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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.02.2021 - 1 W 2/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,3332
OLG Brandenburg, 12.02.2021 - 1 W 2/21 (https://dejure.org/2021,3332)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.02.2021 - 1 W 2/21 (https://dejure.org/2021,3332)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Februar 2021 - 1 W 2/21 (https://dejure.org/2021,3332)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10

    Selbstablehnung eines Richters im Verfahren "Kopftuchverbot im Schulgesetz …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2021 - 1 W 2/21
    Dafür ist erforderlich, aber auch ausreichend, das Vorliegen eines Sachverhalts, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung und Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit des Richters gibt (BVerfGE 82, 30, 38; 90, 138, 139; BGH NJW 2014, 1227, 1228; 1995, 1677, 1678;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., § 42, Rn. 9).
  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2021 - 1 W 2/21
    Die Entscheidung über einen Terminverlegungsantrag stellt grundsätzlich eine verfahrensleitende Entscheidung dar, die unabhängig von der Sachentscheidung ist und deshalb regelmäßig nicht auf eine fehlende Unparteilichkeit des Richters schließen lässt (BGH, Beschluss vom 6.4.2006, V ZB 194/05, zitiert nach juris; Senat, Beschluss vom 30.6.2015, 1 W 20/15; Beschluss vom 28.4.2015, 1 W 10/15; Beschluss vom 19.1.2015, 1 W 40/15; Beschluss vom 17.1.2014, 1 W 37/13; 4. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 13.12.2018,13 WF 221/18, zitiert nach juris OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.6.1996, 11 W 55/96, zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 02.07.2020 - 3 W 41/20

    Richterablehnung im Zivilprozess: Verweigerung einer im frühen Stadium der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2021 - 1 W 2/21
    Unter diesem Gesichtspunkt könnte eine Besorgnis der Befangenheit angezeigt sein, wenn etwa der Partei oder ihrem Prozessbevollmächtigten als "Hochrisikoperson" eine Terminwahrnehmung nicht zugemutet werden könnten (vgl. OLG Zweibrücken BeckRS 2020, 16849).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2021 - 1 W 2/21
    Dafür ist erforderlich, aber auch ausreichend, das Vorliegen eines Sachverhalts, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung und Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit des Richters gibt (BVerfGE 82, 30, 38; 90, 138, 139; BGH NJW 2014, 1227, 1228; 1995, 1677, 1678;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., § 42, Rn. 9).
  • BGH, 30.01.1986 - X ZR 70/84

    "Mauerkasten"; Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Verfahren vor den …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2021 - 1 W 2/21
    Erforderlich ist stets, dass das Verhalten des Richters geeignet ist, den Eindruck einer unsachlichen, auf Voreingenommenheit beruhenden Einstellung gegenüber der Partei oder der streitbefangenen Sache zu erwecken (BGH NJW-RR 1986, 738 f.).
  • OLG Brandenburg, 30.09.1998 - 1 W 32/98

    Ablehnung einer Richterin wegen Befangenheit aufgrund der Verweigerung einer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2021 - 1 W 2/21
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats entspricht der Gegenstandswert für Ablehnungsgesuche dem Wert des zugrunde liegenden Verfahrens (vgl. Senat NJW-RR 1999, 1291, 1292).
  • OLG Saarbrücken, 02.07.2014 - 1 W 37/13

    Arzthaftung wegen fehlerhafter Schwangerschaftsbetreuung: Verjährung von …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2021 - 1 W 2/21
    Die Entscheidung über einen Terminverlegungsantrag stellt grundsätzlich eine verfahrensleitende Entscheidung dar, die unabhängig von der Sachentscheidung ist und deshalb regelmäßig nicht auf eine fehlende Unparteilichkeit des Richters schließen lässt (BGH, Beschluss vom 6.4.2006, V ZB 194/05, zitiert nach juris; Senat, Beschluss vom 30.6.2015, 1 W 20/15; Beschluss vom 28.4.2015, 1 W 10/15; Beschluss vom 19.1.2015, 1 W 40/15; Beschluss vom 17.1.2014, 1 W 37/13; 4. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 13.12.2018,13 WF 221/18, zitiert nach juris OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.6.1996, 11 W 55/96, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 12.07.1995 - 2 BvR 1130/95

