Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 23.04.2015 - 1 U 94/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 16 Abs 2 S 1 AIHonO, § 73 Abs 1 AIHonO, § 74 Abs 2 AIHonO, § 139 Abs 1 S 2 ZPO, § 263 ZPO
Ingenieurvertrag: Aufwendungsersatzanspruch und Vergütungsanspruch bei Bauzeitverzögerung; Klageänderung durch Übergang von dem einen zu dem anderen Anspruch; Voraussetzungen für Zeithonoraranspruch - IWW
HOAI (a.F.) § 74 Abs. 2; HOAI (a.F.) § 16; Abs. 2 S. 1 HOAI (a.F.) § 73
Architektenvertrag
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergütungsansprüche des mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 beauftragten Ingenieurs bei Bauzeitverlängerung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauzeit verlängert: Kann der Planer Mehrvergütung verlangen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ansprüche eines Planungs- und Sachverständigenbüros wegen Bauzeitverlängerung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ansprüche eines Planungs- und Sachverständigenbüros wegen Bauzeitverlängerung
- baunetz.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Planungsänderungsleistungen als Zeithonorar abrechenbar?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vergütungsansprüche des mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 beauftragten Ingenieurs bei Bauzeitverlängerung
Besprechungen u.ä. (3)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Kein Mehrvergütungsanspruch wegen Bauzeitverzögerung für ohnehin angefallene Tätigkeiten
- baunetz.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Planungsänderungsleistungen als Zeithonorar abrechenbar?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bauzeit verlängert: Kann der Planer Mehrvergütung verlangen? (IBR 2015, 434)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 29.07.2014 - 9 O 274/13
- OLG Naumburg, 23.04.2015 - 1 U 94/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 1050
- NZBau 2015, 566
- BauR 2015, 1545
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (16)
- BGH, 30.09.2004 - VII ZR 456/01
Vereinbarung eines Anspruchs auf Entgelterhöhung für die Bauüberwachung bei …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2015 - 1 U 94/14
Diese Vorschriften greifen nur im Falle einer schriftlichen Vereinbarung im Sinne des Satzes 1, also für das auf der Grundlage einer nachprüfbaren Ermittlung der voraussichtlichen Herstellungskosten nach Kostenberechnung oder nach Kostenanschlag berechnete Honorar (BGH, Urteil vom 30.9.2004, VII ZR 456/01, zitiert in juris Rdn. 28).Kommt, wie hier, keine Einigung zustande, kann die von der Störung betroffene Partei sogleich auf die angepasste bzw. geänderte Leistung klagen (BGH, Urteil vom 30.9.2004, VII ZR 456/01, zitiert in juris Rdn. 42; BGH NJW 2012, 373, 376;… Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Aufl., § 313 Rdn. 41).
Maßgeblich sind die anrechenbaren Kosten, die Honorarzone und der in Ansatz zu bringende Teilprozentsatz der tatsächlich erbrachten wiederholten Teilleistung einer Leistungsphase (BGH, Urteil vom 30.9.2004, VII ZR 456/01, zitiert in juris Rdn. 22;… OLG Düsseldorf a.a.O. Rdn. 130; Kesselring NJW 2012, 1957, 1860).
- OLG Düsseldorf, 26.10.2006 - 5 U 100/02
Preisanpassungsklausel für Bauzeitverlängerung
Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2015 - 1 U 94/14
Rn. 56 Mehraufwendungen sind solche Ausgaben, die der Auftragnehmer für die geschuldete Leistung tatsächlich hatte und die er ohne die Bauzeitverzögerung nicht gehabt hätte (KG…, Urteil vom 15.3.2005, 27 U 399/03, zitiert in juris Rdn. 27;… OLG Dresden a.a.O. Rdn. 53 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.10.2006, 5 U 100/02, zitiert in juris Rdn. 82, 85, 86;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Aufl., Rdn. 1042).Dies gilt mangels anderslautender vertraglicher Vereinbarungen auch dann, wenn die Grundlagen der vertraglichen Leistung des Fachplaners geändert werden und es danach zu einer Modifizierung der bereits abschließend erbrachten Planungsleistung kommt (BGH…, Urteil vom 26.7.2007, VII ZR 42/05, zitiert in juris Rdn. 28; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.10.2006, 5 U 100/02, zitiert in juris Rdn. 129).
- BGH, 30.09.2011 - V ZR 17/11
Störung der Geschäftsgrundlage: Verweigerung der Mitwirkung an der …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2015 - 1 U 94/14
Kommt, wie hier, keine Einigung zustande, kann die von der Störung betroffene Partei sogleich auf die angepasste bzw. geänderte Leistung klagen (BGH…, Urteil vom 30.9.2004, VII ZR 456/01, zitiert in juris Rdn. 42; BGH NJW 2012, 373, 376;… Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Aufl., § 313 Rdn. 41).
- BGH, 26.07.2007 - VII ZR 42/05
Vereinbarung der Leistungsbilder und -phasen der HOAI in einem Planungsvertrag; …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2015 - 1 U 94/14
Dies gilt mangels anderslautender vertraglicher Vereinbarungen auch dann, wenn die Grundlagen der vertraglichen Leistung des Fachplaners geändert werden und es danach zu einer Modifizierung der bereits abschließend erbrachten Planungsleistung kommt (BGH, Urteil vom 26.7.2007, VII ZR 42/05, zitiert in juris Rdn. 28; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 26.10.2006, 5 U 100/02, zitiert in juris Rdn. 129). - BGH, 16.09.2008 - IX ZR 172/07
Zulässigkeit der Revision bei Geltendmachung eines auf Insolvenzanfechtung …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2015 - 1 U 94/14
Die Identität des Klagegrundes wird aufgehoben und damit eine Klage geändert, wenn durch neue Tatsachen der Kern des in der Klage angeführten Lebenssachverhalts (hier in Form von Mehraufwendungen in Richtung zur Vertragsanpassung) verändert wird (BGH NJW 1997, 588; 2007, 83, 84), weil die materiell-rechtliche Regelung die zusammentreffenden Ansprüche durch eine Verselbständigung der einzelnen Lebensvorgänge erkennbar unterschiedlich ausgestaltet (BGH NJW 1993, 2173; 2008, 3570, 3571 m.w.N.). - BGH, 27.05.1993 - III ZR 59/92
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung, …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2015 - 1 U 94/14
Die Identität des Klagegrundes wird aufgehoben und damit eine Klage geändert, wenn durch neue Tatsachen der Kern des in der Klage angeführten Lebenssachverhalts (hier in Form von Mehraufwendungen in Richtung zur Vertragsanpassung) verändert wird (BGH NJW 1997, 588; 2007, 83, 84), weil die materiell-rechtliche Regelung die zusammentreffenden Ansprüche durch eine Verselbständigung der einzelnen Lebensvorgänge erkennbar unterschiedlich ausgestaltet (BGH NJW 1993, 2173; 2008, 3570, 3571 m.w.N.). - BGH, 14.12.2011 - XII ZB 521/10
Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers für einen inhaftierten, mittellosen …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2015 - 1 U 94/14
Maßgeblich sind die anrechenbaren Kosten, die Honorarzone und der in Ansatz zu bringende Teilprozentsatz der tatsächlich erbrachten wiederholten Teilleistung einer Leistungsphase (BGH…, Urteil vom 30.9.2004, VII ZR 456/01, zitiert in juris Rdn. 22;… OLG Düsseldorf a.a.O. Rdn. 130; Kesselring NJW 2012, 1957, 1860). - BGH, 09.04.1987 - VII ZR 266/86
Beweis für Entgeltlichkeit von Architektenleistungen
Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2015 - 1 U 94/14
Der Architekt oder Ingenieur nimmt bereits abgeschlossene Arbeiten in der Regel nur gegen Vergütung wieder auf, wobei sich die Höhe des zusätzlichen Entgeltes wiederum nach der HOAI richtet (§§ 631 I; 632 I, II BGB; § 1 HOAI;… Werner/Pastor Rdn. 1023; vgl. auch BGH NJW 1987, 2742, 2743). - BGH, 11.10.1994 - X ZR 30/93
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich einer Vertragsänderung
Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2015 - 1 U 94/14
Es ist auch Sache des Planers darzulegen, welche Änderungswünsche des Auftraggebers die zusätzlichen Planungen hervorriefen (BGH, Urteil vom 11.10.1994, X ZR 30/93, zitiert in juris Rdn. 14 f.; NJW-RR 1991, 981, 982). - BGH, 11.10.2006 - KZR 45/05
Lesezirkel II
Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2015 - 1 U 94/14
Die Identität des Klagegrundes wird aufgehoben und damit eine Klage geändert, wenn durch neue Tatsachen der Kern des in der Klage angeführten Lebenssachverhalts (hier in Form von Mehraufwendungen in Richtung zur Vertragsanpassung) verändert wird (BGH NJW 1997, 588; 2007, 83, 84), weil die materiell-rechtliche Regelung die zusammentreffenden Ansprüche durch eine Verselbständigung der einzelnen Lebensvorgänge erkennbar unterschiedlich ausgestaltet (BGH NJW 1993, 2173; 2008, 3570, 3571 m.w.N.). - OLG Dresden, 04.08.2005 - 9 U 738/04
Mehrlohn bei Überschreitung der Regelbauzeit?
