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Rechtsprechung
   OLG Jena, 19.01.2015 - 1 W 18/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,14580
OLG Jena, 19.01.2015 - 1 W 18/15 (https://dejure.org/2015,14580)
OLG Jena, Entscheidung vom 19.01.2015 - 1 W 18/15 (https://dejure.org/2015,14580)
OLG Jena, Entscheidung vom 19. Januar 2015 - 1 W 18/15 (https://dejure.org/2015,14580)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • RA Kotz

    Terminsgebühr im Rahmen des Versäumniszurteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfallen der Verhandlungsgebühr bei Nichterscheinen der Gegenpartei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gegenseite erscheint nicht: Anwalt erhält trotzdem die volle Terminsgebühr!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Terminsgebühr für den Klägervertreter bei Terminssäumnis des Beklagten und seines Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Terminsgebühr für den Klägervertreter bei Terminssäumnis des Beklagten und seines Rechtsanwalts

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)

    Volle Terminsgebühr trotz Säumnis des Gegners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfallen der Verhandlungsgebühr bei Nichterscheinen der Gegenpartei

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.04.2007 - III ZB 79/06

    Voraussetzungen des Kostenfestsetzungsverfahrens

    Auszug aus OLG Jena, 19.01.2015 - 1 W 18/15
    In dem Verfahren nach §§ 103 ff. ZPO ist es nicht erforderlich, dass sich die für die Festsetzung der beantragten Gebühren maßgeblichen Tatsachen ohne weitere Erhebungen aus der Gerichtsakte ergeben oder unstreitig sind (BGH, Beschluss vom 4. April 2007 - III ZB 79/06, NJW 2007, 2493).

    Hierfür ist lediglich erforderlich, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Kostentatbestandes mit überwiegender Wahrscheinlichkeit feststehen müssen (BGH, Beschluss vom 4. April 2007 - III ZB 79/06, NJW 2007, 2493).

    Zur Glaubhaftmachung können gemäß § 294 Abs. 1 ZPO alle Beweismittel unter Einschluss der eidesstattlichen Versicherung verwendet werden (BGH, Beschluss vom 4. April 2007 - III ZB 79/06, NJW 2007, 2493).

  • BGH, 26.02.2013 - VI ZB 59/12

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines …

    Auszug aus OLG Jena, 19.01.2015 - 1 W 18/15
    Die anwaltliche Versicherung ist ein solches Mittel der Glaubhaftmachung (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - VI ZB 59/12, NJW 2013, 1823 Rn. 11).
  • BGH, 24.01.2007 - IV ZB 21/06

    Erfallen der vollen Terminsgebühr für den Klägervertreter bei Säumnis des …

    Auszug aus OLG Jena, 19.01.2015 - 1 W 18/15
    Eine volle Terminsgebühr nach VV Nr. 3104 RVG fällt auch dann an, wenn das Gericht in einem Termin, in dem eine Partei nicht erschienen ist, mit dem Prozessbevollmächtigten der Gegenpartei die Sach- und Rechtslage erörtert (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2007 - IV ZB 21/06, NJW 2007, 1692; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt JurBüro 2014, 581; KG Berlin MDR 2008, 1424).
  • OLG Frankfurt, 30.04.2007 - 15 W 38/07

    Protokollberichtigung: Zulässigkeit einer inhaltlichen Protokollberichtigung im …

    Auszug aus OLG Jena, 19.01.2015 - 1 W 18/15
    Die Erörterung der Sach- und Rechtslage ist nach Wegfall der Erörterungsgebühr auf der Grundlage des RVG kein wesentlicher protokollierungsbedürftiger Vorgang der Verhandlung i.S.v. § 160 Abs. 2 ZPO, weil unmittelbare Rechtswirkungen an den Vorgang der Erörterung in der mündlichen Verhandlung nicht anknüpfen (OLGR Frankfurt 2008, 271).
  • KG, 18.09.2008 - 1 W 425/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Höhe der Terminsgebühr bei Erörterung der Zulässigkeit …

    Auszug aus OLG Jena, 19.01.2015 - 1 W 18/15
    Eine volle Terminsgebühr nach VV Nr. 3104 RVG fällt auch dann an, wenn das Gericht in einem Termin, in dem eine Partei nicht erschienen ist, mit dem Prozessbevollmächtigten der Gegenpartei die Sach- und Rechtslage erörtert (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2007 - IV ZB 21/06, NJW 2007, 1692; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt JurBüro 2014, 581; KG Berlin MDR 2008, 1424).
  • OLG Frankfurt, 24.07.2017 - 6 W 47/17

    Kostenfestsetzung: Höhe der Terminsgebühr bei Säumnis des Gegners

    Dies ist ausreichend (vgl. Thür. OLG, Beschl. v. 19.1.2015 - 1 W 18/15, juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.08.2018 - 2 W 20/18
    Maßstab für die Glaubhaftmachung ist eine überwiegende Wahrscheinlichkeit (BGH, MDR 2004, 172; OLG Jena, Beschl. v. 19.01.2015, Az.: 1 W 18/15, BeckRS 2015, 11245), für die eine Gesamtschau erforderlich ist (OLG Koblenz, Beschl. v. 31.08.2015, Az.: 14 W 491/15, BeckRS 2015, 20539;… BeckOK a.a.O.).

    Maßstab für die Glaubhaftmachung ist eine überwiegende Wahrscheinlichkeit (BGH, MDR 2004, 172; OLG Jena, Beschl. v. 19.01.2015, Az.: 1 W 18/15, BeckRS 2015, 11245), für die eine Gesamtschau erforderlich ist (OLG Koblenz, Beschl. v. 31.08.2015, Az.: 14 W 491/15, BeckRS 2015, 20539;… BeckOK a.a.O.).

  • OLG Naumburg, 30.07.2026 - 2 W 16/25

    Erlass eines Versäumnisurteils: Reduzierung der Terminsgebühr?

    Hieraus ergibt sich ohne Weiteres, dass eine volle Terminsgebühr auch anfällt, wenn das Gericht in einem Termin, in dem eine der beiden Prozessparteien nicht erschienen ist, mit dem Prozessbevollmächtigten der anderen Partei die Sach- und Rechtslage erörtert (vgl. nur Thüringer OLG, Beschluss v. 19.01.2015 - 1 W 18/15, JurBüro 2015, 521, in juris Rz. 5 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 17.10.2025 - 30 W 158/25

    Gebotene Anhörung des Kostenfestsetzungsgegners auch in "einfachen Fällen"

    bb) Die anwaltliche Versicherung ist für die Glaubhaftmachung ausreichend (vgl. Thür. OLG, Beschluss vom 19.1.2015 - 1 W 18/15, juris).
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