Unterlassungsklagengesetz
(Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.2002 (BGBl. I S. 3422, ber. S. 4346)zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I S. 2446) m.W.v. 13.01.2018 Gliederung
Abschnitt 1
§ 1 Unterlassungs- und Widerrufsanspruch bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 1a Unterlassungsanspruch wegen der Beschränkung der Haftung bei Zahlungsverzug
§ 2 Ansprüche bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken
§ 2a Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz
§ 2b Missbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen
§ 3 Anspruchsberechtigte Stellen
§ 3a Anspruchsberechtigte Verbände nach § 2a
§ 4 Qualifizierte Einrichtungen
§ 4a Unterlassungsanspruch bei innergemeinschaftlichen Verstößen
Abschnitt 2Verfahrensvorschriften (§§ 5 - 12a)
Unterabschnitt 1Allgemeine Vorschriften (§§ 5 - 7)
§ 5 Anwendung der Zivilprozessordnung und anderer Vorschriften
§ 6 Zuständigkeit
§ 7 Veröffentlichungsbefugnis
Unterabschnitt 2
§ 8 Klageantrag und Anhörung
§ 9 Besonderheiten der Urteilsformel
§ 10 Einwendung wegen abweichender Entscheidung
§ 11 Wirkungen des Urteils
Unterabschnitt 3
Abschnitt 3
§ 13 Auskunftsanspruch der anspruchsberechtigten Stellen
§ 13a Auskunftsanspruch sonstiger Betroffener
Abschnitt 4
§ 14 Schlichtungsverfahren und Verordnungsermächtigung
Abschnitt 5Anwendungsbereich (§ 15)
§ 15 Ausnahme für das Arbeitsrecht
Abschnitt 6Überleitungsvorschriften (§§ 16 - 17)
§ 16 Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
§ 17 Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts