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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.07.1995 - 1 U 85/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4073
OLG Frankfurt, 06.07.1995 - 1 U 85/94 (https://dejure.org/1995,4073)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.07.1995 - 1 U 85/94 (https://dejure.org/1995,4073)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Juli 1995 - 1 U 85/94 (https://dejure.org/1995,4073)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Vergütung für Elektroarbeiten ; Mutwillige Vergütung vor Abnahme; Eintritt eines unabwendbaren Ereignisses; Beschädigung durch den Erfüllungsgehilfen; Zurechenbares Verhalten des Erfüllungsgehilfen; Täterschaft eines Erfüllungsgehilfen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unabwendbarer Umstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VOB/B § 7
    Mutwillige Beschädigung an Teilen der hergestellten Leistung kein unabwendbarer Umstand

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergütungsanspruch bei Beschädigung von Bauleistungen vor Abnahme? (IBR 1996, 16)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1996, 394
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.12.1992 - III ZR 133/91

    Auftragsübertragung an Dritten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.07.1995 - 1 U 85/94
    Der Unternehmer hat die Beschädigung oder Zerstörungen seiner Leistung auch dann zu vertreten, wenn sie sein Erfüllungsgehilfe schuldhaft herbeigeführt hat und ihm dessen Verschulden nach § 278 BGB zuzurechnen ist (BGH NJW 1993, 1704, 1705 [BGH 17.12.1992 - III ZR 133/91] ; BGH NJW-RR 1990, 308, 309).

    Die Anwendbarkeit des § 278 BGB erfordert einen unmittelbaren sachlichen (inneren) Zusammenhang der Tat mit den Aufgaben, die dem Erfüllungsgehilfen im Hinblick auf die Vertragserfüllung zugewiesen waren (BGH NJW 1993, 1704, 1705 [BGH 17.12.1992 - III ZR 133/91] m.w.N.).

  • BGH, 31.01.1991 - VII ZR 291/88

    Mißbrauch der Vertretungsmacht bei der Vergabe von Zusatzaufträgen im Rahmen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.07.1995 - 1 U 85/94
    Unabwendbar ist ein Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung in dem Sinne unvorhersehbar ist, daß es oder seine Auswirkungen trotz Anwendung wirtschaftlich erträglicher Mittel durch die äußerste nach der Sachlage zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder in seinen Wirkungen bis auf erträgliches Maß unschädlich gemacht werden kann (BGH NJW 1991, 1812, 1814) [BGH 31.01.1991 - VII ZR 291/88] .
  • BGH, 14.11.1989 - X ZR 106/88

    Schadensersatzpflicht für Schäden, die durch eine Handlung oder Unterlassung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.07.1995 - 1 U 85/94
    Der Unternehmer hat die Beschädigung oder Zerstörungen seiner Leistung auch dann zu vertreten, wenn sie sein Erfüllungsgehilfe schuldhaft herbeigeführt hat und ihm dessen Verschulden nach § 278 BGB zuzurechnen ist (BGH NJW 1993, 1704, 1705 [BGH 17.12.1992 - III ZR 133/91] ; BGH NJW-RR 1990, 308, 309).
  • OLG Stuttgart, 14.07.2011 - 10 U 59/10

    VOB-Generalunternehmervertrag: Klage auf Zahlung des Saldos aus einer …

    Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt (BauR 1996, 394) erfolgt eine Zurechnung gemäß § 278 BGB, wenn ein Arbeitnehmer des Schuldners mutwillig Teile der hergestellten Leistung zerstört.
  • KG, 19.09.2025 - 7 U 3/24

    Haftung für Wasserschaden an Bauvorhaben

    Hierbei handelt es sich um einen bedeutsamen Gesichtspunkt für die Anwendbarkeit des § 278 BGB (OLG Frankfurt, Urteil vom 6. Juli 1995 - 1 U 85/94 -, juris Rn. 10 m.w.N.).

    Denn Herrn B. wurde die Gelegenheit zur hier schadensverursachenden Öffnung des Daches gerade aufgrund der ihm im Hinblick auf die Vertragserfüllung zugewiesenen Aufgaben maßgeblich erleichtert (vgl. zu ähnlichen Konstellationen OLG Frankfurt, Urteil vom 6. Juli 1995 - 1 U 85/94 -, juris Rn. 9 f. und OLG Düsseldorf…, Urteil vom 20. März 1997 - 24 U 39/96 -, juris Rn. 8 ff.).

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