Rechtsprechung
| OVG Saarland, 04.05.1990 - 1 W 172/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grundstücksbegriff; Kanalbaubeitragsrecht
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 21.09.1989 - 5 F 48/89
- OVG Saarland, 04.05.1990 - 1 W 172/89
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Saarland, 12.05.2021 - 1 A 126/20
Kanalbaubeitrag - Bahnbetriebsgrundstücke
Rn. 50 Da mithin 1986 in tatsächlicher Hinsicht eine Anschlussmöglichkeit sowohl in Bezug auf den zur öffentlichen Entwässerungseinrichtung gehörenden Sulzbach als auch in Bezug auf den Kanal in der Dudweiler Landstraße bestand, war eine Abgabenpflicht hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Grundstücke spätestens mit Inkrafttreten der Kanalbaubeitragssatzung 1985, also spätestens am 1.1.1986, entstanden und die vierjährige Festsetzungsfrist demgemäß nach den §§ 12 Abs. 1 Nr. 4b, Abs. 4 KAG, 169, 170 Abs. 1 AO mit Ablauf des 31.12.1990 verstrichen.[Angesichts dieses Befunds zu der im Verfahren allein im Streit befindlichen Frage des Verjährungseintritts erübrigt sich ein Eingehen auf die - nach den §§ 12 Abs. 1 Nr. 4b KAG, 171 Abs. 3a AO unter der Prämisse, bei Bescheiderlass sei noch keine Verjährung eingetreten gewesen, ohnehin durch erneute Veranlagung behebbaren - Folgen des Umstands, dass die streitgegenständliche Veranlagung mit dem im Saarland kraft Gesetzes geltenden Buchgrundstücksbegriff kollidiert (vgl. zur Maßgeblichkeit des Buchgrundstücksbegriffs: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.5.1990 - 1 W 172/89 -, juris Rdnr. 19;… Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnrn. 392, 393).Die den Eintritt der Festsetzungsverjährung auslösende KBS 1985 unterlag in Bezug auf den Buchgrundstücksbegriff keinen rechtlichen Bedenken, da sie eine der Regelung in § 2 Abs. 3 AbwS 2009 vergleichbare Vorgabe nicht enthielt.][Angesichts dieses Befunds zu der im Verfahren allein im Streit befindlichen Frage des Verjährungseintritts erübrigt sich ein Eingehen auf die - nach den §§ 12 Abs. 1 Nr. 4b KAG, 171 Abs. 3a AO unter der Prämisse, bei Bescheiderlass sei noch keine Verjährung eingetreten gewesen, ohnehin durch erneute Veranlagung behebbaren - Folgen des Umstands, dass die streitgegenständliche Veranlagung mit dem im Saarland kraft Gesetzes geltenden Buchgrundstücksbegriff kollidiert (vgl. zur Maßgeblichkeit des Buchgrundstücksbegriffs: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.5.1990 - 1 W 172/89 -, juris Rdnr. 19;… Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnrn. 392, 393).
Rn. 54 Nach dem KAG 1985 in Verbindung mit der KBS 1985 war hinsichtlich des streitgegenständlichen Geländes mit Wirkung ab dem 1.1.1986 ein einmaliger Vollbeitrag zu erheben.[vgl. zum Begriff des einmaligen Vollbeitrags: OVG des Saarlandes, Urteil vom 14.2.1991, a.a.O., Rdnrn. 99 ff., 119, und Beschluss vom 4.5.1990, a.a.O., juris Rdnrn. 5 ff. m.w.N.][vgl. zum Begriff des einmaligen Vollbeitrags: OVG des Saarlandes, Urteil vom 14.2.1991, a.a.O., Rdnrn. 99 ff., 119, und Beschluss vom 4.5.1990, a.a.O., juris Rdnrn. 5 ff. m.w.N.] Die Höhe dieses Vollbeitrags bestimmte sich nach der satzungsrechtlichen Maßstabsregelung anhand der Summe aus der nach den damaligen Gegebenheiten beitragspflichtigen Grundfläche und der damals beitragspflichtigen Geschossfläche (§ 10 Abs. 3 bis 5 KBS 1985).
- VG Saarlouis, 30.03.2010 - 11 K 1537/08
Heranziehung zum Kanalbaubeitrag
Zwar gilt nach saarländischer Rechtslage auch im Kanalbaubeitragsrecht grundsätzlich der formelle und nicht der wirtschaftliche Grundstücksbegriff (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 04.05.1990 -1 W 172/89- sowie Beschluss der Kammer vom 04.11.1991 -11 F 67/91-).
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