- KG, 31.03.2009 - 21 U 165/06
Architektenvertrag: Honorarerhöhung wegen Mehrleistungen, verlängerter Bauzeit …
- KG, 15.03.2005 - 27 U 399/03
Architektenhonorar: Anspruch des Architekten auf Mehraufwandsvergütung bei …
- BGH, 19.09.1996 - I ZR 76/95
Kompetenter Fachhändler - Irreführung/Bezugsart oder -quelle
- OLG Hamm, 13.05.1993 - 17 U 45/92
Fälligkeit des Architektenhonorars bei Kündigung des Pauschalhonorarvertrags
- BGH, 11.04.1991 - VII ZR 332/89
Darlegungs- und Beweislast bei Kündigung eines Architektenvertrags wegen …
- OLG Hamburg, 27.07.2018 - 6 U 203/13
Anspruch auf Rückerstattung überzahlten Architektenhonorars
Rn. 139 Richtig ist zwar, dass wiederholte Arbeiten, die einen gewissen Umfang erreichen, grundsätzlich gesondert zu vergüten sind, wenn auf Veranlassung des Auftraggebers die Grundlagen der vertraglichen Leistung des Fachplaners geändert werden und es danach zu einer Modifizierung der bereits abschließend erbrachten Planungsleistung kommt (…vgl. BGHZ 173, 314 Rn. 28;… BGH BauR 2012, 975 Rn. 18; OLG Naumburg, Urteil vom 23. April 2015 - 1 U 94/14 -, Rn. 67, juris).Voraussetzung ist aber, dass die erbrachten Leistungen bereits fertig gestellt waren, bei der Leistungsphasen 3 also die Entwurfsplanung bereits abgeschlossen war, bevor der Bauherr erneut Änderungen verlangt (…vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2007, 109 Rn. 129; OLG Naumburg, Urteil vom 23. April 2015 - 1 U 94/14 -, Rn. 67, juris OLG Jena, BauR 2010, 484, 486;… Werner/Pastor, aaO, Rn. 1020; Averhaus, NZBau 2016, 256, 258).
- OLG Köln, 16.05.2019 - 7 U 132/18 Auch der Umstand, dass die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) vertragliche Regelungen bereithalten, die eine Anpassung des Architektenhonorars bei Bauzeitverlängerung ermöglichen (…dazu Kniffka, in: ders./Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl. 2014, 12. Teil Rn. 499 ff.) und die ebenfalls zeitlich vor Vertragsschluss der Parteien Gegenstand der oben angeführten höchstrichterlichen und obergerichtlichen Entscheidungen waren, belegt, dass die Thematik den betroffenen Verkehrskreisen bekannt war und die Aufnahme entsprechender Klauseln daher durchaus verbreitet war und ist (…vgl. Kuhn, a.a.O., § 21 Rn. 24; aus der Rechtsprechung weiterhin OLG Naumburg NZBau 2015, 566; KG, Urteil vom 15.03.2005, 27 U 399/03, BeckRS 2006, 14573; OLG Celle, Urteil vom 27.02.2003, 14 U 31/01, BeckRS 2003, 30309413).
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 23.07.2015 - 1 U 94/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Kenntnis des Netzbetreibers vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Energiehändlers ("TelDaFax")
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
TelDaFax - Insolvenzverwalter vor Gericht erfolgreich
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
TelDaFax-Insolvenzverwalter klagt erfolgreich gegen Netzbetreiber
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)
TelDaFax: Insolvenzverwalter
- anwalt24.de (Kurzinformation)
TelDaFax: Insolvenzverwalter klagt erfolgreich auf Rückzahlung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Klage des TelDaFax-Insolvenzverwalters gegen Netzbetreiber erfolgreich - Für Netzbetreiber war drohendes Ausfallrisiko klar ersichtlich
Besprechungen u.ä.
- lachner-vonlaufenberg.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Insolvenzanfechtung - Lehrreiches vom OLG Oldenburg zur sog. Vorsatzanfechtung
Verfahrensgang
- OLG Oldenburg, 23.07.2015 - 1 U 94/14
- BGH - IX ZR 178/15 (anhängig)
Papierfundstellen
- ZIP 2015, 1988
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