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Rechtsprechung
   FG Saarland, 08.06.1998 - 1 V 76/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12441
FG Saarland, 08.06.1998 - 1 V 76/98 (https://dejure.org/1998,12441)
FG Saarland, Entscheidung vom 08.06.1998 - 1 V 76/98 (https://dejure.org/1998,12441)
FG Saarland, Entscheidung vom 08. Juni 1998 - 1 V 76/98 (https://dejure.org/1998,12441)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verlustrealisierung bei GmbH-Auflösung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 17 Abs. 4 EStG
    Einkommensteuer; Zeitpunkt der Entstehung von Auflösungsverlusten

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 02.10.1984 - VIII R 20/84

    Ermittlung und Zeitpunkt der Erfassung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 …

    Auszug aus FG Saarland, 08.06.1998 - 1 V 76/98
    Ein Auflösungsverlust kann jedoch auch schon in einem früheren Jahr zu erfassen sein, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits feststehenden Verlusts nicht mehr zu rechnen ist ( BFH, Urteil vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84 , BStBl II 1985, 320; Urteil vom 3. Juni 1993 VIII R 81/91 , BStBl II 1994, 162).

    Jedenfalls aber liegt der letztmögliche Zeitpunkt der Erfassung eines Auflösungsverlusts in dem Jahr, in welchem die Abwicklung der Kapitalgesellschaft förmlich abgeschlossen ist, also im Jahr deren Löschung im Handelsregister und ihrem dadurch eintretenden endgültigen Ende ( BFH, Urteil vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84 , a.a.O.).

  • BFH, 03.06.1993 - VIII R 81/91

    Zum Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsgewinns oder -verlustes gem. § 17 …

    Auszug aus FG Saarland, 08.06.1998 - 1 V 76/98
    Ein Auflösungsverlust kann jedoch auch schon in einem früheren Jahr zu erfassen sein, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits feststehenden Verlusts nicht mehr zu rechnen ist ( BFH, Urteil vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84 , BStBl II 1985, 320; Urteil vom 3. Juni 1993 VIII R 81/91 , BStBl II 1994, 162).
  • BFH, 02.10.1984 - VIII R 36/83

    Zahlung für die Freistellung von einer Bürgschaftsverpflichtung kann zu den …

    Auszug aus FG Saarland, 08.06.1998 - 1 V 76/98
    Ein Auflösungsverlust kann jedoch auch schon in einem früheren Jahr zu erfassen sein, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits feststehenden Verlusts nicht mehr zu rechnen ist ( BFH, Urteil vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84 , BStBl II 1985, 320; Urteil vom 3. Juni 1993 VIII R 81/91 , BStBl II 1994, 162).
  • BFH, 28.11.1974 - V B 52/73

    Vorläufiger Bescheid - Negative Steuerzahlungsschuld - Differenz - Endgültiger …

    Auszug aus FG Saarland, 08.06.1998 - 1 V 76/98
    Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d. h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Mißerfolg (BFH - Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66 , BStBl. III 1967, 533; vom 28. November 1974 V B 52/73 , BStBl. II 1975, 239).
  • BFH, 30.06.1967 - III B 21/66

    Auslegung eines unterschiedlich bezeichneten Schriftstückes - Bezeichnung eines …

    Auszug aus FG Saarland, 08.06.1998 - 1 V 76/98
    Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d. h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Mißerfolg (BFH - Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66 , BStBl. III 1967, 533; vom 28. November 1974 V B 52/73 , BStBl. II 1975, 239).
  • BFH, 03.06.1993 - VIII R 46/91

    Definition des Auflösungsgewinns

    Auszug aus FG Saarland, 08.06.1998 - 1 V 76/98
    Deshalb wird die Entstehung eines steuerlich zu berücksichtigenden Auflösungsverlusts nicht dadurch verzögert, daß noch Aufwendungen in unwesentlicher Höhe anfallen können ( BFH, Urteil vom 3. Juni 1993 VIII R 46/91 , BFH/NV 1994, 364).
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