Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 01.12.2003 - I-1 U 65/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen des Feststellungsinteresses für Ersatzpflicht und Schmerzensgeld bei einem Unfall
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellungsinteresse bei unfallbedingten materiellen und immateriellen Zukunftsschäden; Anforderungen an die Begründetheit eines Feststellungantrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 25.02.2003 - 4 O 265/01
- OLG Düsseldorf, 01.12.2003 - I-1 U 65/03
- LG Duisburg, 30.05.2005 - 4 O 265/01
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99
Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.2003 - 1 U 65/03
Aber auch im Rahmen der Begründetheit eines Feststellungsantrages ist darüber hinaus keine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts mehr zu verlangen, wenn - wie hier - Gegenstand der Feststellungsklage ein befürchteter Folgeschaden aus der Verletzung eines deliktsrechtlich geschützten absoluten Rechtsguts ist (vgl. BGH NZV 2001, 167; von Gerlach, VersR 2000, 525, 531 f.).
- OLG Hamm, 12.07.2013 - 9 U 17/13
Haftung des Halters und des Fahrers eines Mähdreschers
Rn. 97 Aufgrund dieser Verletzungsfolgen ist der vom Landgericht zugesprochene Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 20.000,00 EUR als Grundbetrag angemessen und entspricht den für vergleichbar schwere Verletzungen zugesprochenen Beträgen (vgl. auch - zitiert nach Hacks / Wellner / Häcker, Schmerzensgeldbeträge 2013 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.12.2003, Az.: 1 U 65/03 (Nr. 289); OLG Naumburg, Urteil vom 23.12.2010, Az.: 2 U 69/10 (Nr. 290); LG Darmstadt, Urteil vom 20.01.1988, Az.: 9 O 547/87 (Nr. 291); OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.12.2003, Az.: 1 U 65/03 (Nr. 292)). - LG Duisburg, 13.01.2012 - 10 O 161/09
Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Knieverletzung nach Verkehrsunfall
In Anbetracht der Vergleichsrechtsprechung, nach welcher erst unter Hinzutreten weiterer ganz erheblicher Verletzungen und/oder bedeutender Komplikationen ein Schmerzensgeld von über 10.000,00 EUR in Betracht kommt (LG Köln, Urteil vom 26.02.2008 - 7 O 446/04; OLG Koblenz, Urteil vom 02.07.2007 - 12 U 258/06; LG Hamburg, Urteil vom 15.06.2001 - 331 O 26/00; LG Gießen, Urteil vom 23.02.2006 - 3 O 410/05; OLG Brandenburg, Urteil vom 10.06.2008 - 11 U 32/07; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.12.2003 - 1 U 65/03), scheidet ein weitergehender Schmerzensgeldanspruch der Klägerin aus. - LG Köln, 13.12.2006 - 4 O 350/06 Andererseits sind auch höhere Beträge zugesprochen worden, z. B. LG Hagen vom 9.10.1984 - 19 O 377/83 - (7.000,- ?, indexiert 10.437,24 ?), sowie OLG Dusseldorf vom 1.12.2003 - 1 U 65/03 - (15.338,-?).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 18.09.2003 - 1 U 65/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 296 Abs. 2
Zur Zurückweisung eines Beweisantrag gem. § 296 Abs. 2 ZPO als verspätet
Verfahrensgang
- LG Gießen, 29.01.2003 - 5 O 1/00
- OLG Frankfurt, 18.09.2003 - 1 U 65/03
Wird zitiert von ...
- LG Köln, 03.08.2010 - 27 O 156/02
Bindung an die in einem Architektenvertrag vereinbarten Pauschalhonorare bei …
Die gesetzte Frist von vier Wochen nach Zugang des Beschlusses war auch nicht unangemessen kurz (vgl. dazu OLG Frankfurt, MedR 2009, 727 und OLGR Frankfurt 2004, 100), insbesondere auch mit Blick darauf, dass in der mündlichen Verhandlung am 09. März 2010 der Erlass eines Beweisbeschluss mit entsprechendem Inhalt bereits angekündigt und der Beklagte auf die ihm obliegende Einzahlungsverpflichtung im Hinblick auf die Beweislast hingewiesen wurde.
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