Rechtsprechung
| OVG Saarland, 24.07.1989 - 1 W 103/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aussetzung der Vollziehung eines Vergnügungssteuerbescheides
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 12.04.1989 - 5 F 52/89
- OVG Saarland, 24.07.1989 - 1 W 103/89
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1989 - 16 B 3000/88
Auszug aus OVG Saarland, 24.07.1989 - 1 W 103/89
Ernstliche Zweifel im Verständnis des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO bestehen an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes erst dann, wenn bei summarischer Prüfung überwiegende Anhaltspunkte dafür sprechen, der Betroffene werde im Hauptsacheverfahren obsiegen (so ausführlich OVG des Saarlandes, Beschluß vom 30.06.1986 - 2 W 803/86, AS 21, 4 = DÖV 1987, 1115 = SKZ 1987, 67; ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 02.02.1984, DVBl 1984, 1134, mit ablehnender Anmerkung von Wilke; OVG Bremen, Beschluß vom 12.03.1985, DVBl 1985, 1182, und OVG Münster, Beschluß vom 22.02.1989, NVwZ 1989, 588 [OVG Nordrhein-Westfalen 22.02.1989 - 16 B 3000/88] ).Aus diesen Erwägungen heraus wird inzwischen die Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz zur Verfassungswidrigkeit jeder kurzfristigen über 100 % hinausgehenden Erhöhung der Vergnügungssteuersätze durchweg abgelehnt (unter anderem OVG Lüneburg, Beschluß vom 20.02.1989 - 13 M 4/89 - n. v.; OVG Münster, Beschluß vom 22.02.1989, a.a.O., S. 590 f.; VG Köln, Beschluß vom 09.09.1988, KStZ 1989, 98; Corsten ZKF 1988, 58 [62], und Rundschreiben des Städtetages Nordrhein Westfalen vom 05.08.1988, ZKF 1988, 238; in der Tendenz wie hier, letztlich aber unentschieden VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 23.07.1984, VBlBW 1985, 95 [97 f]).
Die dem Senat zugänglichen Angaben über die Ertragssituation im Automatenaufstellergewerbe (vgl. auch das Zahlenmaterial, das in den Entscheidungen des VGH Baden-Württemberg vom 13.11.1988, KStZ 1989, 54, des OVG Münster vom 22.02.1989, a.a.O., S. 590, und des VG Köln vom 09.09.1988, a.a.O., S. 99, wiedergegeben ist) sprechen durchgreifend gegen eine derartige Annahme.
Vielmehr dürfte danach eine kurzfristige Erhöhung der Pauschsteuersätze um 200 % auf die - auch in der absoluten Höhe zu gewichtenden - Werte von nunmehr 180, 00 DM/Monate für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen und von 60, 00 DM/Monat für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen durchaus verkraftbar sein (ebenso VGH Baden Württemberg, der in seinen Normenkontrollbeschluß vom 02.09.1988, Gemeindekasse Baden Württemberg 1988, 250, eine Erhöhung der Pauschsteuersätze um teilweise über 400 % gebilligt hat, und - nach allerdings nur summarischer Prüfung - OVG Münster, Beschluß vom 22.02.1989, a.a.O., sowie VG Köln…, Beschluß vom 09.09.1988, a.a.O., die jeweils kurzfristige Anhebungen der Pauschsteuersätze um 450 % auf nunmehr 270, 00 DM/Monat für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen für rechtlich unbedenklich gehalten haben).
Die Erhöhung der Steuersätze zeichnete sich auch in dieser Stadt bereits etwa 6 Monate zuvor ab, und damit war für die Antragstellerin durchaus eine "Vorlaufzeit" gegeben, in der sie sich auf die Steuererhöhung einstellen konnte (zu diesen Erwägungen vgl. BVerfG…, Beschluß vom 28.01.1970, a.a.O., S. 386, und OVG Münster, Beschluß vom 22.02.1989, a.a.O., S. 591).
- BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58
Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte
Auszug aus OVG Saarland, 24.07.1989 - 1 W 103/89
Ansonsten ist ebenfalls nichts dafür ersichtlich, daß die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 10.05.1962, BVerfGE 14, 76, und Beschluß vom 01.04.1971, BVerfGE 31, 8) all gemein zum Vergnügungssteuerrecht herausgearbeiteten Grenzen mißachtet wären.Indes muß bei der verfassungsrechtlichen Würdigung derartiger Sachverhalte gesehen werden, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 28.01.1970, BVerfGE 27, 375 [386], und vom 17.07.1974, BVerfGE 38, 61 [83], sowie speziell zum Vergnügungssteuerrecht Urteil vom 10.05.1962, a.a.O., S. 104) die Verfassung nicht die bloße Erwartung schützt, das geltende Steuerrecht werde fortbestehen, und zwar auch dann nicht, wenn die Betroffenen bei ihren wirtschaftlichen Dispositionen von den bisherigen niedrigen Steuersätzen ausgegangen sind und ihre Berechnungen durch die Anhebung der Steuer durchkreuzt werden.
