Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 1 - Kauf, Tausch (§§ 433 - 480) |
Untertitel 3 - Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 - 479) |
(1) 1Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine Ware (§ 241a Absatz 1) kauft. 2Um einen Verbrauchsgüterkauf handelt es sich auch bei einem Vertrag, der neben dem Verkauf einer Ware die Erbringung einer Dienstleistung durch den Unternehmer zum Gegenstand hat.
(2) 1Für den Verbrauchsgüterkauf gelten ergänzend die folgenden Vorschriften dieses Untertitels. 2Für gebrauchte Waren, die in einer öffentlich zugänglichen Versteigerung (§ 312g Absatz 2 Nummer 10) verkauft werden, gilt dies nicht, wenn dem Verbraucher klare und umfassende Informationen darüber, dass die Vorschriften dieses Untertitels nicht gelten, leicht verfügbar gemacht wurden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags vom 25.06.2021
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2022 | Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags | 25.06.2021 | |
01.01.2018 | Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren | 28.04.2017 | |
13.06.2014 | Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung | 20.09.2013 | |
16.12.2008 | Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs | 10.12.2008 | |
01.01.2002 | Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts | 26.11.2001 |
kaufvertrag über digitale Produkte § 475bSachmangel einer Ware mit digitalen Elementen § 475cSachmangel einer Ware mit digitalen Elementen bei dauerhafter Bereitstellung der digitalen Elemente § 475dSonderbestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz § 475eSonderbestimmungen für die Verjährung § 476Abweichende Vereinbarungen § 477Beweislastumkehr § 478Sonderbestimmungen für den Rückgriff des Unternehmers § 479Sonderbestimmungen für Garantien
Rechtsprechung zu § 474 BGB
436 Entscheidungen zu § 474 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 07.04.2021 - VIII ZR 49/19
Streit über das Wesen einer "öffentlich zugänglichen Versteigerung" bei einer ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 09.10.2019 - VIII ZR 240/18
Der gebrauchte Hengst
Zum selben Verfahren:
- OLG Schleswig, 04.07.2018 - 12 U 87/17
Der gebrauchte Hengst
- OLG Schleswig, 04.07.2018 - 12 U 87/17
- BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 215/10
Zum Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 22.07.2010 - 22 U 232/07
Gebrauchtwagenkaufvertrag: Vorliegen eines Sachmangels bei erheblichen, aber ...
- OLG Frankfurt, 22.07.2010 - 22 U 232/07
- BGH, 10.11.2021 - VIII ZR 187/20
Geltung der von einem Kaufmann vorgenommenen Rechtsgeschäfte im Zweifel als zum ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 24.02.2010 - VIII ZR 71/09
Zur Anwendung der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf bei einer vom ...
Zum selben Verfahren:
- LG Köln, 14.03.2007 - 4 O 40/06
Qualifikation des Austauschortes als einheitlicher Erfüllungsort für den ...
- LG Köln, 14.03.2007 - 4 O 40/06
Querverweise
Auf § 474 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Kauf, Tausch
- Verbrauchsgüterkauf
- § 478 (Sonderbestimmungen für den Rückgriff des Unternehmers)
Redaktionelle Querverweise zu § 474 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Recht der Schuldverhältnisse
- Schuldverhältnisse aus Verträgen
- Gegenseitiger Vertrag
- § 326 I 1 (Befreiung von der Gegenleistung und Rücktritt beim Ausschluss der Leistungspflicht) (zu § 474 II)
- Erlöschen der Schuldverhältnisse
- Hinterlegung
- § 383 III (Versteigerung hinterlegungsunfähiger Sachen) (zu § 474 I 2)
- Sachenrecht
- Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten
- Pfandrecht an beweglichen Sachen
- § 1233 (Ausführung des Verkaufs) (zu § 474 II)
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Allgemeine Vorschriften
- Internationales Privatrecht
- Außervertragliche Schuldverhältnisse
- Art. 29a (weggefallen) (zu §§ 474 ff)
- Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
- Ansprüche bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
- § 2 Nr. 1 (Ansprüche bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken) (zu §§ 474 ff)