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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 11.11.2020 - 1 U 722/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,74226
OLG Dresden, 11.11.2020 - 1 U 722/20 (https://dejure.org/2020,74226)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.11.2020 - 1 U 722/20 (https://dejure.org/2020,74226)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. November 2020 - 1 U 722/20 (https://dejure.org/2020,74226)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftragnehmer kann für Nachträge auch die übliche Vergütung verlangen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ansatz einer "üblichen Vergütung" für Nachträge in AGB nicht intransparent!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Übliche Vergütung für Nachträge durch AGB! (IBR 2021, 506)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherungshypothek "an rangbereiter Stelle" ist keine ausreichende Bauhandwerkersicherung! (IBR 2021, 516)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (19)

  • BGH, 04.07.2002 - VII ZR 103/01

    Streitgegenstand einer Werklohnklage

    Auszug aus OLG Dresden, 11.11.2020 - 1 U 722/20
    Da die Höhe der Vergütung für die erbrachten Leistungen nach dem Verhältnis des Wertes der erbrachten Teilleistung zu dem Wert der nach dem Pauschalpreisvertrag geschuldeten Gesamtleistung zu errechnen ist, muss der Auftragnehmer das Verhältnis der bewirkten Leistung zur vereinbarten Gesamtleistung und des Preisansatzes für die Teilleistungen zum Pauschalpreis darlegen (BGH, Urteil vom 04.07.2002, Az. VII ZR 103/01, Rn. 8, juris).

    Eine ausreichend aufgegliederte, gewerkebezogene Aufstellung kann genügen (BGH, Urteil vom 04.07.2002, Az. VII ZR 103/01, Rn. 8, juris).

  • BGH, 16.10.2014 - VII ZR 176/12

    Bauvertrag: Berechnung des Werklohnanspruchs im Fall eines vom Besteller …

    Auszug aus OLG Dresden, 11.11.2020 - 1 U 722/20
    Soweit sich die Beklagten zunächst auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs berufen, wonach das Verhältnis der bewirkten Leistungen zur vereinbarten Gesamtleistung und des Preisansatzes für die Teilleistungen zum Pauschalpreis darzulegen ist (BGH, Urteil vom 16.10.2014, Az. VII ZR 176/12, Rn. 10, juris), liegen die entsprechenden Angaben vor.
  • BGH, 25.01.2007 - VII ZR 41/06

    Anforderungen an die Ausführung einer Rollladenanlage bei Frost; Erhaltung der …

    Auszug aus OLG Dresden, 11.11.2020 - 1 U 722/20
    Dort ging es um einen Vertrag, nach dem eine in bestimmter Weise funktionierende Anlage geschuldet war, das Leistungsverzeichnis die zu vergütenden Leistungen jedoch so beschrieb, dass weitere Maßnahmen zur Erhaltung der Funktionstauglichkeit vergütungspflichtig gewesen wären (BGH, Beschluss vom 25.01.2007, Az. VII ZR 41/06, Rn. 17, juris).
  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 227/93

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages nach außerordentlicher Kündigung durch …

    Auszug aus OLG Dresden, 11.11.2020 - 1 U 722/20
    Ferner beruft sich die Klägerin ohne Erfolg auf Vorgaben des Bundesgerichtshofes, wonach der Unternehmer gegebenenfalls im Nachhinein im Einzelnen darlegen muss, wie die erbrachten Leistungen unter Beibehaltung des Preisniveaus der vereinbarten Pauschale zu bewerten sind, soweit zur Bewertung der erbrachten Leistungen Anhaltspunkte aus der Zeit vor Vertragsschluss nicht vorhanden oder nicht ergiebig sind (BGH, Urteil vom 04.07.1996, Az. VII ZR 227/93, Rn. 28, juris).
  • OLG Hamm, 26.02.2015 - 24 U 56/10

    Kündigung des Bauvertrages wegen Einstellung der Arbeiten durch den Auftragnehmer

    Auszug aus OLG Dresden, 11.11.2020 - 1 U 722/20
    Denn wenn es an der Erstellung einer Urkalkulation vor Angebotsabgabe fehlen sollte, so muss der Unternehmer zur Darlegung des Umfangs der erbrachten Leistungen grundsätzlich nachträglich eine Kalkulation erstellen, die plausibel ist und zu den Vertragspreisen passt (OLG Hamm, Urteil vom 26.02.2015, Az. I-24 U 56/10, Rn. 73, juris;… Kniffka/Koeble, a.a.O. Rn. 59), also im Nachhinein im Einzelnen darlegen, wie die erbrachten Leistungen unter Beibehaltung des Preisniveaus zu bewerten sind (BGH…, Urteil vom 26.10.2000, Az. VII ZR 99/99, Rn. 7, juris).
  • BGH, 26.10.2000 - VII ZR 99/99

