Rechtsprechung
| FG Hessen, 28.02.2005 - 1 V 3898/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 33 Abs 1 EStG
(Fahrtkosten mit behindertem Kind als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG) - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 33 Abs. 1
Kraftfahrzeugkosten; Fahrtkosten; Außergewöhnliche Belastungen; Schwerbehindert; Kind; Krankheitskosten - Fahrtkosten für ein behindertes Kind als außergewöhnliche Belastung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Fahrtkosten wegen der Behinderung eines Kindes als außergewöhnliche Belastung.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung von Fahrten im Interesse behinderter Kinder als Krankheitskosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen; Nachweis und Glaubhaftmachung der tatsächlichen Fahrleistung mit dem behinderten Kind als Sache des Steuerpflichtigen; Vorliegen von durch die ...
Papierfundstellen
- EFG 2005, 877
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BFH, 22.10.1996 - III R 203/94
Kfz-Kosten Schwerbehinderter als außergewöhnliche Belastung; Angemessenheit der …
Auszug aus FG Hessen, 28.02.2005 - 1 V 3898/04
Rn. 30 Hinsichtlich der Kilometerleistung erkennen die Finanzbehörden unter Anwendung der hierzu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Urteil des BFH vom 2. Oktober 1992 III R 63/91 in BStBl II 1993, 286 und vom 22. Oktober 1996 III R 203/94 in BStBl II 1997, 384) Kosten für bis zu 15.000 Kilometer unter Anwendung des Kilometer- Pauschbetrages von 0, 30 EUE (geltender Pauschbetrag für das Streitjahr) als noch angemessen und somit als außergewöhnliche Belastung an.Der BFH hat bereits in dem Urteil in BStBl II 1997, 384 ausgeführt, dass der Kilometerpauschbetrag eine sinnvolle typisierende Regelung darstellt, die als Schätzung für die Höhe der Kosten pro gefahrenen Kilometer in § 162 Abgabenordnung eine ausreichende Rechtsgrundlage findet (vgl. auch schon Urteil des BFH vom 23. Februar 1968 VI R 260/67 in BStBl II 1968, 408).
- BFH, 13.12.2001 - III R 6/99
Berücksichtigung einer Fahrleistung von mehr als 15 000 km als außergewöhnliche …
Auszug aus FG Hessen, 28.02.2005 - 1 V 3898/04
Rn. 35 Die vorliegende rechtliche Würdigung des Senates steht nicht im Widerspruch zum Urteil des BFH vom 13. Dezember 2001 III R 6/99, BStBl II 2002, 198. - BFH, 02.10.1992 - III R 63/91
KfZ-Kosten bei stark Gehbehinderten sind außergewöhnliche Belastungen
Auszug aus FG Hessen, 28.02.2005 - 1 V 3898/04
Rn. 30 Hinsichtlich der Kilometerleistung erkennen die Finanzbehörden unter Anwendung der hierzu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Urteil des BFH vom 2. Oktober 1992 III R 63/91 in BStBl II 1993, 286 und vom 22. Oktober 1996 III R 203/94 in BStBl II 1997, 384) Kosten für bis zu 15.000 Kilometer unter Anwendung des Kilometer- Pauschbetrages von 0, 30 EUE (geltender Pauschbetrag für das Streitjahr) als noch angemessen und somit als außergewöhnliche Belastung an.
- FG Hessen, 28.10.1999 - 13 K 851/99
Streit i.R.d. Anspruches auf eine Steuerbegünstigung und steuerliche …
Auszug aus FG Hessen, 28.02.2005 - 1 V 3898/04
Zu Unrecht geht der Antragsteller davon aus, er könne die Berücksichtigung von Aufwendungen für Fahrten mit dem hilflosen Kind ohne Nachweis der Durchführung im Sinne eines Freibetrages beanspruchen (vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 28. Oktober 1999, 13 K 851/99 in Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 562). - BFH, 14.12.1992 - X B 69/92
Unterbrechung einer Verhandlung - Besorgnis der Befangenheit eines Richters
Auszug aus FG Hessen, 28.02.2005 - 1 V 3898/04
Die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides ist ernstlich zweifelhaft, wenn bei Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, der gerichtsbekannten Tatsachen und des unstreitigen Sachverhaltes erkennbar ist, dass aus gewichtigen Gründen Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Sachverhaltsfragen besteht und sich bei abschließende Klärung dieser Fragen der Bescheid als rechtswidrig erweisen könnte (vgl. Beschluss des BFH vom 12. November 1992 X B 69/92 in Bundessteuerblatt - BStBl - II 1993, 263, m.w.N.;… Koch in Gräber, Kommentar zur FGO, 5. Aufl., § 69 Anm. 86 m.w.N.). - BFH, 23.02.1968 - VI R 260/67
Mehraufwendungen durch Kraftfahrzeugbenutzung - Geh- und Stehbehinderte - …
Auszug aus FG Hessen, 28.02.2005 - 1 V 3898/04
Der BFH hat bereits in dem Urteil in BStBl II 1997, 384 ausgeführt, dass der Kilometerpauschbetrag eine sinnvolle typisierende Regelung darstellt, die als Schätzung für die Höhe der Kosten pro gefahrenen Kilometer in § 162 Abgabenordnung eine ausreichende Rechtsgrundlage findet (vgl. auch schon Urteil des BFH vom 23. Februar 1968 VI R 260/67 in BStBl II 1968, 408).
- FG Hessen, 08.10.2008 - 5 K 1938/07
Kostenvoranschlag eines Pflegedienstes als Schätzungsgrundlage für …
Im Streitfall kann indes dahinstehen, ob ein solcher Pauschalansatz gegebenenfalls unter Hinzurechnung der geltend gemachten Fahrtkosten die Klage begründen kann (…s. BFH-Urteil vom 17.11.2004 VIII R 18/02, BFH/NV 2005, 691; siehe auch Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vom 28.02.2005 1 V 3898/04, EFG 2005, 877).
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