Rechtsprechung
| VK Baden-Württemberg, 03.06.2004 - 1 VK 29/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Auftragsvergabe "Beschaffung von Schulbüchern für das Schuljahr 2004/2005"
- oeffentliche-auftraege.de
Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten: Begriff
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mehrfachbewerbung durch Firmengründung beschränkt Wettbewerb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - Verg 52/03
Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede; Kenntnis eines Bieters von den …
Auszug aus VK Baden-Württemberg, 03.06.2004 - 1 VK 29/04
Rn. 27 Verbundene Unternehmen, die rechtlich selbständig seien, könnten sich nach der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 16.9.2003, Verg 52/03 parallel an eine Ausschreibung bewerben, wenn keine Anhaltspunkte für wettbewerbsbeschränkendes Verhalten ersichtlich sei.Er ist nicht nur auf ein gesetzeswidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst alle sonstigen Absprachen, aber auch Verhaltensweisen, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot des § 97 Abs. 1 GWB, § 2 Nr. 1 VOL/A unvereinbar sind (OLG Düsseldorf, VergR 2003, 690).
- VK Nordbayern, 27.06.2003 - 320.VK-3194-20/03
Zuschlagskriterien sind die entscheidenden Wertungsmerkmale
Auszug aus VK Baden-Württemberg, 03.06.2004 - 1 VK 29/04
Ausweislich des Beschlusses der Vergabekammer Nordbayern vom 27.6.2003, Az. 320.VK-3194-20/03 handelt es sich dabei um eine Verkaufsstelle der ..., so jedenfalls deren Behauptung in jenem Verfahren.
- VK Baden-Württemberg, 12.07.2004 - 1 VK 38/04
Verfahrensaufhebung nur bei schwerwiegenden Gründen
Unter Hinweis auf die Entscheidung der Vergabekammer vom 9.6.2004, 1 VK 29/04 hält sie die Berücksichtigung der Firmen der "A- und B- Gruppe" bei der Auslosung für wettbewerbswidrig.Rn. 46 Der bestehende Zwang entscheiden zu müsse, ob man an der getroffenen Entscheidung festhält oder der Rüge stattgibt und anlehnend an die Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg, 1 VK 29/04, eine erneute Auslosung unter Ausschluss der Bietergruppen A… und B … vornimmt, rechtfertigt eine Aufhebung nicht.
So hat vorliegend die … GmbH ihren jetzt wegen der Aufhebung des Vergabeverfahrens eingereichten Nachprüfungsantrag (1 VK 41/04) wieder zurückgenommen, nachdem sie auf die Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg 1 VK 29/04 hingewiesen wurde.
Rn. 62 Aus dem Verfahren 1 VK 29/04 ist der Vergabekammer bekannt, dass allein schon Herr … an sechs und Herr ….
Rn. 68 So hat der im Verfahren 1 VK 29/04 in der mündlichen Verhandlung als Zeuge vernommene … ausgeführt, dass die unglückliche Lösung des Buchpreisbindungsgesetzes, die einen Wettbewerb verhindere, sie dazu gezwungen habe, so am Markt selbständig zu agieren.Dieses Verhalten sei nicht unüblich und werde auch von den großen Vertriebsgesellschaften so praktiziert.
Rn. 71 In ihrem Angebotsschreiben vom 22.3.2004, das dem Verfahren 1 VK 29/04 zugrunde lag, weist die … GmbH, die schon 1971 gegründet wurde, darauf hin, dass dieses Unternehmen, um Existenzen zu sichern, jetzt wieder aktiviert worden sei, um am Vergabeverfahren teilzunehmen, da sich zeigen werde, dass die Auftragsvergabe durch Losentscheid erfolgen werde.
Rn. 73 Bezeichnend ist auch, dass im Verfahren 1 VK 29/04 Herr … in der mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer sowohl für die Firma … als auch die Firma … auftrat, obwohl es sich hier um rechtlich selbständige Unternehmen handeln soll und in beiden Fällen andere Personen als Geschäftsführer tätig sind.
Rn. 77 Aufgrund dieser Indizien, letztlich aber im Hinblick auf die Aussage des im Verfahren 1 VK 29/04 als Zeugen vernommenen … sieht es die Kammer als erwiesen an, dass die Firmengründungen erfolgten, um gegenüber Mitkonkurrenten bei der Auslosung über größeren Chancen zu verfügen, einen Auftrag zu erhalten.
- VK Baden-Württemberg, 11.08.2004 - 1 VK 56/04
§ 13 VgV gilt auch für so genannte de-facto-Vergaben
Rn. 51 Der eventuell bestehende Zwang, entscheiden zu müssen, ob man an der getroffenen Vergabekammerentscheidung festhält oder der Rüge stattgibt und anlehnend an die Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg, 1 VK 29/04, eine erneute Auslosung unter Ausschluss der Bietergruppen ... und ... vornimmt, rechtfertigt eine Aufhebung nicht.So hat vorliegend die … GmbH ihren in der vorliegenden Vergabesache wegen der Aufhebung des Vergabeverfahrens eingereichten Nachprüfungsantrag (1 VK 41/04) wieder zurückgenommen, nachdem sie auf die Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg 1 VK 29/04 hingewiesen wurde.
