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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.06.1995 - 1 W 4/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6762
OLG Brandenburg, 09.06.1995 - 1 W 4/95 (https://dejure.org/1995,6762)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.06.1995 - 1 W 4/95 (https://dejure.org/1995,6762)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juni 1995 - 1 W 4/95 (https://dejure.org/1995,6762)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, Schmähkritik; Meinungs- und Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG; Kritische Berichterstattung auf dem Gebiet der Wohnbausanierung; Abgrenzung Werturteile/Tatsachenbehauptungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1429
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.1995 - 1 W 4/95
    Die Grenze zur Rechtswidrigkeit wird erst überschritten, wenn es sich um bloße Schmähkritik handelt, bei der es dem Kritiker nicht mehr um die Sache, sondern nur oder wenigstens in erster Linie um die Kränkung des Gegners geht (BVerfG NJW 1983, 1415; BGH NJW 1977, 626).

    Das gilt auch angesichts der Benutzung starker Ausdrücke und überspitzter bzw. plakativer Wertungen, solange nicht die Grenze zu bloßer Schmähkritik überschritten wird, die den Kritisierten diffamieren soll (BVerfG NJW 1983, 1415, 1416,; 1991, 96; OLG München NJW 1992, 1323).

  • BGH, 07.12.1976 - VI ZR 272/75

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Umfang der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.1995 - 1 W 4/95
    Die verfassungsrechtlich gewährleistete Meinungs- und Pressefreiheit erlaubt insoweit nach ständiger Rechtsprechung auch eine scharfe, unter Umständen sogar eine übersteigerte Kritik (BGH NJW 1974, 1762; 1977, 626; BGH LM § 847 Nr. 42 und § 823 [BD] Nr. 5; vgl. auch OLG Celle AfP 1977, 232).

    Die Grenze zur Rechtswidrigkeit wird erst überschritten, wenn es sich um bloße Schmähkritik handelt, bei der es dem Kritiker nicht mehr um die Sache, sondern nur oder wenigstens in erster Linie um die Kränkung des Gegners geht (BVerfG NJW 1983, 1415; BGH NJW 1977, 626).

  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.1995 - 1 W 4/95
    Die verfassungsrechtlich gewährleistete Meinungs- und Pressefreiheit erlaubt insoweit nach ständiger Rechtsprechung auch eine scharfe, unter Umständen sogar eine übersteigerte Kritik (BGH NJW 1974, 1762; 1977, 626; BGH LM § 847 Nr. 42 und § 823 [BD] Nr. 5; vgl. auch OLG Celle AfP 1977, 232).
  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.1995 - 1 W 4/95
    In dieser Hinsicht ist, soweit es sich bei den beanstandeten Äußerungen um Werturteile handelt, eine den Einzelumständen des Falles Rechnung tragende umfassende Güter- und Interessenabwägung (BGHZ 24, 80; 45, 296, 307; BGH JZ 1979, 103; s. auch BVerfG NJW 1990, 1980) vorzunehmen.
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.1995 - 1 W 4/95
    Ist das der Fall, dürfen an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BVerfG NJW 1982, 2655; BVerfGE 42, 163, 170; BayObLG NstZ 1983, 126).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80

    Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.1995 - 1 W 4/95
    Ist das der Fall, dürfen an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BVerfG NJW 1982, 2655; BVerfGE 42, 163, 170; BayObLG NstZ 1983, 126).
  • BGH, 24.10.1961 - VI ZR 204/60

    Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Presseberichte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.1995 - 1 W 4/95
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß sich ein Geschäftsmann grundsätzlich der Kritik an seiner gewerblichen Tätigkeit stellen muß (vgl. BGH NJW 1962, 32, 33).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 159/78

    Ehrenscbutz gegen "verdeckte" Behauptungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.1995 - 1 W 4/95
    Wo sich Tatsachen- und Meinungselemente mischen, entscheidet, ob nach dem Gesamteindruck der Tatsachen- oder der Wertungscharakter im Vordergrund steht und überwiegt, wobei das Verständnis des Durchschnittslesers maßgebend ist (BGH NJW 1965, 329; BGHZ 78, 9; 24; OLG Frankruft NJW 1971, 471;… Erman/Ehmann, Anhang zu § 12, Rdn. 131).
  • BGH, 30.05.1974 - VI ZR 174/72

    Brüning-Memoiren I

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.1995 - 1 W 4/95
    Aber auch soweit es sich um ehrenrührige Tatsachenbehauptungen handelt, ist eine derartige Güter- und Interessenabwägung nur dann entbehrlich, wenn die Tatsachenbehauptungen unwahr sind, weil niemand ein Interesse an der Behauptung unwahren Tatsachen haben kann (BGH DB 1974, 1429; Palandt/Thomas, Einf.
  • OLG München, 14.12.1990 - 21 U 4846/90
    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.1995 - 1 W 4/95
    Das gilt auch angesichts der Benutzung starker Ausdrücke und überspitzter bzw. plakativer Wertungen, solange nicht die Grenze zu bloßer Schmähkritik überschritten wird, die den Kritisierten diffamieren soll (BVerfG NJW 1983, 1415, 1416,; 1991, 96; OLG München NJW 1992, 1323).
  • BVerfG, 14.04.1989 - 1 BvR 1235/85

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

  • BGH, 13.10.1964 - VI ZR 130/63

    Marktbericht

  • BGH, 23.10.1951 - 1 StR 7/50

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 27.07.1982 - RReg. 4 St 41/82
  • OLG Frankfurt, 13.11.1970 - 16 U 89/70
  • OLG Brandenburg, 05.02.2003 - 1 U 18/02

    Grenzen der identifizierbaren Darstellung von Personen in der …

    Ist der Betroffene im öffentlichen Bereich tätig, handelt es sich um einen Vorgang aus der Sozialsphäre und geht es um die Berichterstattung zu einer die breitere Öffentlichkeit interessierenden Frage, so ist eine Presseveröffentlichung unter Namensnennung im allgemeinen zulässig (Senat, NJW 1999, S. 3339, 3342 f., OLG-NL 1995, S. 247 =NJW-RR 1995, S. 1429, OLG-NL 1995, S. 73, 74 f. = NJW 1995, S. 886, 887 f.).

    Im vorliegenden Fall standen der Verdacht auf "Korruption" - d. h. der Bestechung/ Bestechlichkeit bzw. der Vorteilsgewährung/Vorteilsannahme (§§ 331 ff. StGB) - im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften im Beitrittsgebiet und im Zusammenhang damit der Vorwurf unlauterer Machenschaften unter Beteiligung von Amtsträgern zum Schaden der Allgemeinheit im Raum (Mutmaßliche) Straftaten dieser Art sind von erheblicher öffentlicher Bedeutung und stoßen auf das besondere Interesse der Öffentlichkeit vor allem auch in den neuen Bundesländern und in B... In diesem Bereich kommt der Informationsaufgabe von Rundfunk und Presse ein besonderes Gewicht zu (vgl. BGHZ 143, S. 199, 207 = NJW 2000, S. 1036, 1038, Senat, OLG-NL 1995, S. 73, 74 f = NJW 1995, S. 886, 887 f., für Vorgänge im Wirtschaftsleben und Immobilienangelegenheiten im Beitrittsgebiets auch Senat, OLG-NL 1995, S. 247 = NJW-RR 1995, S. 1429, NJW 1999, S. 3339, 3342 f.).

