Unterlassungsklagengesetz
Abschnitt 1 - Ansprüche bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (§§ 1 - 4e) |
Zitiervorschläge
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Wer gegen § 95b Absatz 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes verstößt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes vom 31.05.2021
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
07.06.2021 | Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes | 31.05.2021 | |
24.02.2016 | Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts | 17.02.2016 | |
01.09.2004 | Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft | 10.09.2003 |
§ 1Unterlassungs- und Widerrufsanspruch bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 1aUnterlassungs-
anspruch wegen der Beschränkung der Haftung bei Zahlungsverzug § 2Ansprüche bei verbraucherschutz-
gesetzwidrigen Praktiken § 2aUnterlassungs-
anspruch nach dem Urheberrechtsgesetz § 2bMissbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen § 3Anspruchsberechtigte Stellen § 3aAnspruchsberechtigte Verbände nach § 2a § 4Liste der qualifizierten Einrichtungen § 4aÜberprüfung der Eintragung § 4bBerichtspflichten und Mitteilungspflichten § 4cAufhebung der Eintragung § 4dVerordnungs-
ermächtigung § 4eUnterlassungs-
anspruch bei inner-
gemeinschaftlichen Verstößen
anspruch wegen der Beschränkung der Haftung bei Zahlungsverzug § 2Ansprüche bei verbraucherschutz-
gesetzwidrigen Praktiken § 2aUnterlassungs-
anspruch nach dem Urheberrechtsgesetz § 2bMissbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen § 3Anspruchsberechtigte Stellen § 3aAnspruchsberechtigte Verbände nach § 2a § 4Liste der qualifizierten Einrichtungen § 4aÜberprüfung der Eintragung § 4bBerichtspflichten und Mitteilungspflichten § 4cAufhebung der Eintragung § 4dVerordnungs-
ermächtigung § 4eUnterlassungs-
anspruch bei inner-
gemeinschaftlichen Verstößen
Rechtsprechung zu § 2a UKlaG
2 Entscheidungen zu § 2a UKlaG in unserer Datenbank:
- OLG Koblenz, 07.05.2009 - 2 U 856/08
Zum Umfang der Rechte eines Verbraucherschutzverbandes gegenüber einer Bank
Zum selben Verfahren:
- OLG Koblenz, 03.07.2009 - 2 U 856/08
Zum Umfang der Rechte eines Verbraucherschutzverbandes gegenüber einer Bank
- OLG Koblenz, 03.07.2009 - 2 U 856/08
Querverweise
Auf § 2a UKlaG verweisen folgende Vorschriften:
- Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
- Ansprüche bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen