Unterlassungsklagengesetz
| Abschnitt 1 - Ansprüche bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (§§ 1 - 2c) |
Wer einen Verstoß im Sinne des Artikels 3 Nummer 5 der Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (ABl. L 345 vom 27.12.2017, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2019/771 (ABl. L 136 vom 22.5.2019, S. 28) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, begeht, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz) vom 08.10.2023
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 13.10.2023 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz) | 08.10.2023 |
anspruch wegen der Beschränkung der Haftung bei Zahlungsverzug § 2Ansprüche bei verbraucherschutz-
gesetzwidrigen Praktiken § 2aUnterlassungs-
anspruch bei Verstößen innerhalb der Europäischen Union § 2bUnterlassungs-
anspruch nach dem Urheberrechtsgesetz § 2cMissbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen
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Rechtsprechung zu § 2a UKlaG
11 Entscheidungen zu § 2a UKlaG in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 10.03.2025 - 31 U 64/24
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts; UKlaG ; Vertragsstrafe
- OLG Celle, 06.03.2025 - 13 U 25/24
Gemeinsame Vergütungsregeln; Kartellverstoß; Kündigungsrecht; ...
- OLG Düsseldorf, 31.10.2024 - 20 UKl 4/24
Klage eines Verbraucherschutzverbandes gegen eines Grundversorgers mit Strom und ...
- KG, 05.11.2024 - 5 UKl 5/24
Buttonlösung bei Abschluss eines kostenlosen Probeabos
- OLG Brandenburg, 23.10.2024 - 7 UKl 2/23
Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe für jede Zuwiderhandlung gegen die ...
- LG Düsseldorf, 28.04.2021 - 12 O 188/18
- OLG Frankfurt, 13.03.2025 - 6 UKl 15/24
Unangemessene Benachteiligung in AGB durch ersatzlose Absage oder Verschiebung ...
- BGH, 20.02.2025 - I ZB 26/24
Untersagung einer Werbung für Fernbusreisen mit den Bezeichnungen ...
- OLG München, 20.03.2025 - 29 U 6534/22
Rechtsbruch
- OLG Koblenz, 07.05.2009 - 2 U 856/08
Zum Umfang der Rechte eines Verbraucherschutzverbandes gegenüber einer Bank
Querverweise
Auf § 2a UKlaG verweisen folgende Vorschriften:
- Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
- Ansprüche bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
- § 2c (Missbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen)
- Anspruchsberechtigte Stellen
- § 3 (Anspruchsberechtigte Stellen)
- Verfahrensvorschriften
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Verjährung
- Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung
- § 204a (Hemmung der Verjährung von Ansprüchen von Verbrauchern durch Klagen von qualifizierten Verbraucherverbänden oder qualifizierten Einrichtungen)
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Rechtsfolgen
- § 8 (Beseitigung und Unterlassung)
- EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz (EU-VSchDG)
- Durchsetzung der Gesetze zum Schutz der Verbraucherinteressen
- § 7 (Beauftragung Dritter)