Dabei ist eine typisierende und generalisierende Betrachtung anzustellen, denn sich lediglich in Einzelfällen ergebende Härten können durch Billigkeitsmaßnahmen (§§ 12 Abs. 1 Nr. 4 lit. b und Nr. 5 lit. a KAG in Verbindung mit den §§ 163, 227 AO ) aufgefangen werden (so auch BVerfG, Urteil vom 10.05.1962, a.a.O., S. 104).
- BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67
Haushaltssicherungsgesetz
Auszug aus OVG Saarland, 24.07.1989 - 1 W 103/89
Indes muß bei der verfassungsrechtlichen Würdigung derartiger Sachverhalte gesehen werden, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 28.01.1970, BVerfGE 27, 375 [386], …und vom 17.07.1974, BVerfGE 38, 61 [83], sowie speziell zum Vergnügungssteuerrecht Urteil vom 10.05.1962, a.a.O., S. 104) die Verfassung nicht die bloße Erwartung schützt, das geltende Steuerrecht werde fortbestehen, und zwar auch dann nicht, wenn die Betroffenen bei ihren wirtschaftlichen Dispositionen von den bisherigen niedrigen Steuersätzen ausgegangen sind und ihre Berechnungen durch die Anhebung der Steuer durchkreuzt werden.Die Erhöhung der Steuersätze zeichnete sich auch in dieser Stadt bereits etwa 6 Monate zuvor ab, und damit war für die Antragstellerin durchaus eine "Vorlaufzeit" gegeben, in der sie sich auf die Steuererhöhung einstellen konnte (zu diesen Erwägungen vgl. BVerfG, Beschluß vom 28.01.1970, a.a.O., S. 386, und OVG Münster…, Beschluß vom 22.02.1989, a.a.O., S. 591).
- BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69
'Leberpfennig'
Auszug aus OVG Saarland, 24.07.1989 - 1 W 103/89
Indes muß bei der verfassungsrechtlichen Würdigung derartiger Sachverhalte gesehen werden, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 28.01.1970, BVerfGE 27, 375 [386], und vom 17.07.1974, BVerfGE 38, 61 [83], sowie speziell zum Vergnügungssteuerrecht Urteil vom 10.05.1962, a.a.O., S. 104) die Verfassung nicht die bloße Erwartung schützt, das geltende Steuerrecht werde fortbestehen, und zwar auch dann nicht, wenn die Betroffenen bei ihren wirtschaftlichen Dispositionen von den bisherigen niedrigen Steuersätzen ausgegangen sind und ihre Berechnungen durch die Anhebung der Steuer durchkreuzt werden. - BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67
Pauschalsteuer Gewinnspielgeräte
Auszug aus OVG Saarland, 24.07.1989 - 1 W 103/89
Ansonsten ist ebenfalls nichts dafür ersichtlich, daß die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 10.05.1962, BVerfGE 14, 76, und Beschluß vom 01.04.1971, BVerfGE 31, 8) all gemein zum Vergnügungssteuerrecht herausgearbeiteten Grenzen mißachtet wären. - BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 643/77
Auszug aus OVG Saarland, 24.07.1989 - 1 W 103/89
Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht keine absolute Grenze für sofort wirksame Steuererhöhungen in der Verdoppelung der Steuersätze gesehen, sondern selbst dann, wenn - anders als dies auf die Erhöhung von Steuern zutrifft - durch eine Rechtsänderung grundrechtlich geschützte Rechtspositionen betroffen werden, auf den breiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers verwiesen und seine Prüfung darauf beschränkt, ob bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe unter Berücksichtigung aller Umstände die Grenze der Zumutbarkeit überschritten ist (so BVerfG, Entscheidungen vom 08.02.1977, BVerGE 43, 242 [288], und vom 12.03.1980 BVerfGE 53, 336 [351]). - BFH, 14.10.1987 - II R 11/85
Hamburgisches Gesetz - Hundesteuer - Verfassungsmäßigkeit
Auszug aus OVG Saarland, 24.07.1989 - 1 W 103/89
Dem allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kommt insoweit gerade keine besondere Bedeutung zu (…so Papier, in Maunz - Dürig, Grundgesetz, Art. 14 Rdnr. 168; siehe auch BFH, Urteil vom 14.10.1987, BFHE 151, 285, zur Verdoppelung der Hundesteuer). - OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1984 - 6 D 2/83
Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheids eines Grundstücks; …
Auszug aus OVG Saarland, 24.07.1989 - 1 W 103/89
Ernstliche Zweifel im Verständnis des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO bestehen an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes erst dann, wenn bei summarischer Prüfung überwiegende Anhaltspunkte dafür sprechen, der Betroffene werde im Hauptsacheverfahren obsiegen (so ausführlich OVG des Saarlandes, Beschluß vom 30.06.1986 - 2 W 803/86, AS 21, 4 = DÖV 1987, 1115 = SKZ 1987, 67; ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 02.02.1984, DVBl 1984, 1134, mit ablehnender Anmerkung von Wilke; OVG Bremen, Beschluß vom 12.03.1985, DVBl 1985, 1182, und OVG Münster, Beschluß vom 22.02.1989, NVwZ 1989, 588 [OVG Nordrhein-Westfalen 22.02.1989 - 16 B 3000/88] ). - VGH Baden-Württemberg, 03.11.1988 - 2 S 1170/88
Vergnügungssteuer für Spiel- und Musikautomaten
Auszug aus OVG Saarland, 24.07.1989 - 1 W 103/89
Die dem Senat zugänglichen Angaben über die Ertragssituation im Automatenaufstellergewerbe (vgl. auch das Zahlenmaterial, das in den Entscheidungen des VGH Baden-Württemberg vom 13.11.1988, KStZ 1989, 54, des OVG Münster vom 22.02.1989, a.a.O., S. 590, und des VG Köln vom 09.09.1988, a.a.O., S. 99, wiedergegeben ist) sprechen durchgreifend gegen eine derartige Annahme. - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1987 - 2 A 2394/85
Auszug aus OVG Saarland, 24.07.1989 - 1 W 103/89
Ernstliche Zweifel im Verständnis des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO bestehen an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes erst dann, wenn bei summarischer Prüfung überwiegende Anhaltspunkte dafür sprechen, der Betroffene werde im Hauptsacheverfahren obsiegen (so ausführlich OVG des Saarlandes, Beschluß vom 30.06.1986 - 2 W 803/86, AS 21, 4 = DÖV 1987, 1115 = SKZ 1987, 67; ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 02.02.1984, DVBl 1984, 1134, mit ablehnender Anmerkung von Wilke; OVG Bremen, Beschluß vom 12.03.1985, DVBl 1985, 1182, und OVG Münster, Beschluß vom 22.02.1989, NVwZ 1989, 588 [OVG Nordrhein-Westfalen 22.02.1989 - 16 B 3000/88] ). - OVG Bremen, 12.03.1985 - 1 B 6/85
- OVG Saarland, 30.06.1986 - 2 W 803/86
- BVerwG, 07.03.1983 - 6 B 25.83
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VGH Baden-Württemberg, 23.07.1984 - 14 S 1378/84
Erhöhung der Vergnügungssteuer
- OVG Saarland, 21.05.2003 - 1 W 11/03
System der Erhebung von Vergnügungssteuern; Erdrosselnde Wirkung von …
Das hat das Verwaltungsgericht zutreffend aufgezeigt vgl. u.a. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.6.1986 - 2 W 803/86 -, AS 21, 4 = SKZ 1987, 67, sowie - speziell zur Vergnügungssteuer - Beschluß vom 24.7.1989 - 1 W 103/89 -, SKZ 1990, 18; ferner allgemein Finkelnburg-Jank, a.a.O., Rdnr. 791 m.w.N. - OVG Saarland, 22.01.1992 - 1 W 113/91
Gebühren für die Durchsuchung von Fluggästen und mitgeführten Gegenständen; …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (u.a. Beschluß vom 24.07.1989 - 1 W 103/89 -, SKZ 1990, 18) ist Voraussetzung hierfür, daß den Rechtsbedenken ein solches Gewicht zukommt, daß das Obsiegen des Antragstellers mit der Klage wahrscheinlicher ist als sein endgültiges Unterliegen (ebenso OVG des Saartandes - 2. Senat -, Beschluß vom 30.06.1986 - 2 W 803/86 -, AS 21, 4 = DÖV 1987, 1115 = SKZ 1987, 67; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 27.01.1984, DVBl 1984, 345; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 02.02.1984, DVBl 1984, 1134; OVG Bremen, Beschluß vom 12.03.1985, DVBl 1985, 1182, und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 25.08.1988, OVGE 40, 160, …und vom 17.11.1989, KStZ 1990, 138, sowie Finkelnburg - Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl., Rdnr. 647).
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