Rechtsprechung
| FG Sachsen, 16.03.2010 - 1 V 1924/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung eines vorläufigen Steuerbescheides im Falle eines noch fehlenden, verzögerten Grundlagenbescheides; Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Einkommensteuerbescheides bis zum Erlass des Grundlagenbescheides
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verpflichtung des FA zur Schätzung des Steuerabzugsbetrags nach § 10f EStG bei Erlass eines Einkommensteuerbescheids vor Ergehen des Grundlagenbescheids der Denkmalschutzbehörde und nach Vorlage einer "qualifizierten Eingangsbestätigung" - AdV bei Erlass eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 16.03.2010 - 1 V 1924/09
- BFH, 20.07.2010 - X B 70/10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BFH, 24.02.1981 - VIII B 14/78
Verwaltungsentscheidung - Gesetzesänderung - Grundlagenbescheid
Auszug aus FG Sachsen, 16.03.2010 - 1 V 1924/09
Die Finanzbehörde darf also bei Erlass des Folgebescheids nicht einfach den für den Steuerpflichtigen ungünstigsten Fall unterstellen (…vgl. Schwarz, AO , § 162 AO , Rn. 66; BFH-Beschluss vom 24. Februar 1981 VIII B 14/78, BStBl II 1981, 416 ).Dies folgt auch aus dem Untersuchungsgrundsatz des § 88 Abs. 2 AO , wonach die Finanzbehörde alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch für die Beteiligten günstige Umstände zu berücksichtigen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Februar 1981, a.a.O.; Niedersächsisches Finanzgericht vom 5. Mai 2009 9 V 300/08, EFG 2009, 1363 ).
- BFH, 24.06.2009 - X R 8/08
Auch ein Neubau im bautechnischen Sinn kann steuerrechtlich als Denkmal gefördert …
Auszug aus FG Sachsen, 16.03.2010 - 1 V 1924/09
Diese Fördervoraussetzung kann jedoch nicht nur durch die Bescheinigung i.S. von § 7i Abs. 2 Satz 1 EStG , sondern auch durch Schriftverkehr mit der zuständigen Behörde oder in sonstiger Weise belegt werden (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juni 2009 X R 8/08, BStBl II 2009, 960). - BFH, 14.01.2004 - X R 19/02
Zu eigenen Wohnzwecken genutztes Baudenkmal
Auszug aus FG Sachsen, 16.03.2010 - 1 V 1924/09
(2) Nachdem es sich bei der erforderlichen denkmalrechtlichen Bescheinigung um einen Grundlagenbescheid im Sinne von § 175 Abs. 1 Nr. 1 und 171 Abs. 10 AO handelt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Januar 2004 X R 19/02, BStBl II 2004, 711 ), müssen nach Auffassung des Senats beim Erlass des Einkommensteuerbescheides (= Folgebescheid) die Grundsätze des § 155 Abs. 2 i.V.m. § 162 Abs. 3 AO konsequenterweise Anwendung finden.
