Rechtsprechung
| VK Baden-Württemberg, 26.03.2013 - 1 VK 05/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Angebot besser als Ausschreibung: Ausschluss trotzdem zwingend!
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Angebot besser als Ausschreibung: Ausschluss trotzdem zwingend! (VPR 2013, 23)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Angebot besser als Ausschreibung: Ausschluss trotzdem zwingend! (IBR 2013, 484)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- OLG München, 11.08.2005 - Verg 12/05
Begriff der technischen Spezifikation
Auszug aus VK Baden-Württemberg, 26.03.2013 - 1 VK 5/13
In diesen Fällen kann ein benachteiligter Bieter im Vergabenachprüfungsverfahren Erfolg haben, wenn er rechtzeitig spätestens bei Angebotsabgabe -diesen Verstoß gegen das Gebot der produktneutralen Ausschreibung gerügt hat (OLG München, Beschluss vom 11.08.2005, Verg 12/05;VergabeR 2006, 119; IBR 2005, 564 für den Fall einer bestimmten Haltekonstruktion der Wandflächenbereiche aus Glas für ein Berufsschulzentrum; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2004, VII Verg 56/04).Angebote, die nicht der ausgeschriebenen Leistung entsprechen, dürfen aus Gründen des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung der Bieter nicht gewertet werden, selbst wenn sie gleichwertig oder sogar höherwertig sind(OLG München, a.a.O., IBR 2005, 564;… zur Abweichung von technischen Spezifikationen nach § 13 Abs. 2 VOB/A siehe Ziekow/Völlink -Vavra, Kommentar, 2011, § 13 VOB/A Rn. 17).
- OLG München, 28.07.2008 - Verg 10/08
Vergabenachprüfungsverfahren: Wertungsausschluss wegen Abweichungen von den …
Auszug aus VK Baden-Württemberg, 26.03.2013 - 1 VK 5/13
Die Bieter müssen davon ausgehen, dass es im Ermessen der Vergabestelle steht, welche Anforderungen sie an die ausgeschriebene Leistung stellt, wie sie diese definiert und durch konkrete technische Angaben festlegt (OLG München, Beschluss vom 28.07.2008, Verg 10/08;VergabeR 2008, 965;BauR 2009, 296; IBR 2008, 679). - OLG Düsseldorf, 06.10.2004 - Verg 56/04
Ausschluss eines Angebots wegen Abweichen von technischen Spezifikationen
Auszug aus VK Baden-Württemberg, 26.03.2013 - 1 VK 5/13
In diesen Fällen kann ein benachteiligter Bieter im Vergabenachprüfungsverfahren Erfolg haben, wenn er rechtzeitig spätestens bei Angebotsabgabe -diesen Verstoß gegen das Gebot der produktneutralen Ausschreibung gerügt hat (OLG München, Beschluss vom 11.08.2005, Verg 12/05;VergabeR 2006, 119; IBR 2005, 564 für den Fall einer bestimmten Haltekonstruktion der Wandflächenbereiche aus Glas für ein Berufsschulzentrum; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2004, VII Verg 56/04). - VK Sachsen, 11.05.2010 - 1/SVK/011-10
Zur Eintragung in ein Präqualifikations-Verzeichnis
Auszug aus VK Baden-Württemberg, 26.03.2013 - 1 VK 5/13
Im Übrigen ginge nach Auffassung der Vergabekammer Nachweislücken durch das bereits 2012 beantragte Zertifikat im Ergebnis nicht zu Lasten der Beigeladenen (vgl. zu Nachweislücken im noch nicht aktualisierten Präqualifikationsverzeichnis: VK Sachsen, Beschluss vom 11.05.2010, 1/SVK/011-10, IBR 2010, 470). - VK Sachsen, 15.05.2000 - 1/SVK/38-00
Vorgabe von Fabrikaten in der Leistungsbeschreibung?
Auszug aus VK Baden-Württemberg, 26.03.2013 - 1 VK 5/13
Dies wäre dann der Fall, wenn nur ein einziges Produkt den technischen Anforderungen entspricht, ohne dass dafür zwingende Gründe vorlägen (vgl. VK Sachsen, IBR 2000, 405).
- VK Saarland, 22.08.2013 - 1 VK 06/13
Verletzung von Bieterrechten als Folge aus einem Verstoß gegen die Vorschriften …
Rn. 2 Der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin des hier zur Entscheidung anstehenden Nachprüfungsverfahrens (1 VK 06/2013) war bis zum 16.08.2013 Verfahrensbevollmächtigter der Antragstellerin in dem Nachprüfungsverfahrens 1 VK 05/2013, das eine Bieterin des o. g. Vergabeverfahrens angestrengt hatte; das diesbezügliche Mandat hat er nach der mündlichen Verhandlung, und zwar unter dem Datum des 16.08.2013, niedergelegt.Der Ausschreibungsgegenstand des neuen Verfahrens ist mit demjenigen des Verfahrens 1 VK 05/2013 identisch.
Der Verfahrensbevollmächtigte der (neuen) Antragstellerin bezieht sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf seine im vorangegangenen Nachprüfungsverfahren 1 VK 05/2013 gewonnene Erkenntnis, dass die Antragsgegnerin unter Berufung auf § 4 Abs. 2 Nr. 2 VgV i.V. m. Ziffer 23 der Anlage 1 Teil B zur VgV auf eine europaweite Ausschreibung verzichtet hat.
Rn. 15 Wie in der mündlichen Verhandlung des voran gegangenen Nachprüfungsverfahrens 1 VK 05/2013 vom 12.08.2013 eingehend erörtert, dort allerdings als Vorbringen für die Antragstellerseite präkludiert (vgl. die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 12.08.2013 auf Seite 5), war der in der Rede stehende Auftrag nach Maßgabe von § 4 Abs. 2 Nr. 2 VgV i .V .m. Ziffer 23 der Anlage 1 Teil B als sogenannter "Schutzdienstauftrag ohne Geldtransport" insbesondere von den Bekanntmachungsvorschriften des § 15 EG VOL/A (mit Ausnahme des Absatzes 10) befreit, was dazu führte, dass die Vorschriften über die europaweite Bekanntmachung nicht zur Anwendung kamen.
Als andere denkbare Möglichkeit kommt nur eine Mund-zu-Mund-Propaganda, eventuell aufgrund der gleichen anwaltlichen Vertretung, wie in dem "Vorverfahren" 1 VK 05/2013" in Frage.
- OLG Saarbrücken, 29.01.2014 - 1 Verg 3/13
Vergabeverfahren: Wirksamkeit einer Auftragsvergabe bei nur nationaler anstatt …
Rn. 21 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, die Akten der Vergabekammer des Saarlandes 1 VK 05/2013 und 1 VK 06/2013 sowie vorgenanntes Sitzungsprotokoll Bezug genommen.Rn. 43 Da die Antragstellerin selbst nicht über die geforderten Referenzen verfügte, hätte es nahegelegen, sich unverzüglich im Zusammenhang mit dem Rügeschreiben darum zu bemühen, die formalen Anforderungen zu erfüllen, zumal der Geschäftsführer angab, nach dem Gespräch mit Herrn P., dem Niederlassungsleiter der Beschwerdeführerin im Verfahren 1 VK 05/2013 vor der Vergabekammer, zu dem Entschluss gekommen zu sein, der Auftrag könnte für die Antragstellerin interessant sein.
Der unmittelbare Zusammenhang mit dem Umstand, dass im Vergabeverfahren 1 VK 05/2013, in welchem die Beschwerdeführerin K. GmbH & Co. KG durch die hiesigen Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin vertreten wurde, erstmals in der Verhandlung vor der Vergabekammer am 12. August 2013 das Problem europaweiter Ausschreibung diskutiert wurde, die Prozessbevollmächtigten der hiesigen und dortigen Antragstellerin ihr Mandat im vorgenannten Vergabeverfahren mit Schriftsatz vom 16. August 2013 niederlegten und das hiesige Vergabeverfahren durch diese Rechtsanwälte mit Schriftsatz vom 19. August 2013 eingeleitet wurde, erhärtet die Zweifel daran, dass es der Antragstellerin tatsächlich darum gegangen ist, den streitgegenständlichen Auftrag zu erhalten.
- OLG München, 25.11.2013 - Verg 13/13
Vergabeverfahren für eine Videoüberwachungsanlage im Neubau einer …
Ob dieser zwingende Ausschlussgrund unter den Ausschlussgrund des § 16 EG Abs. 1 Nr. 1b i.V.m. § 13 EG Abs. 1 Nr. 5 VOB/A in Form der unzulässigen Änderung an den Vergabeunterlagen (so OLG Düsseldorf vom IBR 2007, 1298; VK Baden-Württemberg vom 20.3.2013 - 1 VK 5/13; OLG Frankfurt vom 20.6.2012 - 11 Verg 2/09) oder unter einen nicht ausdrücklich in der VOB/A erwähnten zwingenden Ausschlussgrund (so OLG München vom 10.11.2007 - Verg 10/07) subsumiert wird, ist zwar in der Rechtsprechung umstritten, kann im Falle eines offenen Abweichens vom Leistungsverzeichnis aber dahinstehen, da die Rechtsfolge in beiden Fällen gleich ist.
- OLG München, 10.04.2014 - Verg 1/14
Vergabeverfahren: Bindungswirkung der Konkretisierung des Angebots bei …
Ob dieser zwingende Ausschlussgrund unter den Ausschlussgrund des § 16 EG Abs. 1 Nr. 1b i.V.m. § 13 EG Abs. 1 Nr. 5 VOB/A in Form der unzulässigen Änderung an den Vergabeunterlagen (so OLG Düsseldorf IBR 2007, 1298; VK Baden-Württemberg vom 20.3.2013 - 1 VK 5/13; OLG Frankfurt vom 20.6.2012 - 11 Verg 2/09) oder unter einen nicht ausdrücklich in der VOB/A erwähnten zwingenden Ausschlussgrund (so OLG München vom 10.11.2007 - Verg 10/07) subsumiert wird, ist in der Rechtsprechung umstritten (OLG München vom 25.11.2013 - Verg 13/13). - VK Nordbayern, 06.07.2016 - 21.VK-3194-04/16
Zulassung gleichwertiger Produkte: Auftraggeber muss konkrete Angaben machen!
