Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 1 - Kauf, Tausch (§§ 433 - 480) |
| Untertitel 2 - Besondere Arten des Kaufs (§§ 454 - 473) |
| Kapitel 3 - Vorkauf (§§ 463 - 473) |
1Hat sich der Dritte in dem Vertrag zu einer Nebenleistung verpflichtet, die der Vorkaufsberechtigte zu bewirken außerstande ist, so hat der Vorkaufsberechtigte statt der Nebenleistung ihren Wert zu entrichten. 2Lässt sich die Nebenleistung nicht in Geld schätzen, so ist die Ausübung des Vorkaufsrechts ausgeschlossen; die Vereinbarung der Nebenleistung kommt jedoch nicht in Betracht, wenn der Vertrag mit dem Dritten auch ohne sie geschlossen sein würde.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001
Vorherige Gesetzesfassung
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2002 | Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts | 26.11.2001 |
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Rechtsprechung zu § 466 BGB
15 Entscheidungen zu § 466 BGB in unserer Datenbank:
- VG Stuttgart, 07.03.2023 - 2 K 399/22
Ausübung eines Vorkaufsrechts an einem Bahnbetriebsgrundstück im Geltungsbereich ...
- VG Würzburg, 22.07.2021 - W 5 K 20.844
Ermessensdefizit bei Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts
- VG Hamburg, 05.10.2022 - 7 K 4429/21
Ausübung eines städtebaurechtlichen Vorkaufsrecht; Eintritt in einen Kaufvertrag ...
- VG Meiningen, 19.01.2016 - 2 K 460/14
Vorkaufsrecht nach dem Thüringer Waldgesetz bei Verkäufen nach dem ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Thüringen, 08.10.2020 - 3 KO 164/16
Ausübung eines waldrechtlichen Vorkaufsrechts
- OVG Thüringen, 08.10.2020 - 3 KO 164/16
- VG Würzburg, 22.07.2021 - W 5 K 20.928
Vorkaufsrecht, Klage der Verkäuferin, Kombination von Kaufvertrag und ...
- OVG Sachsen, 03.12.2010 - 3 A 421/09
Ausübung des Vorkaufsrechts bei Verkäufen auf der Grundlage des § 3 Abs. 1, Abs. ...
- LG Itzehoe, 13.12.2023 - 6 O 245/23
Einrede des Erstreckungsverlangens bei beschränkter Ausübung eines Vorkaufsrechts
- OLG Düsseldorf, 12.01.2016 - 21 U 109/15
Begriff der Rechtsnachfolge i.S. von § 266 Abs. 1 S. 1
- VG Freiburg, 18.12.2007 - 4 K 1763/06
Vorpachtvertrag für Schilderwerbung mit einer Gemeinde
Querverweise
Auf § 466 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sachenrecht
- Vorkaufsrecht
- § 1098 (Wirkung des Vorkaufsrechts)
- Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG)
- V. Beendigung, Erneuerung, Heimfall
- 2. Erneuerung
- § 31
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Entschädigung, Ausgleich, Vorkaufsrecht
- § 99a (Vorkaufsrecht)
- Wassergesetz (WasserG)
- Bewirtschaftung von Gewässern
- Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
- § 29 (Gewässerrandstreifen (zu § 38 WHG))
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Eigentumsbindung, Befreiungen
- § 66 (Vorkaufsrecht)