Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 1 - Kauf, Tausch (§§ 433 - 480) |
Untertitel 3 - Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 - 479) |
(1) 1Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar. 2Beim Kauf eines lebenden Tieres gilt diese Vermutung für einen Zeitraum von sechs Monaten seit Gefahrübergang.
(2) Ist bei Waren mit digitalen Elementen die dauerhafte Bereitstellung der digitalen Elemente im Kaufvertrag vereinbart und zeigt sich ein von den vertraglichen Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der digitalen Elemente während der Dauer der Bereitstellung oder innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren seit Gefahrübergang, so wird vermutet, dass die digitalen Elemente während der bisherigen Dauer der Bereitstellung mangelhaft waren.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags vom 25.06.2021
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2022 | Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags | 25.06.2021 | |
01.01.2018 | Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren | 28.04.2017 | |
01.01.2002 | Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts | 26.11.2001 |
Rechtsprechung zu § 477 BGB
223 Entscheidungen zu § 477 BGB in unserer Datenbank:
- VerfG Brandenburg, 12.04.2019 - VfGBbg 25/18
Verletzung des Willkürverbot durch begründungslose fachgerichtliche Abweichung ...
- BGH, 10.02.2022 - I ZR 38/21
Zufriedenheitsgarantie
- BGH, 14.04.2011 - I ZR 133/09
Werbung mit Garantie
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 13.08.2009 - 4 U 71/09
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer dreijährigen Garantie für ...
- OLG Hamm, 13.08.2009 - 4 U 71/09
- BGH, 10.11.2021 - VIII ZR 187/20
Geltung der von einem Kaufmann vorgenommenen Rechtsgeschäfte im Zweifel als zum ...
- BGH, 09.09.2020 - VIII ZR 150/18
Gewöhnlicher, die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigender Verschleiß ist bei ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Köln, 26.04.2018 - 15 U 82/17
Rücktritt vom Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw wegen Korrosion am Auspuff
- OLG Köln, 26.04.2018 - 15 U 82/17
- OLG Frankfurt, 14.09.2021 - 6 U 127/20
Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein Dressurpferd
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 30.11.2018 - 22 U 52/18
Beweislastumkehr nach § 476 BGB a.F. (= § 477 BGB n.F.) bei einem älteren ...
Querverweise
Auf § 477 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Kauf, Tausch
- Allgemeine Vorschriften
- § 453 (Rechtskauf; Verbrauchervertrag über den Kauf digitaler Inhalte)
- Werkvertrag und ähnliche Verträge
- Werkvertragsrecht
- Allgemeine Vorschriften
- § 650 (Werklieferungsvertrag; Verbrauchervertrag über die Herstellung digitaler Produkte)