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Unterlassungsklagengesetz
| Abschnitt 6 - Anwendungsbereich (§ 15) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Unterlassungsklagengesetz (https://dejure.org/gesetze/UKlaG/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 15 UKlaG
5 Entscheidungen zu § 15 UKlaG in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 23.01.2025 - 1 U 10/24
Zulässigkeit einer Klausel über Änderung von AGB bei Verträgen über Rabattkarten ...
- BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 831/13
Probezeitvereinbarung im zweiten Ausbildungsverhältnis
- KG, 09.02.2012 - 23 U 192/08
Formularmäßige Übertragung der Verwertungsrechte in Verträgen mit ...
- ArbG Stuttgart, 18.03.2005 - 26 Ga 4/05
Einstweilige Verfügung - Beschäftigungspflicht
- BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04
Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 15 UKlaG:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
- § 310 IV 2 (Anwendungsbereich)