    Einstweilige Anordnung gegen die Strafvollstreckung aus einer Verurteilung wegen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2021 - 1 W 2/21
    Dafür ist erforderlich, aber auch ausreichend, das Vorliegen eines Sachverhalts, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung und Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit des Richters gibt (BVerfGE 82, 30, 38; 90, 138, 139; BGH NJW 2014, 1227, 1228; 1995, 1677, 1678;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., § 42, Rn. 9).
  • OLG Naumburg, 17.11.2015 - 1 W 40/15

    Prozesskostenhilfeverfahren für eine Schadensersatzklage nach Sturzunfall eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2021 - 1 W 2/21
    Die Entscheidung über einen Terminverlegungsantrag stellt grundsätzlich eine verfahrensleitende Entscheidung dar, die unabhängig von der Sachentscheidung ist und deshalb regelmäßig nicht auf eine fehlende Unparteilichkeit des Richters schließen lässt (BGH, Beschluss vom 6.4.2006, V ZB 194/05, zitiert nach juris; Senat, Beschluss vom 30.6.2015, 1 W 20/15; Beschluss vom 28.4.2015, 1 W 10/15; Beschluss vom 19.1.2015, 1 W 40/15; Beschluss vom 17.1.2014, 1 W 37/13; 4. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 13.12.2018,13 WF 221/18, zitiert nach juris OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.6.1996, 11 W 55/96, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 13.12.2018 - 13 WF 221/18

    Richterablehnung - regelmäßig keine Besorgnis einer Befangenheit bei Verweigerung …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2021 - 1 W 2/21
    Die Entscheidung über einen Terminverlegungsantrag stellt grundsätzlich eine verfahrensleitende Entscheidung dar, die unabhängig von der Sachentscheidung ist und deshalb regelmäßig nicht auf eine fehlende Unparteilichkeit des Richters schließen lässt (BGH, Beschluss vom 6.4.2006, V ZB 194/05, zitiert nach juris; Senat, Beschluss vom 30.6.2015, 1 W 20/15; Beschluss vom 28.4.2015, 1 W 10/15; Beschluss vom 19.1.2015, 1 W 40/15; Beschluss vom 17.1.2014, 1 W 37/13; 4. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 13.12.2018,13 WF 221/18, zitiert nach juris OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.6.1996, 11 W 55/96, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.1996 - 11 W 55/96
  • VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 11/21

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; einstweilige Anordnung abgelehnt; …

    Eine schwere Vorerkrankung eines Prozessbeteiligten gebietet nicht per se die Terminsaufhebung oder -verlegung, sondern stellt einen angemessen zu berücksichtigenden Abwägungsgesichtspunkt im Rahmen der den Fachgerichten vorbehaltenen Anwendung und Auslegung des "erheblichen Grunds" im Sinne des § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO dar (vgl. LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 27. Mai 2020 - L 6 VU 3716/19 ZVW -, Rn. 27, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Februar 2021 - 1 W 2/21 -, Rn. 12, juris; zum Strafverfahren: OLG Stuttgart…, Beschluss vom 30. November 2020 - 4 Ws 265/20 -, Rn. 7, juris; OLG Hamburg…, Beschluss vom 14. April 2020 - 2 Ws 54 - 55/20 -, Rn. 20, juris; VG Würzburg…, Beschluss vom 4. Februar 2021 - W 6 K 19.32074 -, Rn. 9 ff., juris;… Jaspersen, in: BeckOK ZPO, Stand 1. Dezember 2020, § 227 Rn. 8a).
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