Unterlassungsklagengesetz
| Abschnitt 2 - Anspruchsberechtigte Stellen (§§ 3 - 4f) |
(1) Das Bundesamt für Justiz überprüft von Amts wegen, ob ein qualifizierter Verbraucherverband, der in der Liste nach § 4 eingetragen ist, die Eintragungsvoraussetzungen nach § 4 Absatz 2 Satz 1 erfüllt,
(2) Ergeben sich in einem Rechtstreit begründete Zweifel daran, ob ein qualifizierter Verbraucherverband, der in der Liste nach § 4 eingetragen ist, die Eintragungsvoraussetzungen nach § 4 Absatz 2 Satz 1 erfüllt, kann das Gericht das Bundesamt für Justiz zur Überprüfung der Eintragung auffordern und die Verhandlung bis zum Abschluss der Überprüfung aussetzen.
(3) Das Bundesamt für Justiz kann die qualifizierten Verbraucherverbände und deren Vorstandsmitglieder zur Befolgung der Pflichten im Verfahren zur Überprüfung der Eintragung durch die Festsetzung eines Zwangsgelds anhalten.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz) vom 08.10.2023
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 13.10.2023 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz) | 08.10.2023 | |
| 02.12.2020 | Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs | 26.11.2020 |
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Rechtsprechung zu § 4a UKlaG
46 Entscheidungen zu § 4a UKlaG in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2026 - 4 A 3501/25
Ein Unternehmen kann nicht verlangen, dass ein klageberechtigter Verband aus der ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2025 - 4 E 588/25
Beiladung; Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände; Eintragung; Löschung; ...
- VG Köln, 06.11.2025 - 1 K 6920/22
Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände , subjektiv öffentliches Recht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2025 - 4 E 588/25
- BGH, 17.11.2020 - X ZR 3/19
Verbandsklage gegen die Verwendung von Klauseln in AGB: Gebührenstreitwert und ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 13.12.2018 - 16 U 15/18
Wirksamkeit einer AGB-Klausel über Nichterstattung von Steuern und Gebühren bei ...
- OLG Frankfurt, 13.12.2018 - 16 U 15/18
- BGH, 30.06.2020 - XI ZR 119/19
Entgelt für Basiskonto
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 27.02.2019 - 19 U 104/18
Zur Wirksamkeit von Entgeltklauseln für die Erbringung von ...
- OLG Frankfurt, 27.02.2019 - 19 U 104/18
- KG, 03.09.2020 - 23 U 34/16
Airline muss Steuern und Gebühren separat ausweisen
- OLG Hamburg, 16.12.2021 - 15 U 160/20
Irreführung durch Unterlassen bei gemischtsprachigem Angebot ...
Zum selben Verfahren:
- LG Hamburg, 02.07.2020 - 312 O 614/15
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsantrag gegen englischsprachige Angaben auf ...
- LG Hamburg, 02.07.2020 - 312 O 614/15
Querverweise
Auf § 4a UKlaG verweisen folgende Vorschriften:
- Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
- Ansprüche bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
- § 2 (Ansprüche bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken)
- Anspruchsberechtigte Stellen
- § 4e (Überprüfung und Aufhebung einer Eintragung in der Liste nach § 4d)
- Überleitungsvorschriften
- § 17 (Überleitungsvorschriften zu dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs)
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Rechtsfolgen
- § 8b (Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände)