Rechtsprechung
| KG, 04.06.2009 - 1 VAs 22/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
StPO § 456a Abs. 2 S. 3; ; GVGEG § 23; ; GVGEG § 28 Abs. 1 S. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen die Ablehnung der Aussetzung von Fahndungsmaßnahmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen die Ablehnung der Aussetzung von Fahndungsmaßnahmen
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.03.1994 - III ZR 15/93
Bindung einer im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ergangenen Entscheidung des …
Auszug aus KG, 04.06.2009 - 1 VAs 22/09
Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 17. März 1994 - III ZR 15/93 - (NJW 1994, 1950 = LM BGB § 839 (Ca) Nr. 95) klargestellt, dass dem in einem Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ergangenen Feststellungsausspruch des Strafsenats im Amtshaftungsprozess dieselbe materielle Rechtskraft und damit Bindungswirkung wie einem inhaltsgleichen verwaltungsgerichtlichen Urteil zukommt. - OLG Stuttgart, 27.08.1984 - 4 VAs 24/84
Art und Weise einer bereits abgeschlossenen Durchsuchung eines Haftraumes
Auszug aus KG, 04.06.2009 - 1 VAs 22/09
Denn nach nahezu einhelliger Auffassung (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1984, 574;… LR-Böttcher, StPO 25. Aufl., § 24 EGGVG Rdn. 16;… Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 28 EGGVG Rdn. 5; jew. m.w.N.) entfällt die durch § 24 Abs. 2 EGGVG vorgeschriebene Einhaltung des Vorschaltverfahrens, wenn sich, wie hier, die verfahrensgegenständliche Maßnahme erledigt hat und eine Feststellung nach § 28 Abs. 1 Satz 4 EGGVG erstrebt wird.
- BayObLG, 23.07.2024 - 204 VAs 102/24
Materielle Rechtskraft, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Verfahrenshindernis, …
So kommt etwa dem im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG ergangenen Feststellungsausspruch des Strafsenats des Oberlandesgerichts dieselbe materielle Rechtskraft wie einem inhaltsgleichen verwaltungsgerichtlichen Urteil zu (BGH…, Urteil vom 17.03.1994 - III ZR 15/93 -, NJW 1994, 1950, juris Rn. 14 m.w.N.; KG, Beschluss vom 04.06.2009 - 1 VAs 22/09 -, juris Rn. 12). - OLG Celle, 18.08.2014 - 2 Ws 130/14
Überprüfung eines mit Auslieferung oder Ausweisung erlassenen …
Die Überprüfung eines mit Auslieferung oder Ausweisung erlassenen Vollstreckungshaftbefehls dürfte nicht der Strafvollstreckungskammer obliegen, sondern dem Oberlandesgericht im Justizverwaltungsstreitverfahren (im Anschluss an OLG Karlsruhe, NStZ 2012, 655 f; NStZ-RR 2005, 223 f; KG Berlin, Beschluss vom 4. Juni 2009 - 1 VAs 22/09 -, juris, entgegen OLG Stuttgart, StraFo 2011, 114).Rn. 8 Nach anderer Auffassung, der der Senat zuneigt, ist auch bei gleichzeitigen Einwendungen gegen eine Nachholung der Strafvollstreckung und gegen den nach § 456a Abs. 2 S. 3 StPO erlassenen Vollstreckungshaftbefehl für die letztere Entscheidung allein der Rechtsweg gemäß §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (so OLG Karlsruhe, NStZ 2012, 655 f; NStZ-RR 2005, 223 f; KG Berlin, Beschluss vom 4. Juni 2009 - 1 VAs 22/09 -, juris).
- OLG Karlsruhe, 29.11.2011 - 2 VAs 21/11
Strafvollstreckung: Rechtsweg bei Ablehnung eines Antrags auf zeitweise …
Damit ist insoweit allein der Rechtsweg gemäß §§ 23ff. EGGVG eröffnet (KG B. v. 04.06.2009 1 VAs 22/09 in juris; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 223). - OLG Frankfurt, 04.11.2009 - 20 VA 13/08
Justizverwaltungshandeln: Allgemeiner Feststellungsantrag auf gerichtliche …
Abgesehen davon, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschluss vom 13.02.2006, 20 VA 1/06, zitiert nach juris) das Antragsverfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG dann nicht in Betracht kommt, wenn sich die angegriffene Maßnahme schon vor Antragstellung in jenem Verfahren erledigt hat, weil es dann dem Antragsteller in der Regel von Anfang an um die Amtshaftungsfrage geht und die Frage der Rechtswidrigkeit im Amtshaftungsverfahren, wenn auch als Vorfrage, mit zu entscheiden ist (…vgl. auch die Nachweise bei Kissel/Mayer, a.a.O., § 28 EGGVG Rz. 19; vgl. zuletzt KG, Beschluss vom 04.06.2009, 1 VAs 22/09, zitiert nach juris), fehlt es vorliegend an der Bezugnahme auf konkretes Verwaltungshandeln im Einzelfall.
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