Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 12.08.2004 - 1 U 65/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 833 Satz 1; ; BGB § 833 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 833
Tierschutzverein als Tierhalter eines im Tierheim abgegebenen Tieres - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Hinweisbeschluss mit Gelegenheit zur Stellungnahme; Verneinung der Beurteilung eines Hundes als Nutztier im Sinne des Deliktsrechts; Überprüfbarkeit der Abwägung der Verursachungsbeiträge durch den Tatrichter; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Schäferhund aus dem Tierheim ausgebüchst - Wer haftet bei einem Unfall als "Tierhalter"?
Verfahrensgang
- LG Kaiserslautern, 18.03.2004 - 4 O 940/03
- OLG Zweibrücken, 12.08.2004 - 1 U 65/04
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 19.01.1988 - VI ZR 188/87
Voraussetzungen der Haftung eines Pferdehalters
Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.08.2004 - 1 U 65/04
Tierhalter ist, wem die Bestimmungsmacht über das Tier zusteht und wer aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt und das wirtschaftliche Risiko seines Verlustes trägt (BGH NJW-RR 1988, 655, 656). - OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und Amtshaftung bei fehlendem …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.08.2004 - 1 U 65/04
c) Die vom Erstrichter vorgenommene - im Hinblick auf die dem Erstrichter überlassene tatrichterliche Würdigung nur eingeschränkt im Berufungsverfahren überprüfbare Abwägung der Verursachungsbeiträge (OLG Hamm, OLGR Hamm 2003, 356) - unterliegt ebenfalls keinen durchgreifenden Bedenken. - OLG Celle, 26.01.2000 - 9 U 130/99
Haftung eines Tierhalters bei Betreiben einer Pferdepension; …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.08.2004 - 1 U 65/04
Kollidiert ein Fahrzeug auf der Autobahn nachts mit einem Schäferhund, der wegen seiner Größe und seiner Farbe nicht ohne Weiteres erkennbar ist, liegt ein Rechtsfehler zum Nachteil des Tierhalters, dem ohnehin generell eine größere Verantwortung gegenüber dem Kfz-Halter zukommt, wenn ein Tier auf die Straße läuft (…Juris, Praxiskommentar, § 833 Rdnr. 32), bei der vorliegend angenommenen Haftungsverteilung nicht vor (vgl. auch zur Haftungsabwägung in vergleichbaren Fällen: Thür. OLG, Urteil vom 2. Juli 2002, Az.: 8 U 1247/01, OLG Köln, Urteil vom 28. März 2000, Az.: 3 U 127/99, OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2000, Az.: 9 U 130/99, OLG Köln, Urteil vom 5. November 1998, Az.: 1 U 51/98 jew. zitiert nach juris).
- OLG Köln, 05.11.1998 - 1 U 51/98
Unfall infolge eines vor die Kühlerhaube laufenden Hundes
Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.08.2004 - 1 U 65/04
Kollidiert ein Fahrzeug auf der Autobahn nachts mit einem Schäferhund, der wegen seiner Größe und seiner Farbe nicht ohne Weiteres erkennbar ist, liegt ein Rechtsfehler zum Nachteil des Tierhalters, dem ohnehin generell eine größere Verantwortung gegenüber dem Kfz-Halter zukommt, wenn ein Tier auf die Straße läuft (…Juris, Praxiskommentar, § 833 Rdnr. 32), bei der vorliegend angenommenen Haftungsverteilung nicht vor (vgl. auch zur Haftungsabwägung in vergleichbaren Fällen: Thür. OLG, Urteil vom 2. Juli 2002, Az.: 8 U 1247/01, OLG Köln, Urteil vom 28. März 2000, Az.: 3 U 127/99, OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2000, Az.: 9 U 130/99, OLG Köln, Urteil vom 5. November 1998, Az.: 1 U 51/98 jew. zitiert nach juris). - OLG Jena, 02.07.2002 - 8 U 1247/01
Haftung bei einem Zusammenstoß zwischen KfZ und Kuh: Sichtfahrgebot des …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.08.2004 - 1 U 65/04
Kollidiert ein Fahrzeug auf der Autobahn nachts mit einem Schäferhund, der wegen seiner Größe und seiner Farbe nicht ohne Weiteres erkennbar ist, liegt ein Rechtsfehler zum Nachteil des Tierhalters, dem ohnehin generell eine größere Verantwortung gegenüber dem Kfz-Halter zukommt, wenn ein Tier auf die Straße läuft (…Juris, Praxiskommentar, § 833 Rdnr. 32), bei der vorliegend angenommenen Haftungsverteilung nicht vor (vgl. auch zur Haftungsabwägung in vergleichbaren Fällen: Thür. OLG, Urteil vom 2. Juli 2002, Az.: 8 U 1247/01, OLG Köln, Urteil vom 28. März 2000, Az.: 3 U 127/99, OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2000, Az.: 9 U 130/99, OLG Köln, Urteil vom 5. November 1998, Az.: 1 U 51/98 jew. zitiert nach juris). - BGH, 31.01.1978 - VI ZR 7/77