- BFH, 21.12.1993 - VIII B 107/93
1. Zur Zulässigkeit des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung eines …
Auszug aus FG Sachsen, 16.03.2010 - 1 V 1924/09
Ernstliche Zweifel im Sinne des § 69 Abs. 2 und 3 FGO an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts bestehen, wenn bei summarischer Prüfung neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Umstände zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten bei der Beurteilung von Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Dezember 1993 VIII B 107/93, BStBl. II 1994, 300). - BFH, 03.12.2008 - X R 31/05
Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten ohne Grundlagenbescheid - Auswertung …
Auszug aus FG Sachsen, 16.03.2010 - 1 V 1924/09
Mit ihrem Antrag bei Gericht machen die Antragsteller geltend, dass das Finanzamt die Steuer gemäß § 155 Abs. 2 AO auf der Grundlage der eingereichten Einkommensteuererklärung festsetzen müsse (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Dezember 2008 X R 31/05). - BFH, 03.08.2000 - III B 179/96
Aussetzung des Verfahrens über Folgebescheid
Auszug aus FG Sachsen, 16.03.2010 - 1 V 1924/09
Bei Erlass eines Steuerbescheides vor Ergehen des Grundlagenbescheides hat sich das Finanzamt bei der Steuerfestsetzung in diesem Punkt zunächst an der Erklärung des Steuerpflichtigen orientieren (vgl. BFH-Beschluss vom 3. August 2000 III B 179/96, BFH/NV 2001, 120 ). - BFH, 01.02.2000 - IV B 138/98
ESt-Bescheid vor Erlass des erforderlichen Feststellungsbescheides; AdV; LuF; …
Auszug aus FG Sachsen, 16.03.2010 - 1 V 1924/09
Erlässt das Finanzamt nach § 155 Abs. 2 i.V.m. § 162 Abs. 3 AO Einkommensteuerbescheide vor Erlass der erforderlichen Grundlagensbescheide, so ist die Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Einkommensteuerbescheide bis zum Erlass der Grundlagenbescheide auch aus den Gründen zulässig, die eigentlich gegen die noch nicht erlassenen Grundlagenbescheide geltend zu machen sind (vgl. zu Feststellungsbescheiden: BFH-Beschluss vom 1. Februar 2000 IV B 138/98, BFH/NV 2000, 713 ). - FG Niedersachsen, 07.05.2009 - 9 V 300/08
Notwendigkeit einer gesonderten und einheitlichen Feststellung ausländischer …
Auszug aus FG Sachsen, 16.03.2010 - 1 V 1924/09
Dies folgt auch aus dem Untersuchungsgrundsatz des § 88 Abs. 2 AO , wonach die Finanzbehörde alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch für die Beteiligten günstige Umstände zu berücksichtigen hat (…vgl. BFH-Beschluss vom 24. Februar 1981, a.a.O.; Niedersächsisches Finanzgericht vom 5. Mai 2009 9 V 300/08, EFG 2009, 1363 ).
- FG Sachsen, 14.11.2011 - 4 V 989/11
Vorläufige Gewährung erhöhter Absetzungen bei Baudenkmälern gemäß § 7i EStG im …
Die Antragstellerin meint unter Bezugnahme auf den Beschluss des Sächsischen Finanzgerichts vom 16.03.2010 1 V 1924/09, trotz der bislang noch nicht erteilten Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde gemäß § 7i EStG könne bereits zum jetzigen Zeitpunkt unter Zugrundelegung der bezifferten Beträge eine sachgerechte Schätzung des Abzugsbetrages nach § 7i EStG erfolgen.Der Beschluss des Sächsischen Finanzgerichts vom 16.03.2010 1 V 1924/09 und der nachfolgende - die Entscheidung des Finanzgerichts bestätigende - Beschluss des BFH vom 20.07.2010 X B 70/10 könnten im Ergebnis der Erörterungen der Obersten Finanzbehörden der Länder und des Bundes über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht angewendet werden.
Falls es mit seiner Schätzung von der Feststellungserklärung abweichen will, muss es auch insoweit überprüfbar darlegen, aus welchem Grund die Anerkennung versagt werden soll (…vgl. BFH-Beschluss vom 20.07.2010 X B 70/10, BFH/NV 2010, 2007; vorgehend Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 16.03.2010 1 V 1924/09).
- FG Sachsen, 05.06.2012 - 1 V 262/12
Berücksichtigung von Aufwendungen für Baudenkmale nach den §§ 7i, 10f EStG im …
Dies entspreche auch der Rechtsauffassung des Sächsischen Finanzgerichts (Beschlüsse vom 16. März 2010 - 1 V 1924/09 und vom 14. November 2011 - 4 V 989/11) sowie des BFH (Beschluss vom 20. Juli 2010 X B 70/10).
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