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Rechtsprechung
   VerfGH Baden-Württemberg, 01.04.2020 - 1 VB 52/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,8223
VerfGH Baden-Württemberg, 01.04.2020 - 1 VB 52/19 (https://dejure.org/2020,8223)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.04.2020 - 1 VB 52/19 (https://dejure.org/2020,8223)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. April 2020 - 1 VB 52/19 (https://dejure.org/2020,8223)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Baden-Württemberg, 07.11.2016 - 1 VB 47/16

    Anforderungen an die Verzinsung auf sozialrechtliche Ansprüche auf Geldleistungen …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 01.04.2020 - 1 VB 52/19
    Keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet eine Verfassungsbeschwerde, wenn der Erfolg fernliegend ist (vgl. VerfGH, Beschluss vom 7.11.2016 - 1 VB 47/16 -, Juris Rn. 10).

    Rn. 3 Unter Berücksichtigung der vom Antragsteller mit seinem Antrag vorgelegten Unterlagen und seines Vorbringens in der Antragsschrift vom 5. August 2019 ist davon auszugehen, dass die vom Antragsteller beabsichtigte Verfassungsbeschwerde, selbst wenn sie von einer dem Antragsteller beigeordneten Rechtsanwältin oder einem ihm beigeordneten Rechtsanwalt begründet wird, jedenfalls offensichtlich unbegründet sein wird (vgl. dazu etwa VerfGH, Beschluss vom 7.11.2016 - 1 VB 47/16 -, Juris Rn. 2).

    Diese Vorschriften gebieten eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. - auch zum Folgenden - VerfGH, Beschluss vom 7.11.2016 - 1 VB 47/16 -, Juris Rn. 4).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass der Verfassungsgerichtshof die einfachrechtliche Richtigkeit der Rechtsanwendung durch die Fachgerichte nicht nachprüft, sondern nur, ob die Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Rechtsschutzgleichheit beruhen (VerfGH, Beschluss vom 7.11.2016 - 1 VB 47/16 -, Juris Rn. 4).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 01.04.2020 - 1 VB 52/19
    Dies ergibt sich schon daraus, dass die zitierten Entscheidungen dem Beleg einer Rechtsauffassung dienen - dass das Bundesverfassungsgericht bei seiner rechtsprechenden Tätigkeit nicht der Kontrolle der Verwaltungsgerichte unterliegt und zu der rechtsprechenden Tätigkeit auch die Bearbeitung einer Verfassungsbeschwerde in Form der Eintragung in das Allgemeine Register gehört -, deren Richtigkeit auf der Hand liegt, so dass der Antragsteller damit rechnen musste (vgl. BVerfGE 86, 133 = Juris [jeweils LS 1]).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 25.03.2019 - 1 VB 2/18

    Verletzung der Wartepflicht gem § 47 ZPO kann durch verfassungsrechtlich …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 01.04.2020 - 1 VB 52/19
    Davon ist in aller Regel auszugehen, wenn die Verfassungsbeschwerde i S. v. § 56 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. etwa VerfGH…, Beschluss vom 13.6.2017 - 1 VB 65/16 -, Juris Rn. 2 i. V. m. Rn. 1; Beschluss vom 25.3.2019 - 1 VB 2/18 -, Juris Rn. 10 i. V. m. Rn. 1).
  • BVerfG, 11.10.2017 - 2 BvR 932/17

    Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren mangels …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 01.04.2020 - 1 VB 52/19
    Rn. 10 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird in Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG Prozesskostenhilfe nur unter strengen Voraussetzungen gewährt (vgl. Kammerbeschluss vom 11.10.2017 - 2 BvR 932/17 -, Juris Rn. 2 m. w. N.).
  • BVerfG, 12.12.2019 - 1 BvR 1530/19

    Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren mangels …

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 01.04.2020 - 1 VB 52/19
    Sie muss unbedingt erforderlich erscheinen (vgl. auch Kammerbeschluss vom 12.12.2019 - 1 BvR 1530/19 -, Juris Rn. 1).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 13.06.2017 - 1 VB 65/16
    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 01.04.2020 - 1 VB 52/19
    Davon ist in aller Regel auszugehen, wenn die Verfassungsbeschwerde i S. v. § 56 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. etwa VerfGH, Beschluss vom 13.6.2017 - 1 VB 65/16 -, Juris Rn. 2 i. V. m. Rn. 1;… Beschluss vom 25.3.2019 - 1 VB 2/18 -, Juris Rn. 10 i. V. m. Rn. 1).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2020 - 1 VB 78/20