Ausschluß der Tierhalterhaftung - Tierhalterhaftung - Eigene Gefahr
Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.08.2004 - 1 U 65/04
Zwar führt ein vorübergehender Besitzverlust nicht zum Verlust der Haltereigenschaft (BGH VersR 1978, 515) mit der Folge, dass die Haltereigenschaft eines Tierheimes nicht begründet wird, wenn ein Tierheim dem Eigentümer entlaufene Tiere vorübergehend aufnimmt, um das Tier seinem Besitzer zurückzugeben. - OLG Köln, 28.03.2000 - 3 U 127/99
Haftungsverteilung bei Kollision zwischen KFZ und auf der Fahrbahn freilaufendem …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.08.2004 - 1 U 65/04
Kollidiert ein Fahrzeug auf der Autobahn nachts mit einem Schäferhund, der wegen seiner Größe und seiner Farbe nicht ohne Weiteres erkennbar ist, liegt ein Rechtsfehler zum Nachteil des Tierhalters, dem ohnehin generell eine größere Verantwortung gegenüber dem Kfz-Halter zukommt, wenn ein Tier auf die Straße läuft (…Juris, Praxiskommentar, § 833 Rdnr. 32), bei der vorliegend angenommenen Haftungsverteilung nicht vor (vgl. auch zur Haftungsabwägung in vergleichbaren Fällen: Thür. OLG, Urteil vom 2. Juli 2002, Az.: 8 U 1247/01, OLG Köln, Urteil vom 28. März 2000, Az.: 3 U 127/99, OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2000, Az.: 9 U 130/99, OLG Köln, Urteil vom 5. November 1998, Az.: 1 U 51/98 jew. zitiert nach juris).
- OLG Naumburg, 15.12.2005 - 1 U 5/05
Zum Vorliegen eines ungewöhnlichen Wagnisses i.S.v. § 9 Nr. 2 VOB/A bei einem …
Bei einem Auftrag zur Munitionsberäumung eines ehemaligen Truppenübungsplatzes liegt ein ungewöhnliches Wagnis i.S.v. § 9 Nr. 2 VOB/A nicht schon darin, dass der voraussichtliche Leistungsumfang des Auftrages durch "Hochrechnung" des Leistungsumfangs der Beräumung von Testfeldern ermittelt wird, wenn weder dem Auftraggeber noch den Bietern der tatsächliche Umfang der Bodenbelastung mit Munition, Munitionsteilen und Schrott und damit der genaue Leistungsumfang des Vertrages bekannt ist und dieser auch durch keine andere Methode zuverlässig vorab zu ermitteln ist (vgl. OLG Naumburg, Urteil v. 22.01.2002, 1 U 2/01, und Urteil v. 22.03.2005, 1 U 65/04).Die von der Beklagten gewählte Methode, zur Erstellung eines Leistungsverzeichnisses die ermittelten Ergebnisse einiger beräumter Testfelder "hochzurechnen", ist daher grundsätzlich nicht als fehlerhaft anzusehen, wie der Senat bereits entschieden hat (…vgl. Urt. vom 22.01.2002, 1 U (Kart) 2/01, und vom 22.03.2005, 1 U 65/04).
- OLG Naumburg, 30.10.2019 - 2 U 113/18
Kampfmittelräumung - Preisermittlungsgrundlagen bei öffentlicher Ausschreibung …
Rn. 70 dd) Die hier vorgenommene Auslegung der beiden Bauverträge bezüglich der Risikotragung des Auftragnehmers für Erschwernisse wegen erhöhter Störkörperbelastungen entspricht im Übrigen der Bewertung gleichartiger Verträge über Leistungen zur Kampfmittelräumung in der bisherigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Naumburg (vgl. Urteil v. 22.01.2002, 1 U (Kart) 2/01, Urteil v. 22.03.2005, 1 U 65/04, sowie Urteil v. 15.12.2005, 1 U 5/05, BauR 2006, in juris Tz. 49 ff.) und deckt sich mit dem Kern der Einwendungen in den beiden von der Beklagten eingereichten privatsachverständigen Stellungnahmen des Herrn G. (BLSA) und des Herrn K. (I. ) jeweils vom 01.09.2018 sowie mit der Einschätzung des gerichtlichen Sachverständigen (vgl. Protokoll der Anhörung am 23.05.2018, GA Bd. III Bl. 190). - LSG Baden-Württemberg, 11.12.2013 - L 3 U 5854/10 Die dagegen eingelegte Berufung wurde vom Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) mit Beschluss vom 05.07.2005 zurückgewiesen (L 1 U 65/04).
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten, die Akten des SG S 5 U 104/00, S 2 U 2970/07, S 2 U 2971/07, S 11 U 2827/09, S 11 U 2743/09, die Akten des LSG L 1 U 65/04 sowie die hiesigen Prozessakten Bezug genommen.
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