldverhältnisse aus Verträgen
- Begründung, Inhalt und Beendigung
- Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen
- Anwendungsbereich und Grundsätze bei Verbraucherverträgen
- §§ 312 ff. (Anwendungsbereich) (zu § 2 Nr. 1, 2)
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Kauf, Tausch
- Verbrauchsgüterkauf
- §§ 474 ff. (Verbrauchsgüterkauf) (zu § 2 Nr. 1)
- Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge
- §§ 481 ff. (Teilzeit-Wohnrechtevertrag) (zu § 2 Nr. 1)
- Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
- Werkvertrag und ähnliche Verträge
- Pauschalreisevertrag, Reisevermittlung und Vermittlung verbundener Reiseleistungen
- §§ 651a ff. (Vertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag) (zu § 2 Nr. 1)
- Maklervertrag
- Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen und entgeltlichen Finanzierungshilfen
- §§ 655a ff. (Darlehensvermittlungsvertrag) (zu § 2 Nr. 1)
- Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)
- [ohne amtliche Überschrift]
- §§ 1 ff. (Anwendungsbereich) (zu § 2 II Nr. 3)
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Rechtsfolgen
- § 8 (Beseitigung und Unterlassung)
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- OTC-Derivate und Transaktionsregister
- §§ 31 ff. (Verordnungsermächtigung zu den Mitteilungspflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012) (zu § 2 II Nr. 7)
- Telemediengesetz (TMG)
- Zulassungsfreiheit, Informationspflichten
- § 5 (Allgemeine Informationspflichten) (zu § 2 Nr. 2)