    Überraschungsentscheidung in finanzgerichtlichem Verfahren verletzt Anspruch auf …

    Allerdings war ihm aufgrund des Beschlusses des Verfassungsgerichtshofs vom 1. April 2020 (1 VB 52/19, Juris) bekannt war oder hätte ihm zumindest bekannt sein müssen, dass der Verfassungsgerichtshof seine Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit der Begründung ablehnt, er sei in der Regel in der Lage, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe wahrzunehmen (…vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 6.11.2019 - 2 BvR 1105/10 -, Juris Rn. 4).

    Soweit die Verfassungsbeschwerde erfolglos geblieben ist, scheidet die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bereits aus dem Grund aus, dass der Beschwerdeführer in der Lage ist, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe wahrzunehmen (s. den dem Antragsteller bekannten Beschluss vom 1. April 2020 - 1 VB 52/19 -, Juris Rn. 9 ff.).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 11.08.2020 - 1 VB 83/20

    Mangels Wahrung der Monatsfrist des § 56 Abs 2 S 1 VerfGHG (juris: StGHG BW) …

    Dem Beschwerdeführer ist aufgrund des ihm am 9. April 2020 zugestellten Beschlusses vom 1. April 2020 (1 VB 52/19) bekannt, dass der Verfassungsgerichtshof seine Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit der Begründung ablehnt, er sei in der Lage, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe wahrzunehmen (…vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 6.11.2019 - 2 BvR 1105/19 -, Juris Rn. 4).

    Rn. 10 In Fällen, in denen [der Beschwerdeführer] nach Zustellung des Beschlusses vom 1. April 2020 im Verfahren 1 VB 52/19 am 9. April 2020 isolierte Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe stellt, muss er möglicherweise damit rechnen, dass bei einer späteren Verfassungsbeschwerde keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann.

  • VerfGH Baden-Württemberg, 07.05.2020 - 1 VB 47/19

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Verfassungsbeschwerde

    Rn. 1 1. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe scheidet aus, weil der Antragsteller in der Lage ist, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe wahrzunehmen (s. den dem Antragsteller bekannten Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 1. April 2020 im Verfahren 1 VB 52/19, Juris Rn. 9 ff.).

    Rn. 2 2. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist darüber hinaus abzulehnen, da die Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (s. zum Maßstab den dem Antragssteller bekannten Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 1. April 2020 im Verfahren 1 VB 52/19, Juris Rn. 2).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2020 - 1 VB 58/20

    Mangelnde Erwägungen des Beschwerdevorbringens im finanzgerichtlichen Verfahren …

    Er hat am 30. April 2020 in dieser Sache zwar einen isolierten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde gestellt, obwohl ihm aufgrund des Beschlusses des Verfassungsgerichtshofs vom 1. April 2020 (1 VB 52/19, Juris) bekannt war oder zumindest gewesen sein musste, dass der Verfassungsgerichtshof seine Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit der Begründung ablehnt, er sei in der Regel in der Lage, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe wahrzunehmen (…vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 6.11.2019 - 2 BvR 1105/10 -, Juris Rn. 4).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 30.04.2021 - 1 VB 81/20

    Gewährung von Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis aufgrund isoliertem PKH-Antrag …

    Zwar hat der Beschwerdeführer in der vorliegenden Angelegenheit nicht sogleich Verfassungsbeschwerde erhoben, sondern am 11. Mai 2020 erneut einen isolierten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt, obwohl ihm aufgrund des ihm am 9. April 2020 zugestellten Beschlusses vom 1. April 2020 (1 VB 52/19) bekannt war, dass der Verfassungsgerichtshof seine Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit der Begründung ablehnt, er sei in der Lage, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe wahrzunehmen (…vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 6.11.2019 - 2 BvR 1105/19 -, Juris Rn. 4).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 08.11.2021 - 1 VB 114/20
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe scheidet aus, weil der Beschwerdeführer in der Lage ist, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe wahrzunehmen (vgl. VerfGH, Beschluss vom 1. April 2020 - 1 VB 52/19 -, Juris Rn. 9 ff. …und Urteil vom 12. Oktober 2020 - 1 VB 78/20 -, Juris Rn. 71).
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