    Prüfbarkeit einer Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Dresden, 11.11.2020 - 1 U 722/20
    Denn wenn es an der Erstellung einer Urkalkulation vor Angebotsabgabe fehlen sollte, so muss der Unternehmer zur Darlegung des Umfangs der erbrachten Leistungen grundsätzlich nachträglich eine Kalkulation erstellen, die plausibel ist und zu den Vertragspreisen passt (OLG Hamm…, Urteil vom 26.02.2015, Az. I-24 U 56/10, Rn. 73, juris;… Kniffka/Koeble, a.a.O. Rn. 59), also im Nachhinein im Einzelnen darlegen, wie die erbrachten Leistungen unter Beibehaltung des Preisniveaus zu bewerten sind (BGH, Urteil vom 26.10.2000, Az. VII ZR 99/99, Rn. 7, juris).
  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 168/00

    Einwand der fehlenden Prüfbarkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Dresden, 11.11.2020 - 1 U 722/20
    Richtig ist, dass nicht allein wegen der Angabe von Leistungsständen zu einzelnen Leistungspositionen anhand von Prozenten eine Prüfbarkeit ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2001, Az. VII ZR 168/00, Rn. 9, juris).
  • BGH, 29.06.1995 - VII ZR 184/94

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrages

    Auszug aus OLG Dresden, 11.11.2020 - 1 U 722/20
    Seite 17 worden waren, ohne dass sich dem Vortrag des Bauunternehmers entnehmen ließ, wie die erbrachten Leistungen tatsächlich zu bewerten seien und welcher prozentuale Anteil der Leistungen erbracht war (BGH, Urteil vom 29.06.1995, Az. VII ZR 184/94, Rn. 11, juris).
  • BGH, 03.06.1997 - VI ZR 133/96

    Aufklärungspflicht des Berufungsgerichts

    Auszug aus OLG Dresden, 11.11.2020 - 1 U 722/20
    Seite 30 auch kein Anhalt dafür, dass die Beklagten ein Beweisangebot versehentlich unterlassen haben könnten, was gegebenenfalls eine Hinweispflicht begründet hätte (vgl. BGH, Urteil vom 03.06.1997, Az. VI ZR 133/96, Rn. 21, juris).
  • OLG Köln, 27.02.2004 - 11 U 103/03

    Baurecht - Ersparte Aufwendungen beim Werkunternehmer

    Auszug aus OLG Dresden, 11.11.2020 - 1 U 722/20
    Nichts anderes folgt aus der von den Beklagten hierzu zitierten Rechtsprechung (OLG Köln, Urteil vom 27.02.2004, Az. 11 U 103/03, Rn. 19, juris).
  • OLG Celle, 07.02.2006 - 14 U 108/05

    Abrechnung nach Kündigung eines Bauvertrages mit Pauschalpreisen; Fälligkeit der …

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung …

  • BGH, 08.11.2005 - XI ZR 34/05

    Anwendung des VerbrkrG auf die Mithaftungsübernahme des geschäftsführenden …

  • BGH, 23.11.2017 - VII ZR 34/15

    Bauvertrag: Rechtsmissbräuchliches Sicherungsverlangen des Unternehmers

  • BGH, 29.11.1994 - XI ZR 175/93

    Behandlung schlüssigen Verhaltens ohne Erklärungsbewußtsein als Willenserklärung

  • BGH, 08.02.2011 - II ZR 243/09

    Quotale Haftung von Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds

  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 92/87

    Duldungsvollmacht bei Gesamtvertretungsberechtigung in einer GmbH; Genehmigung …

  • BGH, 19.04.2005 - X ZR 191/02

    Anforderungen an die Prüffähigkeit der Schlußrechnung

  • BGH, 26.10.2000 - VII ZR 3/99

    Abrechnung von Teilleistungen nach vorzeitiger Kündigung

  • KG, 19.02.2025 - 7 U 41/23

    Verhältnis zwischen einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Bestellung …

    Dies reiche für den Ausschluss eines Anspruchs nach § 650f BGB aus; denn auch dann liege eine hinreichende Sicherheit - hier hinsichtlich der Rangstelle - vor (…Ingenstau/Korbion/Joussen,VOB/B, 22. Aufl. 2023, Anh. 1 Rn. 216 ;… Retzlaff in: Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, § 650f Rn. 17; Slapnicar/Wiegelmann NJW 1993, 2903 ;… Messerschmidt/Voit/Cramer, 4. Aufl. 2022, BGB § 650f Rn. 6;… vgl. OLG Dresden, Teilurteil vom 30. Oktober 2007 - 6 U 1213/06 -, juris Rn. 58; ferner OLG Dresden, Urteil vom 11. November 2020 - 1 U 722/20 -, juris Rn. 47).
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