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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.03.2009 - I-1 W 11/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11791
OLG Düsseldorf, 16.03.2009 - I-1 W 11/09 (https://dejure.org/2009,11791)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.03.2009 - I-1 W 11/09 (https://dejure.org/2009,11791)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. März 2009 - I-1 W 11/09 (https://dejure.org/2009,11791)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Umfang des selbstständigen Beweisverfahrens in Arzthaftungssachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsschutzbedürfnis für ein selbständiges Beweisverfahren zur Sicherung von Arzthaftungsansprüchen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.01.2003 - VI ZB 51/02

    Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Arzthaftungsansprüche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2009 - 1 W 11/09
    Danach kann ein rechtliches Interesse an der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens nach § 458 Abs. 2 ZPO bei Arzthaftungsansprüchen nicht aus grundsätzlichen Erwägungen ohne Prüfung der Umstände des Einzelfalls verneint werden (BGH NJW 2003, 1741; anderer Ansicht: OLG Köln MDR 1998, 224 sowie OLG Nürnberg MDR 1997, 501;… vgl. die Darstellung des Meinungsstandes bei Zöller/Herget, Kommentar zur ZPO, 27. Aufl., § 486, Rdnr. 9 mit weiteren Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen).

    Das selbständige Beweisverfahren ist bei der Verletzung einer Person, um die es in Arzthaftungsverfahren regelmäßig geht, darauf beschränkt, den Zustand dieser Person, die hierfür maßgeblichen Gründe und die Wege zur Beseitigung des Schadens festzustellen - § 485 Abs. 2 ZPO - (BGH NJW 2003, 1741).

  • BGH, 04.11.1999 - VII ZB 19/99

    Umfang des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2009 - 1 W 11/09
    Mit dem Antrag nach § 485 ZPO bestimmt der Antragsteller eigenverantwortlich den Gegenstand der Beweisaufnahme und die Beweismittel (Zöller/Herget a.a.O., § 487, Rdnr. 2 mit Hinweis auf BGH MDR 2000, 224).
  • OLG Köln, 21.08.1997 - 5 W 57/97

    Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens in Arzthaftungssachen; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2009 - 1 W 11/09
    Danach kann ein rechtliches Interesse an der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens nach § 458 Abs. 2 ZPO bei Arzthaftungsansprüchen nicht aus grundsätzlichen Erwägungen ohne Prüfung der Umstände des Einzelfalls verneint werden (BGH NJW 2003, 1741; anderer Ansicht: OLG Köln MDR 1998, 224 sowie OLG Nürnberg MDR 1997, 501;… vgl. die Darstellung des Meinungsstandes bei Zöller/Herget, Kommentar zur ZPO, 27. Aufl., § 486, Rdnr. 9 mit weiteren Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen).
  • OLG Nürnberg, 13.11.1996 - 1 W 3034/96

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2009 - 1 W 11/09
    Danach kann ein rechtliches Interesse an der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens nach § 458 Abs. 2 ZPO bei Arzthaftungsansprüchen nicht aus grundsätzlichen Erwägungen ohne Prüfung der Umstände des Einzelfalls verneint werden (BGH NJW 2003, 1741; anderer Ansicht: OLG Köln MDR 1998, 224 sowie OLG Nürnberg MDR 1997, 501;… vgl. die Darstellung des Meinungsstandes bei Zöller/Herget, Kommentar zur ZPO, 27. Aufl., § 486, Rdnr. 9 mit weiteren Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - 8 W 53/99

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens im Arzthaftungsprozess

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2009 - 1 W 11/09
    Ein solches Verfahren ist grundsätzlich auch bei der beabsichtigten Inanspruchnahme eines Arztes wegen eines angeblichen Behandlungsfehlers zulässig (OLG Düsseldorf - 8. Zivilsenat - NJW 2000, 3438 sowie MDR 1998, 1241).
  • OLG Düsseldorf, 30.07.1998 - 8 W 16/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2009 - 1 W 11/09
    Ein solches Verfahren ist grundsätzlich auch bei der beabsichtigten Inanspruchnahme eines Arztes wegen eines angeblichen Behandlungsfehlers zulässig (OLG Düsseldorf - 8. Zivilsenat - NJW 2000, 3438 sowie MDR 1998, 1241).
  • OLG Stuttgart, 30.03.2015 - 1 W 11/15

    Selbstständiges Beweisverfahren in Arzthaftungssachen: Ärztliche Aufklärung bzw. …

    Dem Senat ist es grundsätzlich verwehrt, die Beweisfragen inhaltlich so zu verändern und umzuformulieren, dass sie sich im Rahmen des Zulässigen bewegen (…OLG Köln GesR 2011, 157, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.3.2009 -1 W 11/09 - juris Rn. 9).
  • OLG Braunschweig, 31.08.2020 - 9 W 21/20

    Anschein einer willkürlichen Gerichtsentscheidung; Behauptete Erinnerungslücken …

    Rn. 31 Eine Kostenentscheidung für dieses Verfahren ist entbehrlich, weil Gerichtsgebühren nicht entstehen (Nr. 1812 des GKV zum GKG) und die im Übrigen angefallenen Kosten solche des Rechtsstreits sind, wenn der Verfahrensbevollmächtigte des Beschwerdegegners diesen - wie hier - auch im Rechtsstreit als Prozessbevollmächtigter vertritt (§ 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 RVG; OLG Braunschweig, Beschl. v. 26.3.2009 - 1 W 11/09 und 1 W 12/09, n. v.;… vgl. Zöller/G. Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., § 46 Rn. 27).
  • LG Krefeld, 19.02.2024 - 3 OH 3/23
    Dem Gericht ist es grundsätzlich verwehrt, die Beweisfragen inhaltlich so zu verändern und umzuformulieren, dass sie sich im Rahmen des Zulässigen bewegen (…OLG Köln GesR 2011, 157, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.3.2009 -1 W 11/09 - juris Rn. 9).
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