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Rechtsprechung
   KG, 07.02.2023 - 1 W 213/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,3028
KG, 07.02.2023 - 1 W 213/22 (https://dejure.org/2023,3028)
KG, Entscheidung vom 07.02.2023 - 1 W 213/22 (https://dejure.org/2023,3028)
KG, Entscheidung vom 07. Februar 2023 - 1 W 213/22 (https://dejure.org/2023,3028)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 19 GBO, § 5 Abs 4 WoEigG, § 7 Abs 3 WoEigG, § 10 Abs 3 S 1 WoEigG, § 16 Abs 1 S 3 WoEigG
    Voraussetzungen einer Eintragung eines Sondernutzungsrechts als Inhalt des Sondereigentums

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Voraussetzungen für die gestreckte Begründung eines Sondernutzungsrechts

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG §§ 5 Abs. 4, 7 Abs. 3, 10 Abs. 3 Satz 1, 16 Abs. 1 Satz 3
    Gestreckte Begründung eines Sondernutzungsrechts

  • notar-drkotz.de

    Eintragung eines Sondernutzungsrechts als Inhalt des Sondereigentums - Voraussetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Entstehung eines Sondernutzungsrechts an einem Stellplatz aufgrund Ermächtigung des ursprünglichen Eigentümers in der Teilungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirksame Zuordnungs-/Bewilligungserklärung?

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 694
  • FGPrax 2023, 49
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 22.12.2017 - 34 Wx 139/17

    Antrag auf Eintragung eines aufschiebend bedingten Sondernutzungsrechts in das …

    Auszug aus KG, 07.02.2023 - 1 W 213/22
    Auf den Zeitablauf und die Möglichkeit des Begünstigten, das Sondernutzungsrecht mit nur schuldrechtlicher Wirkung auf einen nach dem Grundbuchinhalt Ausgeschlossenen zu übertragen, kommt es für § 19 GBO nicht an (entgegen OLG München, Beschluss vom 22. Dezember 2017 - 34 Wx 139/17 - juris).(Rn.4).

    Für das Bewilligungserfordernis kommt es auf einen lediglich schuldrechtlichen Anspruch nicht an (…Falkner, a.a.O.; a.A. OLG München, Beschluss vom 22. Dez. 2017 - 34 Wx 139/17 - juris Rn. 40).

  • OLG Hamm, 16.06.2017 - 15 W 474/16

    Gestreckte Begründung von Sondernutzungsrechten

    Auszug aus KG, 07.02.2023 - 1 W 213/22
    Für die sog. gestreckte Begründung eines Sondernutzungsrechts genügt es, dass die Zuordnungs-/Bewilligungserklärung des in der Teilungserklärung ermächtigten Eigentümers durch Zugang beim Grundbuchamt wirksam geworden ist, als er noch Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft war (Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juni 2017 - 15 W 474/16, DNotZ 2018, 225).

    Es reicht aus, dass sie ihr Zuweisungsrecht noch zuvor durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt ausgeübt hat (vgl. OLG Hamm, DNotZ 2018, 225).

  • BGH, 02.12.2011 - V ZR 74/11

    Wohnungseigentum: Ermächtigung des teilenden Eigentümers in der Teilungserklärung …

    Auszug aus KG, 07.02.2023 - 1 W 213/22
    Bereits mit dem Zugang der Erklärung endete die Ermächtigung der teilenden Eigentümerin zur (anderweitigen) Zuweisung (vgl. BGH, NJW 2012, 676 Rn. 16); ihre so konkretisierte Bewilligungsberechtigung wirkt bis zur Eintragung der positiven Komponente fort.
  • BayObLG, 08.11.1985 - BReg. 2 Z 119/84

    Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch

    Auszug aus KG, 07.02.2023 - 1 W 213/22
    Der Ausschluss aller nicht begünstigten Eigentümer (negative Komponente) durch die Teilungserklärung steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zuweisungserklärung und wird gemäß § 158 Abs. 1 BGB mit dieser wirksam (BayObLG, DNotZ 1986, 479, 481 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2024 - 14 W 104/23

    Fortwirkung der Bewilligungsberechtigung des teilenden Eigentümers bei der …

    Die Bewilligung der übrigen Miteigentümer nebst der dinglich Berechtigten ist zur Eintragung des Sondernutzungsrechts nicht erforderlich, weil der Inhalt ihres Rechts durch die Zuweisung des teilenden Eigentümers nicht mehr berührt wird (…vgl. Hügel/Elzer, a. a. O., § 10 WEG Rn. 135;… Schöner/Stöber, a. a.O., Rn. 2913a; KG, Beschluss vom 07.02.2023 - 1 W 213/22, Rn. 3, juris; OLG München…, Beschluss vom 22.12.2017 - 34 Wx 139/17, Rn. 29, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 16.06.2017 - 15 W 474/16, Rn. 9, juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 10.03.2016 - 20 W 70/15, Rn. 40, juris; OLG München…, Beschluss vom 10.04.2013 - 34 Wx 31/13, Rn. 19; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 11.05.2012 - 8 W 164/11, Rn. 16, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.12.1992 - 3 Wx 110/92, ZMR 1993, 179, 180; BayObLG, Beschluss vom 08.11.1985 - BReg …

    Die Bewilligungsberechtigung wirkt fort, bis die Sondernutzungsrechte zu Gunsten der Beteiligten Ziffer 2 im Grundbuch eingetragen und verdinglicht sind (vgl. auch KG, Beschluss vom 07.02.2023 - 1 W 213/22, Rn. 5, juris).

    Rn. 65 Nach der Gegenauffassung ist dieser Nachweis grundsätzlich nicht erforderlich, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Sondernutzungsrecht tatsächlich auf einen anderen Wohnungseigentümer übertragen wurde (vgl. KG, Beschluss vom 07.02.2023 - 1 W 213/22, Rn. 4 f., juris;… Demharter, a. a. O., Anh. § 3 Rn. 28e: "nicht als gänzlich unwahrscheinlich zu erachten"; Schmidt, ZWE 2012, 368, 369; Falkner, ZNotP 2017, 251, 258).

  • OLG München, 01.10.2025 - 34 Wx 106/25

    Zuordnung eines Sondernutzungsrechts, Wohnungseigentümergemeinschaft, Änderung …

    Sie argumentierte, für die gestreckte Begründung des Sondernutzungsrechts genüge es, wenn die Zuordnungs- bzw. Bewilligungserklärung des in der Teilungserklärung ermächtigten Eigentümerin durch Zugang beim Grundbuchamt wirksam geworden ist, als sie noch Mitglied der WEG war (vgl. KG, Beschluss vom 07.02.2023 - 1 W 213/22).
  • OLG Köln, 05.12.2025 - 2 W 198/25

    Begründung oder Änderung von Sondernutzungsrechten durch Vereinbarung oder durch …

    In ihrer dinglichen Position als Wohnungseigentümer wiederum sind die Wohnungseigentümer ohnehin bereits in der Teilungserklärung vom Mitgebrauch gemeinschaftlichen Eigentums ausgeschlossen worden; der Ausschluss aller nicht begünstigten Miteigentümer (negative Komponente) durch den Zuweisungsvorbehalt in der Teilungserklärung steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zuweisungserklärung und wird mit dieser wirksam (KG, Beschluss vom 07.02.2023 - 1 W 213/22 - juris Rn. 2; OLG München…, Beschluss vom 01.10.2025 - 34 Wx 106/25 -, Rn. 39 - 42, juris in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung).
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