Einführungsgesetz BGB

   1. Teil - Allgemeine Vorschriften (Art. 1 - 49)   
   2. Kapitel - Internationales Privatrecht (Art. 3 - 49)   
   5. Abschnitt - Außervertragliche Schuldverhältnisse (Art. 27 - 42)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

Art. 29a

(weggefallen)

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 vom 25.06.2009 (BGBl. I S. 1574), in Kraft getreten am 17.12.2009 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
17.12.2009
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 593/200825.06.2009BGBl. I S. 1574
08.12.2004Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen02.12.2004BGBl. I S. 3102
01.01.2002Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts26.11.2001BGBl. I S. 3138
30.06.2000Gesetz über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro27.06.2000BGBl. I S. 897

Rechtsprechung zu Art. 29a EGBGB

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Querverweise

Auf Art. 29a EGBGB verweisen folgende Vorschriften:

Redaktionelle Querverweise zu Art. 29a EGBGB:

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
      Allgemeiner Teil
        Personen
          Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
            § 13 (Verbraucher)
     
      Recht der Schuldverhältnisse
        Inhalt der Schuldverhältnisse
          Verpflichtung zur Leistung
            § 241a (Unbestellte Leistungen)
        Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
          §§ 305 ff. (Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag)
        Schuldverhältnisse aus Verträgen
          Begründung, Inhalt und Beendigung
            Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen
              Anwendungsbereich und Grundsätze bei Verbraucherverträgen
                § 312 (Anwendungsbereich)
              Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge
                §§ 312b ff. (Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge)
                § 312f (Abschriften und Bestätigungen)
          Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
            Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
              §§ 355 ff. (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen)
        Einzelne Schuldverhältnisse
          Kauf, Tausch
            Allgemeine Vorschriften
              §§ 433 ff. (Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag)
            Verbrauchsgüterkauf
              §§ 474 ff. (Verbrauchsgüterkauf)
              § 475 (Anwendbare Vorschriften)
          Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge
            §§ 481 ff. (Teilzeit-Wohnrechtevertrag) (zu Art. 29a III)
            § 483 (Sprache des Vertrags und der vorvertraglichen Informationen)
          Werkvertrag und ähnliche Verträge
            Pauschalreisevertrag, Reisevermittlung und Vermittlung verbundener Reiseleistungen
              §§ 651a ff. (Vertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag)
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