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Rechtsprechung
   OLG München, 07.08.2008 - 1 U 4979/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,67710
OLG München, 07.08.2008 - 1 U 4979/07 (https://dejure.org/2008,67710)
OLG München, Entscheidung vom 07.08.2008 - 1 U 4979/07 (https://dejure.org/2008,67710)
OLG München, Entscheidung vom 07. August 2008 - 1 U 4979/07 (https://dejure.org/2008,67710)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Krankenhausvertrag: Abgrenzung zwischen Wahlleistungsvereinbarung und Arztzusatzvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.02.1998 - III ZR 169/97

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen …

    Auszug aus OLG München, 07.08.2008 - 1 U 4979/07
    Ist die Wahlleistungsvereinbarung unwirksam, kann der liquidationsberechtigte Arzt seine Leistungen nicht gegenüber dem Patienten in Rechnung stellen (BGH NJW 1998, 1778).

    Folge der Unwirksamkeit der Wahlleistungsvereinbarung ist vielmehr, dass es bei einem wirksamen totalen Krankenhausvertrag mit der Klinik bleibt (vgl. BGH vom 19.02.1998, III ZR 169/97).

  • BGH, 27.11.2003 - III ZR 37/03

    Unterrichtungspflicht des Krankenhauses vor Abschluss einer …

    Auszug aus OLG München, 07.08.2008 - 1 U 4979/07
    Auf welchen Grundlagen ein Arzt seine Leistungen abrechnet, ist für den Patienten damit nicht erkennbar, zumal unbekannt bleibt, welche Regelungen die Aufnahmebedingungen zu den Entgelten enthalten (vgl. hierzu auch BGH NJW 2004, 684).
  • BGH, 22.12.1992 - VI ZR 341/91

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie …

    Auszug aus OLG München, 07.08.2008 - 1 U 4979/07
    Beim Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung über privatärztliche Behandlungen durch liquidationsberechtigte Ärzte der Klinik geht die Rechtsprechung als Regelmodell von einem solchen einheitlichen Krankenhausaufnahmevertrag mit Arztzusatzvertrag aus (BGHZ 121, 107, 110).
  • BGH, 12.03.1987 - III ZR 31/86

    Honoraransprüche eines Chefarztes als Leiter des Zentrallabors einer …

    Auszug aus OLG München, 07.08.2008 - 1 U 4979/07
    Richtig ist zwar, dass der BGH in der Entscheidung vom 12.03.1987, Az. III ZR 31/86, auf die sich die Klägerin in ihrem letzten Schriftsatz bezieht, einen gesonderten Vertragsbindungswillen des Arztes nicht für erforderlich gehalten hat, soweit ein Patient eine Wahlleistungsvereinbarung bei Aufnahme in das Krankenhaus geschlossen hat.
  • OLG Naumburg, 14.05.2019 - 1 U 48/18

    Aufklärungspflichten vor einer operativen Behandlung eines Hirntumors

    Das gilt nicht nur für Kassenpatienten, vielmehr wird auch beim privat krankenversicherten Patienten davon ausgegangen, dass dieser bei stationärer Aufnahme in eine Klinik im Regelfall den totalen Krankenhausvertrag abschließt (OLG München, Urteil vom 7. August 2000 8, 1 U 4979/07, zitiert nach juris, RN 40 und 3).

    Die Stellung des Privatpatienten begründet also keine Vermutung dafür, dass der Patient die "wahlärztliche Leistung", also die Chefarztbehandlung, wählt (vgl. auch OLG München, Urteil vom 7. August 2008, 1 U 4979/07, zitiert nach juris, RN 44, wonach auch ein Privatpatient sich nicht für die Inanspruchnahme wahlärztlicher Leistungen entscheiden muss).

  • LG Nürnberg-Fürth, 07.04.2011 - 4 O 11065/06

    Gespaltener Krankenhausvertrag: Folge der Unwirksamkeit einer ärztlichen …

    Rn. 134 Damit der Patient nicht in einem solchen Fall der umfassenden Unwirksamkeit der abgeschlossenen Verträge über § 139 BGB in einen "vertragsleeren Raum" fällt, wie dies die Beklagte zu 1) befürchtet, soll - letztlich dogmatisch ungeklärt - der mit dem Krankenhausträger geschlossene, an sich unwirksame Krankenhausaufnahmevertrag zu einem totalen Krankenhausaufnahme- bzw. -behandlungsvertrages erstarken (so BGH NJW 2002, 3772 wiederum für den Fall des Vergütungsanspruches; OLG München, Urteil vom 07.08.2008, Az. 1 U 4979/07, zitiert nach juris Rn. 52 ausdrücklich auch für die Haftungsfrage).
  • OLG Frankfurt, 12.03.2009 - 15 U 18/08

    Haftungslage bei "gespaltenem Krankenhausaufnahmevertrag"; Aufklärungspflicht …

    Ein sogenannter gespaltener Krankenhausvertrag ist jedoch zulässig, wenn der Ausschluss der Haftung des Klinikträgers für Fehler des selbstliquidierenden Arztes in einer klaren vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien festgelegt wird und - sofern es sich um eine formularmäßige Vereinbarung handelt - die Regelung deutlich und mit nicht überraschendem Charakter ausgestaltet ist (vgl. BGH NJW 1998, 1778; NJW 1993, 779; OLG München, Urteil vom 7. August 2008, 1 U 4979/07; OLG Zweibrücken OLGR 1999, 43; OLG Koblenz NJW 1998, 3425).
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