Rechtsprechung
| FG Saarland, 08.06.1998 - 1 V 76/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Verlustrealisierung bei GmbH-Auflösung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 17 Abs. 4 EStG
Einkommensteuer; Zeitpunkt der Entstehung von Auflösungsverlusten
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BFH, 02.10.1984 - VIII R 20/84
Ermittlung und Zeitpunkt der Erfassung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 …
Auszug aus FG Saarland, 08.06.1998 - 1 V 76/98
Ein Auflösungsverlust kann jedoch auch schon in einem früheren Jahr zu erfassen sein, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits feststehenden Verlusts nicht mehr zu rechnen ist ( BFH, Urteil vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84 , BStBl II 1985, 320; Urteil vom 3. Juni 1993 VIII R 81/91 , BStBl II 1994, 162).Jedenfalls aber liegt der letztmögliche Zeitpunkt der Erfassung eines Auflösungsverlusts in dem Jahr, in welchem die Abwicklung der Kapitalgesellschaft förmlich abgeschlossen ist, also im Jahr deren Löschung im Handelsregister und ihrem dadurch eintretenden endgültigen Ende ( BFH, Urteil vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84 , a.a.O.).
- BFH, 03.06.1993 - VIII R 81/91
Zum Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsgewinns oder -verlustes gem. § 17 …
Auszug aus FG Saarland, 08.06.1998 - 1 V 76/98
Ein Auflösungsverlust kann jedoch auch schon in einem früheren Jahr zu erfassen sein, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits feststehenden Verlusts nicht mehr zu rechnen ist ( BFH, Urteil vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84 , BStBl II 1985, 320; Urteil vom 3. Juni 1993 VIII R 81/91 , BStBl II 1994, 162). - BFH, 02.10.1984 - VIII R 36/83
Zahlung für die Freistellung von einer Bürgschaftsverpflichtung kann zu den …
Auszug aus FG Saarland, 08.06.1998 - 1 V 76/98
Ein Auflösungsverlust kann jedoch auch schon in einem früheren Jahr zu erfassen sein, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits feststehenden Verlusts nicht mehr zu rechnen ist ( BFH, Urteil vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84 , BStBl II 1985, 320; Urteil vom 3. Juni 1993 VIII R 81/91 , BStBl II 1994, 162).
- BFH, 28.11.1974 - V B 52/73
Vorläufiger Bescheid - Negative Steuerzahlungsschuld - Differenz - Endgültiger …
Auszug aus FG Saarland, 08.06.1998 - 1 V 76/98
Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d. h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Mißerfolg (BFH - Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66 , BStBl. III 1967, 533; vom 28. November 1974 V B 52/73 , BStBl. II 1975, 239). - BFH, 30.06.1967 - III B 21/66
Auslegung eines unterschiedlich bezeichneten Schriftstückes - Bezeichnung eines …
Auszug aus FG Saarland, 08.06.1998 - 1 V 76/98
Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d. h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Mißerfolg (BFH - Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66 , BStBl. III 1967, 533; vom 28. November 1974 V B 52/73 , BStBl. II 1975, 239). - BFH, 03.06.1993 - VIII R 46/91
Definition des Auflösungsgewinns
Auszug aus FG Saarland, 08.06.1998 - 1 V 76/98
Deshalb wird die Entstehung eines steuerlich zu berücksichtigenden Auflösungsverlusts nicht dadurch verzögert, daß noch Aufwendungen in unwesentlicher Höhe anfallen können ( BFH, Urteil vom 3. Juni 1993 VIII R 46/91 , BFH/NV 1994, 364).
- FG Saarland, 16.02.2001 - 1 K 97/00
Zeitpunkt des Auflösungsverlustes einer GmbH in Liquidation
Maßgebend muss dann der Zeitpunkt sein, ab welchem feststeht, dass der Gesellschafter keinerlei Liquidationserlös mehr erhalten wird und welche Auflösungskosten er noch zu tragen hat (…BFH, BFH/NV 2000, 561; Beschlüsse des Senats vom 8. Juni 1998 1 V 76/98 und 10. Juni 1998 1 V 127/98, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 1263 und 1264). - FG Saarland, 21.11.2001 - 1 K 230/98
Anerkennung (nachträglicher) Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften …
Maßgebend muss dann der Zeitpunkt sein, ab welchem feststeht, dass der Gesellschafter keinerlei Liquidationserlös mehr erhalten wird und welche Auflösungskosten er noch zu tragen hat (…BFH, BFH/NV 2000, 561; Beschlüsse des Senats vom 8. Juni 1998 1 V 76/98 und 10. Juni 1998 1 V 127/98, EFG 1998, 1263 und 1264). - FG Saarland, 21.07.2000 - 1 K 78/00
1. Rechtsmissbräuchlicher Auflösungsverlust des Gesellschafters einer GmbH und …
Maßgebend ist deshalb, ob und wann dem Gesellschafter kraft Gesellschaftsrechts ein Anspruch auf Auskehrung des noch verteilungsfähigen Gesellschaftsvermögens, z.B. eines Liquidationsüberschusses, zu- bzw. feststeht, dass der Gesellschafter keinen Liquidationserlös erhalten wird und welche Auflösungskosten er noch zu tragen hat (…BFH, BFH/NV 2000, 561; Beschlüsse des Senats vom 8. Juni 1998 1 V 76/98 und 10. Juni 1998 1 V 127/98, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 1263 und 1264). - FG Saarland, 13.06.2000 - 1 K 81/00
Darlehenszinsen als nachträglicher Auflösungsverlust nach § 17 EStG
Damit gilt insoweit nicht das Zufluss- oder Zahlungsprinzip des § 11 EStG, sondern es ist eine entsprechende Stichtagsbewertung vorzunehmen (…BFH-Urteil vom 12. Oktober 1999 VIII R 46/98, BFH/NV 2000, 561; Beschlüsse des Senats vom 8. Juni 1998 1 V 76/98 und vom 10. Juni 1998 1 V 127/98, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 1263 und 1264). - FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 125/00
Veräußerungsverlust bei Löschung einer GmbH von Amts wegen (§§ 17 Abs. 2 und 4 …
Jedenfalls aber liegt der letztmögliche Zeitpunkt der Erfassung eines Auflösungsverlustes in dem Jahr, in welchem die Abwicklung der Kapitalgesellschaft förmlich abgeschlossen ist, also im Jahr deren Löschung im Handelsregister und ihrem dadurch eintretenden endgültigen Ende (BFH, BStBl II 1985, 428;… Urteil vom 16. April 1991 VIII R 224/85, BFH/NV 1992, 94; Beschlüsse des Senats vom 8. Juni 1998 1 V 76/98, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 1263; vom 10. Juni 1998 1 V 127/98, EFG 1998, 1264).
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