GmbH im Hinblick auf den Beschluss 1 VK 29/04 und des deswegen beim OLG Stuttgart anhängigen Beschwerdeverfahrens einen bei der Vergabekammer Düsseldorf eingereichten Nachprüfungsantrag wieder zurückgenommen hat.
- VK Münster, 22.07.2004 - VK 16/04
Ausschreibung einer Lieferung von Schulbüchern im Wege eines offenen Verfahrens; …
Die Antragstellerin weist insoweit auf einen Beschluss der Vergabekammer Baden- Württemberg vom 03.06.2004, Aktenzeichen 1 VK 29/04, hin, wonach in einem vergleichbaren Fall die Angebote der Firmen, die sich in dieser Weise wettbewerbswidrig verhalten hatten, von der Vergabe ausgeschlossen wurden.Die Beigeladene zu 1) legt die Beschwerdebegründung gegen den Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg vom 03.06.2004, 1 VK 29/04, vor.
- VK Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - VK-SH 1/05
Ausschluss wegen unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung
Hier kann auch nicht der Fall angenommen werden, dass es sich bei den beiden Firmen nicht um selbständig am Markt auftretende Unternehmen handelt, sondern um Scheinfirmen, die allein zu dem Zwecke gegründet wurden, um bei der Vergabe gegenüber den Mitkonkurrenten bessere Chancen zu haben (vgl. VK BR Münster, Beschluss vom 21.07.2004, VK 17/04; VK BR Düsseldorf, Beschluss vom 29.06.2004, VK-21/2004-L; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.06.2004, 1 VK 29/04). - VK Schleswig-Holstein, 13.07.2006 - VK-SH 15/06
Ausschluss als Folge einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung
Soweit die Firmen der sog. ,,XXX-Gruppe" in der Vergangenheit als ,,Scheinfirmen" von Vergabeverfahren ausgeschlossen wurden, weil die Familienmitglieder wechselseitig an den Firmen beteiligt waren (vgl. z.B. VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.07.2004, 1 VK 38/04; Beschluss vom 03.06.2004, 1 VK 29/04) oder weil die Firmen identische Referenzlisten vorgelegt hatten (vgl. VK Köln, Beschluss vom 30.07.2004, VK VOL 20/04; VK Münster, Beschluss vom 21.07.2004, VK 17/04) oder weil die Firmen quasi als Bietergemeinschaft handelten, ohne dass eine Bietergemeinschaft gegenüber der Vergabestelle angezeigt wurde oder weil die Angebote nahezu bis völlig wortgleich waren (vgl. VK Düsseldorf, Beschluss vom 29.06.2004, VK-21/2004-L), liegen diese Umstände jedenfalls in Bezug auf die ASt nicht (mehr) vor. - VK Düsseldorf, 29.06.2004 - VK-21/04
Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten: eine Häufung von Indizien kann zu der …
Er beruft sich auf die Entscheidung VK Baden-Württemberg 1 VK 29/04 und hat eine umfangreiche Auflistung der Gesellschaftsverhältnisse der Beigeladenen sowie Fotografien der Firmensitze, Geschäftsschilder etc. vorgelegt. - VK Münster, 21.07.2004 - VK 17/04
Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkender Abreden
Insofern verweist der Antragsteller auf eine Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg vom 03.06.2004, 1 VK 29/04. - VK Brandenburg, 19.07.2004 - VK 41/04
Zuschlag an nur einem Bieter bei Losbildung zulässig?
Die Antragstellerin wende sich auch zu Unrecht gegen die Berücksichtigung der Mitbewerberin P... Die von der Vergabekammer Baden-Württemberg in dem Vergabenachprüfungsverfahren der Antragstellerin gegen den Ortenaukreis - Az.: 1 VK 29/04 - herangezogenen Gesichtspunkte könnten keine Berücksichtigung finden, da sich der Auftraggeber nicht dafür entschieden habe, den Zuschlag im Rahmen einer Auslosung zu erteilen. - VK Düsseldorf, 19.07.2004 - VK-24/04
Zuschlagskriterium "Nutzwert der Nebenleistungen": die Erkennbarkeit dieses …
Er verweise auf die Entscheidung VK Baden-Württemberg 1 VK 29/04 vom 03.06.2004. - VK Brandenburg, 19.08.2004 - VK 54/04
offensichtliche Unzulässigkeit
Für die Unternehmen der ... sei durch Beschluss der Vergabekammer Düsseldorf vom 29. Juni 2004 (VK 21/2004-L) und dem Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg vom 3. Juni 2004 (1 VK 29/04) anerkannt, dass sie zumindest in dem Verdacht stehen würden, ihr Verhalten bei Schulbuchausschreibungen rechtswidrig zu koordinieren. - VK Düsseldorf, 29.06.2004 - VK-21/04L
Nachprüfungsverfahren bezüglich der Lieferung von Schulbüchern; Ausschluss von …
- VK Düsseldorf, 19.07.2004 - VK-24/04L
Nachprüfungsverfahren bezüglich der Lieferung von Schulbüchern; Unzulässigkeit …
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