Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 1 - Kauf, Tausch (§§ 433 - 480) |
| Untertitel 2 - Besondere Arten des Kaufs (§§ 454 - 473) |
| Kapitel 3 - Vorkauf (§§ 463 - 473) |
1Das Vorkaufsrecht ist nicht übertragbar und geht nicht auf die Erben des Berechtigten über, sofern nicht ein anderes bestimmt ist. 2Ist das Recht auf eine bestimmte Zeit beschränkt, so ist es im Zweifel vererblich.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001
Vorherige Gesetzesfassung
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2002 | Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts | 26.11.2001 |
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Rechtsprechung zu § 473 BGB
40 Entscheidungen zu § 473 BGB in unserer Datenbank:
- KG, 21.01.2019 - 22 U 67/17
Dingliches Vorkaufsrecht: Bindung des Grundstückseigentümers an eine bestimmte ...
- OLG Karlsruhe, 14.02.2024 - 14 W 96/23
Grundbuchsache: Eintragungshindernis bei Löschung eines dinglichen ...
- OLG Hamm, 05.02.2019 - 15 W 297/18
Berichtigung des Grundbuchs durch Löschung eines Vorkaufsrechts nach Versterben ...
- OLG Saarbrücken, 09.06.2020 - 5 W 20/20
Ein zunächst nicht übertragbar gemachtes subjektiv-persönliches (dingliches) ...
- OLG Brandenburg, 11.12.2018 - 5 W 107/18
Grundbuchberichtigung hinsichtlich der Inhaberschaft eines vermögensgesetzlichen ...
- BGH, 12.05.2016 - I ZR 5/15
Pflicht des Vorkaufsberechtigten zur Zahlung der Maklerprovision: Herabsetzung ...
- OLG Hamm, 28.03.2017 - 15 W 109/17
Übergang eines Vorkaufsrechts
- OLG Frankfurt, 05.11.2020 - 20 W 156/20
Zur Auslegung einer Grundbucheintragung bezüglich eines subjektiv-persönlichen ...
- BGH, 13.10.2016 - V ZB 98/15
Grundbuchsache: Aufhebung eines dinglichen Rechts mit bestehender ...
- OLG München, 10.03.2009 - 13 U 4486/08
Vorkaufsrecht bei Erwerb eines Erbteils im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
Querverweise
Auf § 473 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sachenrecht
- Vorkaufsrecht
- § 1098 (Wirkung des Vorkaufsrechts)
- Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG)
- V. Beendigung, Erneuerung, Heimfall
- 2. Erneuerung
- § 31
Redaktionelle Querverweise zu § 473 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Erbrecht
- Erbfolge
- § 1922 (Gesamtrechtsnachfolge)