Rechtsprechung
| VerfGH Baden-Württemberg, 07.11.2016 - 1 VB 47/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Verzinsung auf sozialrechtliche Ansprüche auf Geldleistungen unter bestimmten Voraussetzungen; Beachtung der bundesrechtlich geregelten Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe im Rahmen der Kontrolle der Anwendung von Bundesrecht am ...
- Verfassungsgerichtshof BW
Verfassungsbeschwerde als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen
- baden-wuerttemberg.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Verzinsung auf sozialrechtliche Ansprüche auf Geldleistungen unter bestimmten Voraussetzungen; Beachtung der bundesrechtlich geregelten Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe im Rahmen der Kontrolle der Anwendung von Bundesrecht am ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- baden-wuerttemberg.de
(Kurzinformation)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 14.12.2015 - 8 K 208/12
- VGH Baden-Württemberg, 12.02.2016 - 12 S 175/16
- VGH Baden-Württemberg, 15.03.2016 - 12 S 355/16
- VerfGH Baden-Württemberg, 07.11.2016 - 1 VB 47/16
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95
Landesverfassungsgerichte
Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 07.11.2016 - 1 VB 47/16
Dieses Gebot ist bei der Anwendung der mit § 114 Satz 1 ZPO bundesrechtlich geregelten Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe zu beachten (vgl. zur Kontrolle der Anwendung von Bundesrecht am Maßstab der Landesgrundrechte: BVerfGE 96, 345). - BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung - …
Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 07.11.2016 - 1 VB 47/16
Soweit der Beschwerdeführer nun auf § 44 SGB X verweist, der trotz rechtskräftiger Bestätigung der Versagung einer Sozialleistung im Falle der Rechtwidrigkeit eine Überprüfung ermöglicht (vgl. dazu BSGE 97, 54 - Juris Rn. 12), ist eine verfassungsrechtlich zu beanstandende Verkennung der Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ebenfalls nicht ersichtlich. - BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 380/16
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 20 Abs 3 GG iVm Art 3 Abs 1 GG …
Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 07.11.2016 - 1 VB 47/16
Den ihnen zukommenden Spielraum überschreiten die Fachgerichte erst dann, wenn die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder -verteidigung überspannt werden und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt wird (…vgl. BVerfGE 81, 356 - Juris Rn. 27; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4.8.2016 - 1 BvR 380/16 - Juris Rn. 11 ff.). - StGH Baden-Württemberg, 06.08.2014 - 1 VB 37/14
Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen wegen zunächst unwirksam festgesetzter …
Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 07.11.2016 - 1 VB 47/16
Die Beurteilung, ein Antrag sei offensichtlich unbegründet, setzt dabei nicht voraus, dass seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis einer vorgängigen gründlichen Prüfung unter allen rechtlichen Gesichtspunkten sein (vgl. StGH, Beschluss vom 6.8.2014 - 1 VB 37/14 -, Juris Rn. 4 ).
- VerfGH Baden-Württemberg, 01.04.2020 - 1 VB 52/19 Keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet eine Verfassungsbeschwerde, wenn der Erfolg fernliegend ist (vgl. VerfGH, Beschluss vom 7.11.2016 - 1 VB 47/16 -, Juris Rn. 10).
Rn. 3 Unter Berücksichtigung der vom Antragsteller mit seinem Antrag vorgelegten Unterlagen und seines Vorbringens in der Antragsschrift vom 5. August 2019 ist davon auszugehen, dass die vom Antragsteller beabsichtigte Verfassungsbeschwerde, selbst wenn sie von einer dem Antragsteller beigeordneten Rechtsanwältin oder einem ihm beigeordneten Rechtsanwalt begründet wird, jedenfalls offensichtlich unbegründet sein wird (vgl. dazu etwa VerfGH, Beschluss vom 7.11.2016 - 1 VB 47/16 -, Juris Rn. 2).
Diese Vorschriften gebieten eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. - auch zum Folgenden - VerfGH, Beschluss vom 7.11.2016 - 1 VB 47/16 -, Juris Rn. 4).
Insoweit ist zu berücksichtigen, dass der Verfassungsgerichtshof die einfachrechtliche Richtigkeit der Rechtsanwendung durch die Fachgerichte nicht nachprüft, sondern nur, ob die Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Rechtsschutzgleichheit beruhen (VerfGH, Beschluss vom 7.11.2016 - 1 VB 47/16 -, Juris Rn. 4).
- VerfGH Baden-Württemberg, 07.05.2018 - 1 VB 70/17
Verwerfung einer offensichtlich unbegründeten Verfassungsbeschwerde - Zum …
Rn. 10 a) Aus Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 23 Abs. 1 LV ergibt sich das Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (VerfGH, Beschluss vom 7.11.2016 - 1 VB 47/16 -, Juris Rn. 4 ;… BVerfGE 81, 347 - Juris Rn. 23 ff.).
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