Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 07.07.2025 - 1 U 68/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellung der Rechtswidrigkeit der Erstellung der Scorewerte eines Betroffenen; Hinreichende Darlegung der Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs infolge einer Benachteiligung
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 19.07.2024 - 5 O 201/23
- OLG Brandenburg, 07.07.2025 - 1 U 68/24
- OLG Brandenburg, 19.08.2025 - 1 U 68/24
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (17)
- OLG Naumburg, 23.04.2026 - 9 U 20/25
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2025 - 1 U 68/24
Dies folgt hinsichtlich der Anträge zu II. und III. schon daraus, dass nicht ersichtlich ist, aufgrund welcher Anspruchsgrundlage der Kläger berechtigt sein sollte, von der Beklagten eine Bewertung in einer bestimmten Art und Weise, hier in Form eines manuellen Scorings, verlangen zu können (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.03.2025 - 9 U 20/25, juris Rn. 79).Die Verarbeitung zu diesem Zweck ist auch erforderlich, weil die Beklagte ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden bzgl. den Kläger betreffende Anfragen mangels vollständiger Datengrundlage sonst nicht erfüllen kann (OLG Nürnberg…, Beschluss vom 05.05.2025 - 3 U 1670/24, juris Rn. 29; OLG Stuttgart, Hinweisbeschluss vom 18.03.2025 - 9 U 20/25, juris Rn. 40 f.;… dass., Urteil vom 10.08.2022 - 9 U 24/22, BeckRS 2022, 20818 Rn. 25; OLG Frankfurt…, Urteil vom 18.01.2023 - 7 U 100/22, BeckRS 2023, 583 Rn. 30).
Die nach Behauptung des Klägers zur Erstellung des Bonitätsscores von der Beklagten ermittelten "Basisscorewerte", "Branchenscorewerte" und "Orientierungswerte" sind danach schon deshalb nicht "maßgeblich", weil diese nicht an die Vertragspartner der Beklagten hinausgegeben werden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.03.2025 - 9 U 20/25, juris Rn. 71).
Das ist nicht ausreichend, um den substantiierteren Vortrag der Beklagten infrage zu stellen (in diesem Sinne auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.03.2025 - 9 U 20/25, juris Rn. 54 ff.).
Der Kläger hat danach allenfalls Anspruch auf abstrakt gehaltene Informationen über die Wirkungsweise und Relevanz des von ihr betriebenen Entscheidungs- und Profilingsystems, nicht jedoch auf Informationen zu den dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der Beklagten unterfallenden Details ihrer Berechnungen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.03.2025 - 9 U 20/25, juris Rn. 88; vgl. auch BGH…, Urteil vom 28.10.2014 - VI ZR 156/13, juris Rn. 27 zu § 34 Abs. 4 BDSG a.F.).
- EuGH, 07.12.2023 - C-26/22
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht zwei Datenverarbeitungspraktiken …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2025 - 1 U 68/24
Dabei obliegt es den nationalen Gerichten zu beurteilen, ob die genannten Voraussetzungen im jeweiligen Einzelfall erfüllt sind (vgl. EuGH, Urteil vom 07.12.2023 - C-26/22, juris Rn. 81).Diese Datenverarbeitung dient jedoch auch der Wahrung der berechtigten Interessen der Vertragspartner der Beklagten, die kreditrelevante Verträge mit Personen abschließen wollen, an der Bewertung der Kreditwürdigkeit dieser Personen und damit den sozioökonomischen Interessen des Kreditsektors (so EuGH, Urteil vom 07.12.2023 - C-26/22, juris Rn. 83 ff.).
Zu Recht hat das Landgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidung des LG Traunstein vom 24.04.2024 in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass etwa Kreditinstitute nach § 18a Abs. 1 KWG und Darlehensgeber zivilrechtlich nach § 505a BGB sogar verpflichtet sind, vor Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers zu prüfen (vgl. auch Art. 8 EU-Richtlinie 2008/48/EG; gerade in diesem Zusammenhang: EuGH, Urteil vom 07.12.2023 - C-26/22, juris Rn. 84).
- BGH, 18.11.2024 - VI ZR 10/24
Ansprüche im Zusammenhang mit einem Datenschutzvorfall beim sozialen Netzwerk …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2025 - 1 U 68/24
Denn die bloße Behauptung einer Befürchtung, dass die personenbezogenen Daten aufgrund eines DSGVO-Verstoßes von Dritten missbräuchlich verwendet werden, genügt, wenn die negativen Folgen nicht nachgewiesen sind, ebenso wenig, wie ein rein hypothetisches Risiko der missbräuchlichen Verwendung durch einen unbefugten Dritten (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.2024 - VI ZR 10/24, juris Rn. 32).Macht der Betroffene psychische Beeinträchtigungen geltend, die über die für jedermann bestehenden Unannehmlichkeiten hinausgehen, ist das Tatgericht zwar u.U. gehalten, den Betroffenen anzuhören, um die notwendigen Feststellungen hierzu treffen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.2024 - VI ZR 10/24, juris Rn. 101).
- BGH, 27.07.2020 - VI ZR 405/18
Auslistungsbegehren gegen Google
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2025 - 1 U 68/24
Aus denselben Erwägungen scheitert - ungeachtet der Frage, inwieweit aufgrund des unionsweit vereinheitlichten Datenschutzes und des damit verbundenen Anwendungsvorrangs weitergehende Ansprüche nach nationalem Recht überhaupt in Betracht kommen (vgl. BGH, Urteil vom 27.07.2020 - VI ZR 405/18, juris Rn. 64) - auch ein etwaiger Schadensersatzanspruch nach den §§ 823 Abs. 1 und 2 BGB sowie 826 BGB. - BGH, 28.01.2014 - VI ZR 156/13
Kein Auskunftsanspruch bezüglich Schufa-Scoreformel
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2025 - 1 U 68/24
Der Kläger hat danach allenfalls Anspruch auf abstrakt gehaltene Informationen über die Wirkungsweise und Relevanz des von ihr betriebenen Entscheidungs- und Profilingsystems, nicht jedoch auf Informationen zu den dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der Beklagten unterfallenden Details ihrer Berechnungen (vgl. OLG Stuttgart…, Beschluss vom 18.03.2025 - 9 U 20/25, juris Rn. 88; vgl. auch BGH, Urteil vom 28.10.2014 - VI ZR 156/13, juris Rn. 27 zu § 34 Abs. 4 BDSG a.F.). - EuGH, 27.02.2025 - C-203/22
Automatisierte Bonitätsbeurteilung: Die betroffene Person hat das Recht, zu …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2025 - 1 U 68/24
Bei automatisierten Entscheidungsfindungen im Sinne von Art. 22 Abs. 1 DSGVO kann die betroffene Person vom Verantwortlichen verlangen, dass ihr anhand der maßgeblichen Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form die Verfahren und Grundsätze erläutert werden, die bei der automatisierten Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Gewinnung eines bestimmten Ergebnisses - beispielsweise eines Bonitätsprofils - konkret angewandt wurden (EuGH, Urteil vom 27.02.2025 - C-203/22, Tz. 38). - BGH, 03.03.2009 - XI ZR 41/08
Zur Erstattung von Kosten der Rechtsverfolgung durch den Bürgen
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2025 - 1 U 68/24
Hieraus abgeleitete, bloße Reflexvorteile des Klägers rechtfertigen die Annahme einer "auch-fremden" Geschäftsführung nicht (vgl. z.B. BGH, NJW 2009, 1879, 1882;… BeckOGK BGB/Thole, Stand 01.11.2024, § 677 Rn. 100). - OLG Dresden, 14.11.2024 - 4 W 640/24
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2025 - 1 U 68/24
Der Senat beabsichtigt schließlich den Streitwert für das Berufungsverfahren auf bis zu 8.000,00 EUR festzusetzen, wobei er hinsichtlich des Berufungsantrags zu IV. einen Einzelstreitwert von 5.000,00 EUR und für die übrigen Anträge Einzelstreitwerte von jeweils 500, 00 EUR in Ansatz bringt (vgl. hierzu auch OLG Dresden, Beschluss vom 14.11.2024 - 4 W 640/24). - EuGH, 07.12.2023 - C-634/21
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht zwei Datenverarbeitungspraktiken …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2025 - 1 U 68/24
Für den vorliegenden Fall und gerade in Bezug auf das Geschäftsmodell der Beklagten bedeutet dies namentlich, dass das Handeln des Dritten, dem der Wahrscheinlichkeitswert übermittelt wird, "maßgeblich" von diesem Wert geleitet wird (vgl. EuGH, Urteil vom 07.12.2023 - C-634/21, juris Rn. 48 und 73). - EuGH, 04.07.2023 - C-252/21
Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung, ob eine …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.07.2025 - 1 U 68/24
Nach der Rechtsprechung des EuGH ist eine Datenverarbeitung nach dieser Bestimmung unter drei Voraussetzungen, die kumulativ vorliegen müssen, rechtmäßig: Erstens muss von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder von einem Dritten ein berechtigtes Interesse wahrgenommen werden, zweitens muss die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zur Verwirklichung des berechtigten Interesses erforderlich sein und drittens dürfen die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der Person, deren Daten geschützt werden sollen, gegenüber dem berechtigten Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten nicht überwiegen (vgl. EuGH, Urteil vom 04.07.2023 - C-252/21, juris Rn. 106, m.w.N.). - BGH, 27.03.2015 - V ZR 296/13
Grundschuld zur Kreditsicherung: Einigung der Parteien über den Fortbestand der …
- BGH, 20.04.2018 - V ZR 106/17
Grundschulderwerb: Sich aus dem Sicherungsvertrag "ergebende" Einwendung gegen …
- BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 139/07
Urteil des Bundesgerichtshofs zur Frage des Rechtsschutzes gegen Abmahnungen im …
- OLG Stuttgart, 10.08.2022 - 9 U 24/22
Datenschutzrecht: Rechtmäßigkeit der Speicherung einer vorzeitigen …
- OLG Frankfurt, 18.01.2023 - 7 U 100/22
Speicherungen von Daten in Wirtschaftsauskunftei nach Forderungstilgung
- OLG Nürnberg, 05.05.2025 - 3 U 1670/24
SCHUFA darf Schuldnerdaten nach Ausgleich der offenen Forderungen noch 3 Jahre …
- LG Neuruppin, 19.07.2024 - 5 O 201/23
- VG Wiesbaden, 19.11.2025 - 6 K 788/20
Auskunftsanspruch gegenüber einer Wirtschaftsauskunftei bei einer automatisierten …
Geht es um die Begründung eines privatrechtlichen Vertragsverhältnisses - wie hier über eine Kreditvergabe - ist dabei auch zu berücksichtigen, dass sich bereits die automatisierte Scorewerterstellung auf die finanzielle Lage der betroffenen Person auswirken kann, weil hierbei eine Einschätzung ihrer Kreditwürdigkeit getroffen wird (…a.A. OLG München, Hinweisbeschluss vom 03.02.2025 - 24 U 3326/24 e, GRUR-RS 2025, 15992 Rn. 28, beck-online;… OLG D-Stadt, Hinweisbeschluss vom 18.03.2025 - 9 U 20/25, GRUR-RS 2015, 7249 Rn. 25, beck-online; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 7. Juli 2025 - 1 U 68/24 -, Rn. 47 - 49, juris, eine rechtliche oder dieser ähnliche Wirkung als "bloßes Internum" ablehnend). - OLG Dresden, 07.10.2025 - 4 U 884/24 Da den von einem Profiling betroffenen Personen Auskunftsrechte nur insoweit zustehen, als ihnen damit eine Überprüfung der Bonitätsscorewerte auf Fehler und mangelnde Plausibilität ermöglicht wird, schuldet die Beklagte lediglich eine auch für einen Laien verständliche Information, die diesem eine solche Plausibilitätskontrolle ermöglicht, nicht jedoch eine Auskunft, auf deren Grundlage der Betroffene den nach statistischen Verfahren errechneten jeweiligen Score mathematisch nachvollziehen und überprüfen könnte, ob "zwischen der verwendeten Methode und den herangezogenen Kriterien einerseits und dem Ergebnis der automatisierten Entscheidung andererseits eine objektiv nachprüfbare Übereinstimmung und ein objektiv nachprüfbarer Kausalzusammenhang" besteht (…vgl. EuGH, a.a.O., C-203/22, Rn. 53;… OLG Stuttgart, Beschl. v. 18.03.2025, 9 U 20/25, Rn. 88 u. v. 03.06.2025, 9 U 67/25, jeweils m.w.N., juris;… OLG Nürnberg, Beschl. v. 24.06.2025 3 U 247/25, Rn. 70 f, juris; OLG Brandenburg, Beschl. v. 07.07.2025, 1 U 68/24, Rn. 59, juris;… BeckOK DatenschutzR/von Lewinski DS-GVO Art. 22 Rn. 55, 56).
Es sind zahlreiche Parallelverfahren in Deutschland anhängig, und die vorliegende Entscheidung weicht zur Reichweite des Auskunftsanspruchs von der Rechtsprechung zahlreicher Oberlandesgerichte (OLG Stuttgart, Urteil vom 10.08.2022, 9 U 24/22; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 07.07.2025, 1 U 68/24; OLG München, Beschluss vom 03.02.2025, 24 U 3326/24; OLG Nürnberg, Beschluss vom 5. Mai 2025 - 3 U 1670/24 -, alle juris) ab.
- OLG Dresden, 07.10.2025 - 4 U 1492/24
Auskunftsanspruch gegen eine Wirtschaftsauskunftei über die für ein …
Da den von einem Profiling betroffenen Personen Auskunftsrechte nur insoweit zustehen, als ihnen damit eine Überprüfung der Bonitätsscorewerte auf Fehler und mangelnde Plausibilität ermöglicht wird, schuldet die Beklagte lediglich eine auch für einen Laien verständliche Information, die diesem eine solche Plausibilitätskontrolle ermöglicht, nicht jedoch eine Auskunft, auf deren Grundlage der Betroffene den nach statistischen Verfahren errechneten jeweiligen Score mathematisch nachvollziehen und überprüfen könnte, ob "zwischen der verwendeten Methode und den herangezogenen Kriterien einerseits und dem Ergebnis der automatisierten Entscheidung andererseits eine objektiv nachprüfbare Übereinstimmung und ein objektiv nachprüfbarer Kausalzusammenhang" besteht (…vgl. EuGH, a.a.O., C-203/22, Rn. 53;… OLG Stuttgart, Beschl. v. 18.03.2025, 9 U 20/25, Rn. 88 u. v. 03.06.2025, 9 U 67/25, jeweils m.w.N., juris;… OLG Nürnberg, Beschl. v. 24.06.2025 3 U 247/25, Rn. 70 f, juris; OLG Brandenburg, Beschl. v. 07.07.2025, 1 U 68/24, Rn. 59, juris;… BeckOK DatenschutzR/von Lewinski DS-GVO Art. 22 Rn. 55, 56).Es sind zahlreiche Parallelverfahren in Deutschland anhängig, und die vorliegende Entscheidung weicht zur Reichweite des Auskunftsanspruchs von der Rechtsprechung zahlreicher Oberlandesgerichte (OLG Stuttgart, Urteil vom 10.08.2022, 9 U 24/22; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 07.07.2025, 1 U 68/24; OLG München, Beschluss vom 03.02.2025, 24 U 3326/24; OLG Nürnberg, Beschluss vom 5. Mai 2025 - 3 U 1670/24 -, alle juris) ab.
- OLG Brandenburg, 16.07.2026 - 10 U 43/26 a) Dies folgt hinsichtlich der Anträge zu II. und III. schon daraus, dass nicht ersichtlich ist, auf welche Anspruchsgrundlage sich der Kläger berufen können soll, um von der Beklagten eine Bewertung in einer bestimmten Art und Weise, hier in Form eines manuellen Scorings, verlangen zu können (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. Juli 2025 - 1 U 68/24 - juris; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 18. März 2025 - 9 U 20/25, juris Rn. 79).
Aus denselben Erwägungen scheitert - ungeachtet der Frage, inwieweit aufgrund des unionsweit vereinheitlichten Datenschutzes und des damit verbundenen Anwendungsvorrangs weitergehende Ansprüche nach nationalem Recht überhaupt in Betracht kommen (vgl. BGH…, Urteil vom 27.07.2020 - VI ZR 405/18, juris Rn. 64) - auch ein etwaiger Schadensersatzanspruch nach den §§ 823 Abs. 1 und 2 BGB sowie 826 BGB (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. Juli 2025 - 1 U 68/24).
- KG, 19.01.2026 - 27 U 80/25
Erfolglose Berufung des Klägers wegen Ablehnung datenschutzrechtlicher …
Der Senat teilt die Auffassung der Vorinstanz, wonach die Anträge des Klägers ohne Erfolg sind und schließt sich insofern der Rechtsprechung des OLG Hamm (Beschluss vom 30.09.2025 - I-17 U 50/25, Beschluss vom 10.09.2025 - I-28 U 63/25, 28 U 63/25 und Beschluss vom 15.07.2025 - I-27 U 33/25, 27 U 33/25, jeweils nach juris), des OLG Stuttgart (Beschluss vom 18.03.2025 - 9 U 20/25 nach juris), des OLG München (Beschluss vom 03.02.2025 - 24 U 3326/24e, Beschluss vom 21.07.2025 - 14 U 1531/25 e und Beschluss vom 29.07.2025 - 18 U 2190/24 e, jeweils nach juris), des Brandenburgischen OLG (Beschluss vom 07.07.2025 - 1 U 68/24 nach juris) und des OLG Nürnberg (…Beschluss vom 26.06.2025 - 3 U 706/25, Anlage-BB 1, S. 90 ff und Beschluss vom 24.06.2025 - 3 U 247/25, nach juris), zu vergleichbaren Fallgestaltungen an.Wie vorstehend dargelegt (vgl. vorstehende Ausführungen zu Ziffer 3.), liegt schon keine auf einer automatisierten Datenverarbeitung beruhende Entscheidung i.S.d. Art. 22 Abs. 1 DSGVO vor, sodass die Voraussetzungen von Art. 15 Abs. 1 lit. h) DSGVO nicht gegeben sind (so auch OLG München…, Beschluss vom 03.02.2025 - 24 U 3326/24e, Rn. 50 nach juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 07.07.2025 - 1 U 68/24, Anlage - BB 1, S. 78; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 13.03.2025 - 9 U 167/24, S. 18, Anlage -BB 1, S. 276; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 24.06.2025 - 3 U 247/25, Anlage -BB 1, S. 127).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 19.08.2025 - 1 U 68/24 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 19.07.2024 - 5 O 201/23
- OLG Brandenburg, 07.07.2025 - 1 U 68/24
- OLG Brandenburg, 19.08.2025 - 1 U 68/24
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".