Deutschland

Unterlassungsklagengesetz
(Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.2002 (BGBl. I S. 3422, ber. S. 4346)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1237) m.W.v. 01.01.2023

Abschnitt 1

§ 1 Unterlassungs- und Widerrufsanspruch bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1a Unterlassungsanspruch wegen der Beschränkung der Haftung bei Zahlungsverzug

§ 2 Ansprüche bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken

§ 2a Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz

§ 2b Missbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen

§ 3 Anspruchsberechtigte Stellen

§ 3a Anspruchsberechtigte Verbände nach § 2a

§ 4 Liste der qualifizierten Einrichtungen

§ 4a Überprüfung der Eintragung

§ 4b Berichtspflichten und Mitteilungspflichten

§ 4c Aufhebung der Eintragung

§ 4d Verordnungsermächtigung

§ 4e Unterlassungsanspruch bei innergemeinschaftlichen Verstößen

Abschnitt 2
Unterabschnitt 1

§ 5 Anwendung der Zivilprozessordnung und anderer Vorschriften

§ 6 Zuständigkeit

§ 7 Veröffentlichungsbefugnis

Unterabschnitt 2

§ 8 Klageantrag und Anhörung

§ 9 Besonderheiten der Urteilsformel

§ 10 Einwendung wegen abweichender Entscheidung

§ 11 Wirkungen des Urteils

Unterabschnitt 3

§ 12 Einigungsstelle

§ 12a Anhörung der Datenschutzbehörden in Verfahren über Ansprüche nach § 2

Abschnitt 3

§ 13 Auskunftsanspruch der anspruchsberechtigten Stellen

§ 13a Auskunftsanspruch sonstiger Betroffener

Abschnitt 4

§ 14 Schlichtungsverfahren und Verordnungsermächtigung

Abschnitt 5

§ 15 Ausnahme für das Arbeitsrecht

Abschnitt 6

§ 16 Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7

§ 17 Überleitungsvorschriften zu dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:




Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht