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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 18.09.2003

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.12.2003 - I-1 U 65/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6691
OLG Düsseldorf, 01.12.2003 - I-1 U 65/03 (https://dejure.org/2003,6691)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.12.2003 - I-1 U 65/03 (https://dejure.org/2003,6691)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Dezember 2003 - I-1 U 65/03 (https://dejure.org/2003,6691)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Feststellungsinteresses für Ersatzpflicht und Schmerzensgeld bei einem Unfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungsinteresse bei unfallbedingten materiellen und immateriellen Zukunftsschäden; Anforderungen an die Begründetheit eines Feststellungantrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.2003 - 1 U 65/03
    Aber auch im Rahmen der Begründetheit eines Feststellungsantrages ist darüber hinaus keine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts mehr zu verlangen, wenn - wie hier - Gegenstand der Feststellungsklage ein befürchteter Folgeschaden aus der Verletzung eines deliktsrechtlich geschützten absoluten Rechtsguts ist (vgl. BGH NZV 2001, 167; von Gerlach, VersR 2000, 525, 531 f.).
  • OLG Hamm, 12.07.2013 - 9 U 17/13

    Haftung des Halters und des Fahrers eines Mähdreschers

    Rn. 97 Aufgrund dieser Verletzungsfolgen ist der vom Landgericht zugesprochene Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 20.000,00 EUR als Grundbetrag angemessen und entspricht den für vergleichbar schwere Verletzungen zugesprochenen Beträgen (vgl. auch - zitiert nach Hacks / Wellner / Häcker, Schmerzensgeldbeträge 2013 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.12.2003, Az.: 1 U 65/03 (Nr. 289); OLG Naumburg, Urteil vom 23.12.2010, Az.: 2 U 69/10 (Nr. 290); LG Darmstadt, Urteil vom 20.01.1988, Az.: 9 O 547/87 (Nr. 291); OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.12.2003, Az.: 1 U 65/03 (Nr. 292)).
  • LG Duisburg, 13.01.2012 - 10 O 161/09

    Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Knieverletzung nach Verkehrsunfall

    In Anbetracht der Vergleichsrechtsprechung, nach welcher erst unter Hinzutreten weiterer ganz erheblicher Verletzungen und/oder bedeutender Komplikationen ein Schmerzensgeld von über 10.000,00 EUR in Betracht kommt (LG Köln, Urteil vom 26.02.2008 - 7 O 446/04; OLG Koblenz, Urteil vom 02.07.2007 - 12 U 258/06; LG Hamburg, Urteil vom 15.06.2001 - 331 O 26/00; LG Gießen, Urteil vom 23.02.2006 - 3 O 410/05; OLG Brandenburg, Urteil vom 10.06.2008 - 11 U 32/07; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.12.2003 - 1 U 65/03), scheidet ein weitergehender Schmerzensgeldanspruch der Klägerin aus.
  • LG Köln, 13.12.2006 - 4 O 350/06
    Andererseits sind auch höhere Beträge zugesprochen worden, z. B. LG Hagen vom 9.10.1984 - 19 O 377/83 - (7.000,- ?, indexiert 10.437,24 ?), sowie OLG Dusseldorf vom 1.12.2003 - 1 U 65/03 - (15.338,-?).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.09.2003 - 1 U 65/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,27754
OLG Frankfurt, 18.09.2003 - 1 U 65/03 (https://dejure.org/2003,27754)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.09.2003 - 1 U 65/03 (https://dejure.org/2003,27754)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. September 2003 - 1 U 65/03 (https://dejure.org/2003,27754)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 296 Abs. 2
    Zur Zurückweisung eines Beweisantrag gem. § 296 Abs. 2 ZPO als verspätet

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Wird zitiert von ...

  • LG Köln, 03.08.2010 - 27 O 156/02

    Bindung an die in einem Architektenvertrag vereinbarten Pauschalhonorare bei …

    Die gesetzte Frist von vier Wochen nach Zugang des Beschlusses war auch nicht unangemessen kurz (vgl. dazu OLG Frankfurt, MedR 2009, 727 und OLGR Frankfurt 2004, 100), insbesondere auch mit Blick darauf, dass in der mündlichen Verhandlung am 09. März 2010 der Erlass eines Beweisbeschluss mit entsprechendem Inhalt bereits angekündigt und der Beklagte auf die ihm obliegende Einzahlungsverpflichtung im Hinblick auf die Beweislast hingewiesen wurde.
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