Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 1 U 314/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27666
OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 1 U 314/12 (https://dejure.org/2013,27666)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.09.2013 - 1 U 314/12 (https://dejure.org/2013,27666)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. September 2013 - 1 U 314/12 (https://dejure.org/2013,27666)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,27666) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unverlangte werbliche E-Mails verletzen das Recht eines Unternehmens am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei E-Mail-Spam darf die Unterlassungserklärung auf die konkret verwendete E-Mail-Adresse beschränkt werden

  • kanzlei.biz

    Umfang des Unterlassungsanspruchs eines Unternehmers gegen unerwünschte E-Mail Werbung

  • rabüro.de

    Zum Unterlassungsanspruch wegen unerlaubt zugesandter-Werbe-E-Mails

  • online-und-recht.de

    Beschränkung auf konkrete E-Mail-Adresse bei Unterlassungserklärung nicht ausreichend

  • wordpress.com PDF
  • kanzlei-rader.de

    Unterlassungsanspruch bei Zusendung von Zahlungsaufforderungen bei nicht nachweislich erfolgter Registrierung auf einem Internetportal - Outlets.de

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; BGB § 1004
    Unterlassungsansprüche des Inhabers eines E-Mail-Kontos hinsichtlich der ungewollten Übersendung von Werbeschreiben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch wg. unerlaubter E-Mail-Werbung bezieht sich nur auf konkrete Mail-Adressen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Der Umfang des Unterlassungsanspruchs bei rechtswidriger Zusendung von Werbe-E-Mails (Spam)

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    "Abmahnung gegen Internetdienstleister, der unbefugt per e-mail mit Schufa droht ist richtig"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Double-Opt-in- Verfahren: Senden von E-Mails ohne Einwilligung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Reichweite von Unterlassungsanspruch gegen Spam

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterlassungsansprüche des Inhabers eines E-Mail-Kontos hinsichtlich der ungewollten Übersendung von Werbeschreiben

Besprechungen u.ä. (2)

  • lhr-law.de (Kurzanmerkung)

    Das double-opt-in?

  • e-recht24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abmahnung wegen Spam-Mails: Wie weit geht der Unterlassunsganspruch?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 115
  • MIR 2013, Dok. 091
  • K&R 2014, 38
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07

    E-Mail-Werbung II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 1 U 314/12
    Die von der Klägerin vermisste gesetzliche Grundlage der Verifikationspflicht liegt in § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG, dessen Wertung auch im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB zu beachten ist (vgl. BGH NJW 2009, 2958, 2959 [Tz. 14]).
  • OLG München, 27.09.2012 - 29 U 1682/12

    Double-Opt-In

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 1 U 314/12
    Es mag dahinstehen, ob bereits die Übersendung der ersten Bestätigungsmail an den Beklagten mit dem Aktivierungslink in diesem Sinne eine unerlaubte Werbe-E-Mail darstellte, was äußerst zweifelhaft erscheint (vgl. dazu OLG München MMR 2013, 38 f. mit kritischen Anmerkungen Heidrich MMR 2013, 39 f., Möller jurisPR-WettbR 2/2013 Anm. 3 und Weller jurisPR-ITR 3/2013 Anm. 4).
  • OLG Bamberg, 12.05.2005 - 1 U 143/04

    Unterlassungsanspruch gegen Spam-Versand

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 1 U 314/12
    Der Beklagte hat gegen die Klägerin einen Unterlassungsanspruch aus §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog, weil die fortgesetzte Verwendung seiner E-Mail-Adresse für geschäftliche Korrespondenz ihn in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt (vgl. dazu z. B. OLG Bamberg MMR 2006, 481).
  • KG, 22.06.2004 - 9 W 53/04

    Unterlassungsanspruch wegen E-Mail-Spamming: Mithaftung einer politischen Partei …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 1 U 314/12
    Der deliktische, quasi-negatorische Unterlassungsanspruch bezieht sich im Gegensatz zum wettbewerbsrechtlichen nur auf bestimmte E-Mail-Adressen (vgl. KG NJW-RR 2005, 51, 52; Dietrich GWR 2012, 102, 103 f. m. w. N.).
  • KG, 05.09.2017 - 5 U 150/16

    Spam-Krokodil - Unerwünschte E-Mail-Werbung: Rechtsmissbräuchlichkeit der …

    Die vom Inhaber eines E-Mail-Kontos nicht erlaubte Nutzung desselben zu werblichen Zwecken verletzt daher jedenfalls grundsätzlich das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers (OLG Frankfurt MMR 2014, 115, m.w.N.).
  • OLG München, 23.01.2017 - 21 U 4747/15

    E-Mail-Werbung - Einwilligung muss detailliert nachgewiesen werden

    Rn. 6 Dem steht auch nicht das Urteil des OLG Frankfurt (OLG Frankfurt, Urteil vom 30. September 2013, Az. 1 U 314/12) entgegen, wonach sich der deliktische, quasi-negatorische Unterlassungsanspruch im Gegensatz zum wettbewerbsrechtlichen nur auf bestimmte E-Mail-Adressen bezieht.

    Dies fällt unter den oben dargestellten weiten Begriff der Werbung (so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 30.09.2013, Az. 1 U 314/12, juris Tz. 2).

  • AG Bonn, 09.05.2018 - 111 C 136/17

    Kunden-Feedback-Befragungen sind ohne Zustimmung des Empfängers unzulässige …

    Insbesondere hat er eine konkrete E-Mail-Adresse genannt, sodass es nicht darauf ankommt, ob sich der Unterlassungsanspruch des Klägers nur auf einzelne E-Mail-Adressen bezieht (OLG Frankfurt, MMR 2014, 115; KG, NJW-RR 2005, 51), oder der Unterlassungsanspruch ein personenbezogenes Recht und Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes ist (…vgl. BGH NJW 2016, 870, juris Rn. 11; BGH, NJW 2009, 2958; AG Bonn, MMR 2018, 123).
  • AG Bonn, 01.08.2017 - 104 C 148/17

    Zum Bezeichnungsumfang des Unterlassungsantrags und in Autoreply-Mails …

    Rn. 20 Soweit teilweise davon ausgegangen wird, der Anspruch des Klägers beschränke sich nur auf einzelne E-Mail-Adressen (OLG Frankfurt MMR 2014, 115; KG NJW-RR 2005, 51; Dietricht GWR 2012, 102, 103 f.), ist dem nicht zu folgen.
  • LG Erfurt, 25.02.2016 - 1 S 107/15

    Unterlassungsanspruch: Übersendung ungewollter Werbung an einen Gewerbetreibenden

    Rn. 6 Die Kammer geht davon aus, dass der mit der Unterlassungsklage geltend gemachte Unterlassungsanspruch - entgegen der Ansicht des OLG Frankfurt (OLG Frankfurt, Urteil vom 30. September 2013 - 1 U 314/12 -, juris Rdn. 7) - nicht allein auf eine bestimmte E-mail-Adresse beschränkt ist.
  • LG Hagen, 25.10.2013 - 2 O 278/13

    E-Mail-Werbung

    Rn. 33 Dies wird teilweise mit der Begründung bejaht, andernfalls könne der Verpflichtete nicht überblicken, was ihm verboten sei (Kammergericht NJW-RR 2005, 51; OLG Frankfurt, Urteil vom 30.09.2013 - 1 U 314/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Frankfurt
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht