Datenschutz-Grundverordnung
Kapitel III - Rechte der betroffenen Person (Art. 12 - 23) |
Abschnitt 4 - Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall (Art. 21 - 22) |
(1) Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung - einschließlich Profiling - beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Entscheidung
a) | für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, | |
b) | aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder | |
c) | mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt. |
(3) In den in Absatz 2 Buchstaben a und c genannten Fällen trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
(4) Entscheidungen nach Absatz 2 dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Artikel 9 Absatz 1 beruhen, sofern nicht Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a oder g gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
Rechtsprechung zu Art. 22 DSGVO
45 Entscheidungen zu Art. 22 DSGVO in unserer Datenbank:
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2023 - C-634/21
SCHUFA Holding u.a. (Scoring) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH - C-634/21 (anhängig)
SCHUFA Holding
- VG Wiesbaden, 01.10.2021 - 6 K 788/20
Zur Frage einer automatisierten Verarbeitung beruhende Entscheidung
- EuGH - C-634/21 (anhängig)
- VG Hannover, 09.02.2023 - 10 A 6199/20
Datenschutzrechtliche Verfügung gegen die Amazon Logistik Winsen GmbH rechtmäßig?
- VG Wiesbaden, 31.01.2022 - 6 K 2249/18
Vorlage zum Europäischen Gerichtshof zur Einmeldung von Negativ-Merkmalen und ...
- EuGH - C-203/22 (anhängig)
Dun & Bradstreet Austria
- BFH, 17.11.2021 - II R 43/19
Auskunftsanspruch nach der Datenschutz-Grundverordnung
Zum selben Verfahren:
- FG Köln, 18.09.2019 - 2 K 312/19
Datenschutzrecht - Kein Anspruch auf Auskunft und Korrektur der bei der IZA ...
- FG Köln, 18.09.2019 - 2 K 312/19
- BGH, 29.03.2022 - VI ZR 1352/20
Gewährung von Einsicht auf Verlangen eines Patienten unverzüglich in die ...
- OLG Schleswig, 23.02.2022 - 9 Wx 23/21
Fake-Account - Voraussetzungen und Umfang des Auskunftsanspruchs nach dem ...
Querverweise
Auf Art. 22 DSGVO verweisen folgende Vorschriften:
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Rechte der betroffenen Person
- Transparenz und Modalitäten
- Art. 12 (Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person)
- Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten
- Beschränkungen
- Art. 23 (Beschränkungen)
- Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen
- Art. 47 (Verbindliche interne Datenschutzvorschriften)
- Zusammenarbeit und Kohärenz
- Europäischer Datenschutzausschuss
- Art. 70 (Aufgaben des Ausschusses)
- Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
- Art. 83 (Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679
- Rechte der betroffenen Person
- § 37 (Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling)
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
- Leistungen der Krankenversicherung
- Weiterentwicklung der Versorgung
- § 64e (Modellvorhaben zur umfassenden Diagnostik und Therapiefindung mittels Genomsequenzierung bei seltenen und bei onkologischen Erkrankungen, Verordnungsermächtigung)
- Telematikinfrastruktur
- Anforderungen an die Telematikinfrastruktur
- § 308 (Vorrang von technischen Schutzmaßnahmen)
- Börsengesetz (BörsG)
- Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und ihre Organe
- § 22b (Verarbeitung personenbezogener Daten)
- Geldwäschegesetz (GwG)
- Aufsicht, Zusammenarbeit, Bußgeldvorschriften, Datenschutz
- § 51a (Verarbeitung personenbezogener Daten durch Aufsichtsbehörden)