Rechtsprechung
| OLG München, 26.04.2002 - 1 W 1116/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 § 847
Keine Rechtswidrigkeit bei gutgläubigem Einleiten eines gesetzlichen Verfahrens; Keine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Mutter, bei einem in berechtigter Sorge um das Wohl eines Kindes geäußerten Unwerturteils - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)
Zum Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld wegen Einleitung eines Verfahrens zur Einschränkung des Sorgerechts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schmerzensgeldanspruch wegen Verletzung des Körpers oder der Gesundheit (Schockschaden); Ausschluss des Schmerzensgeldanspruchs wegen redlicher und gutgläubiger Einleitung eines gesetzlichen Verfahrens; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wegen dezidierter ...
Verfahrensgang
- LG Ingolstadt, 25.02.2002 - 4 O 2070/01
- OLG München, 26.04.2002 - 1 W 1116/02
Papierfundstellen
- VersR 2003, 120
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
Auszug aus OLG München, 26.04.2002 - 1 W 1116/02
Der Schutzgehalt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erfährt dann eine Verstärkung durch Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG, der den Staat verpflichtet, die Lebensbedingungen des Kindes zu sichern, die für sein gesundes Aufwachsen erforderlich sind und zu denen insbesondere die elterliche Fürsorge gehört (BVerfGE NJW 2000, 1021, 1023). - BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85
Verfassungswidrige Schadensersatzpflicht bei redlicher aber erfolgloser …
Auszug aus OLG München, 26.04.2002 - 1 W 1116/02
Jede andere Beurteilung würde die Rechtspflege lahmlegen und damit einem rechtsstaatlichen Grundgebot zuwiderlaufen (BVerfG NJW 1987, 1929/1930; BGHZ 36, 18; 74, 9). - BGH, 13.03.1979 - VI ZR 117/77
Schadensersatzansprüche des Schuldners bei Weiterbetreibung der …
Auszug aus OLG München, 26.04.2002 - 1 W 1116/02
Jede andere Beurteilung würde die Rechtspflege lahmlegen und damit einem rechtsstaatlichen Grundgebot zuwiderlaufen (BVerfG NJW 1987, 1929/1930; BGHZ 36, 18; 74, 9). - BGH, 03.10.1961 - VI ZR 242/60
Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch …
Auszug aus OLG München, 26.04.2002 - 1 W 1116/02
Jede andere Beurteilung würde die Rechtspflege lahmlegen und damit einem rechtsstaatlichen Grundgebot zuwiderlaufen (BVerfG NJW 1987, 1929/1930; BGHZ 36, 18; 74, 9).
- OLG Naumburg, 12.09.2013 - 1 U 7/12
Anspruch von Eltern gegen einen Arzt auf Ausgleich immaterieller Nachteile wegen …
Ärzte, die auf die Gefährdung von Gesundheit oder gar Leben von Kindern hinweisen, machen sich daher in der Regel nicht haftbar, weil sie sich rechtmäßig verhalten (BVerfG NJW 1987, 1929; BGH NJW 1979, 1351, 1352; 1985, 1959, 1961; 1992, 2014, 2015; NZBau 2009, 237 f.; OLG München, Beschluss vom 26.4.2002, 1 W 1116/02 - BeckRS 2002, 30256597; OLG Dresden, Urteil vom 3.8.2006, 4 U 536/06 - zitiert in juris). - LG Magdeburg, 14.12.2011 - 9 O 1288/11
Unerlaubte Handlung: Schmerzensgeld wegen eines Antrags auf Entziehung der …
Denn wer ein gesetzliches Verfahren redlich, gutgläubig und ohne Aufstellung bewusst falscher oder leichtfertig unwahrer Behauptungen einleitet, handelt nicht rechtswidrig (OLG München, Beschl. vom 26.04.2002, Az.: 1 W 1116/02, zit.n.juris).
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