Ob dieser zwingende Ausschlussgrund unter den Ausschlussgrund des § 16 EG Abs. 1 Nr. 1b i.V.m. § 13 EG Abs. 1 Nr. 5 VOB/A a.F. in Form der unzulässigen Änderung an den Vergabeunterlagen (so OLG Düsseldorf, IBR 2007, 1298; VK Baden-Württemberg vom 20.3.2013 - 1 VK 5/13; OLG Frankfurt vom 20.6.2012 - 11 Verg 2/09) oder unter einen nicht ausdrücklich in der VOB/A erwähnten zwingenden Ausschlussgrund (so OLG München vom 10.11.2007 - Verg 10/07) subsumiert wird, ist zwar in der Rechtsprechung umstritten, kann im Falle eines offenen Abweichens vom Leistungsverzeichnis aber dahinstehen, da die Rechtsfolge in beiden Fällen gleich ist (OLG München, Beschluss vom 25.11.2013, Verg 13/13). - VK Nordbayern, 11.05.2015 - 21.VK-3194-04/15
Produktneutrale Ausschreibung: Wie weit geht das Aufklärungsrecht des …
Ob dieser zwingende Ausschlussgrund unter den Ausschlussgrund des § 16 EG Abs. 1 Nr. 1b i.V.m. § 13 EG Abs. 1 Nr. 5 VOB/A in Form der unzulässigen Änderung an den Vergabeunterlagen (so OLG Düsseldorf vom IBR 2007, 1298; VK Baden-Württemberg vom 20.3.2013 - 1 VK 5/13; OLG Frankfurt vom 20.6.2012 - 11 Verg 2/09) oder unter einen nicht ausdrücklich in der VOB/A erwähnten zwingenden Ausschlussgrund (so OLG München vom 10.11.2007 - Verg 10/07) subsumiert wird, ist zwar in der Rechtsprechung umstritten, kann im Falle eines offenen Abweichens vom Leistungsverzeichnis aber dahinstehen, da die Rechtsfolge in beiden Fällen gleich ist (OLG München, Beschluss vom 25.11.2013, Verg 13/13). - VK Brandenburg, 19.12.2013 - VK 25/13
Wirkungsgrad von > 90% gefordert, 90% angeboten: Angebotsausschluss!
Aus Gründen des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung der Bieter dürfen Angebote, die nicht der ausgeschriebenen Leistung entsprechen, selbst dann nicht gewertet werden, wenn sie - wie die Antragstellerin meint - qualitativ gleichwertig oder sogar höherwertig sind (vgl. VK BadenWürttemberg, Beschluss vom 26. März - - 1 VK 5/13 m.w.N.). - VK Nordbayern, 06.10.2016 - 21.VK-3194-25/16
Angeforderte Datenblätter konkretisieren den Angebotsinhalt!
Ob dieser zwingende Ausschlussgrund unter den Ausschlussgrund des § 16 EG Abs. 1 Nr. 1b i. V .m. § 13 EG Abs. 1 Nr. 5 VOB/A a. F. in Form der unzulässigen Änderung an den Vergabeunterlagen (so OLG Düsseldorf, IBR 2007, 1298; VK Baden-Württemberg, B. v. 20.3.2013 - 1 VK 5/13; OLG Frankfurt, B. v. 20.6.2012 - 11 Verg 2/09) oder unter einen nicht ausdrücklich in der VOB/A erwähnten zwingenden Ausschlussgrund (so OLG München, B. v. 10.11.2007 - Verg 10/07) subsumiert wird, ist zwar in der Rechtsprechung umstritten, kann im Falle eines offenen Abweichens vom Leistungsverzeichnis aber dahinstehen, da die Rechtsfolge in beiden Fällen gleich ist (OLG München, B. v. 25.11.2013, Verg 13/13). - VK Nordbayern, 03.09.2015 - 21.VK-3194-26/15
Ungenauigkeiten im Leistungsverzeichnis gehen nicht zu Lasten der Bieter!
Ob dieser zwingende Ausschlussgrund unter den Ausschlussgrund des § 16 EG Abs. 1 Nr. 1b i.V.m. § 13 EG Abs. 1 Nr. 5 VOB/A in Form der unzulässigen Änderung an den Vergabeunterlagen (so OLG Düsseldorf, IBR 2007, 1298; VK Baden-Württemberg vom 20.3.2013 - 1 VK 5/13; OLG Frankfurt vom 20.6.2012 - 11 Verg 2/09) oder unter einen nicht ausdrücklich in der VOB/A erwähnten zwingenden Ausschlussgrund (so OLG München vom 10.11.2007 - Verg 10/07) subsumiert wird, ist zwar in der Rechtsprechung umstritten, kann im Falle eines offenen Abweichens vom Leistungsverzeichnis aber dahinstehen, da die Rechtsfolge in beiden Fällen gleich ist (OLG München, Beschluss vom 25.11.2013, Verg 13/13).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".