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dejure.org Übersicht OLG Brandenburg

Rechtsprechung
   KG, 12.03.1996 - 1 W 4/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5270
KG, 12.03.1996 - 1 W 4/95 (https://dejure.org/1996,5270)
KG, Entscheidung vom 12.03.1996 - 1 W 4/95 (https://dejure.org/1996,5270)
KG, Entscheidung vom 12. März 1996 - 1 W 4/95 (https://dejure.org/1996,5270)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen einer erinnerungsfähigen oder beschwerdefähigen Verfügung bei einem Schreiben des Rechtspflegers des Nachlassgerichtes an den Antragssteller eines Erbescheinverfahrens; Qualifikation des örtlich zuständigen Nachlassgerichts als Adressat einer nach dem ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 243
  • Rpfleger 1996, 456
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • LG Berlin, 21.11.1994 - 87 T 160/94
    Auszug aus KG, 12.03.1996 - 1 W 4/95
    Das Landgericht hat die Beschwerde durch den in DtZ 1995, 60 (und in ErbPrax 1995, 267) veröffentlichten Beschluß als unbegründet zurückgewiesen.
  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei …

    Ob dies der Fall ist, muss durch Auslegung ermittelt werden (KG Rpfleger 1996, 456/457; vgl. auch BayObLGZ 1994, 40/52; NJW-RR 1998, 798/800).

    cc) Bei der Erklärung einer Erbausschlagung handelt es sich um eine amtsempfangsbedürftige Willenserklärung, für deren Auslegung es auf den den Nachlassbeteiligten erkennbaren Sinn der Erklärung ankommt (BayObLG DtZ 1992, 284/285; KG Rpfleger 1996, 456/457).

    Dieser Übergang der Zuständigkeit für Verrichtungen in Nachlasssachen umfasst auch den Empfang einer noch nach dem Beitritt gemäß § 403 ZGB abzugebenden Erklärung über die Ausschlagung einer Erbschaft (BayObLG FamRZ 1994, 723/726; KG Rpfleger 1996, 456/457;… Staudinger/ Rauscher Art. 235,§ 1 EGBGB Rn. 193).

  • OLG Düsseldorf, 05.09.2008 - 3 Wx 123/08

    Voraussetzungen der Anfechtung der Erbausschlagungserklärung wegen beachtlichem …

    Bei der Erklärung einer Erbausschlagung handelt es sich um eine amtsempfangsbedürftige Willenserklärung, für deren Auslegung es auf den für die Nachlassbeteiligten erkennbaren Sinn der Erklärung ankommt (BayObLG FamRZ 2003, 121; KG Rpfleger 1996, 456).
  • KG, 08.04.2003 - 1 W 58/03

    Amtstätigkeit des Notars: Anforderungen an einen notariellen Vorbescheid; …

    Sind - wie hier - die Voraussetzungen für einen zulässigen Vorbescheid nicht gegeben, ist die Ankündigung auch dann nicht beschwerdefähig, wenn sie in die Form eines Vorbescheids gekleidet wird (vgl. zum Erbscheinsverfahren Senat OLGZ 1975, 85, 86; NJW 1998, 243; OLG Hamm NJW-RR 1995, 1414, 1415;… a.A. BayObLGZ 1993, 389, 391 f. und zum notariellen Vorbescheid Arndt/Sandkühler, a.a.O., § 15 Rn. 91).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2004 - 3 Wx 193/04

    Anfechtung einer unbedingt erkkärten Ausschlagung der Erbschaft bei Irrtum über …

    Bei der Erklärung einer Erbausschlagung handele es sich um eine amtsempfangsbedürftige Willenserklärung, für deren Auslegung es auf den für die Nachlassbeteiligten erkennbaren Sinn der Erklärung ankomme [BayObLG FamRZ 2003, 121; KG Rpfleger 1996, 456].
  • OLG Nürnberg, 11.02.1999 - 12 W 118/99

    Kostenerstattung: Gebühren des Mahnanwalts

    Sofern man mit der fast einhelligen Meinung das Mahnverfahren als zu Rechtsstreit gehörend ansieht (MünchKomm ZPO - Belz § 91 Rn 5; Stein/Jonas/Bork, ZPO , 21. Aufl., § 91 Rn 19, a.A. OLG Nürnberg, 8 W 2309/97 , NJW 1998, 243 m. abl. Anm. Schneider; dagegen auch OLG Nürnberg, OLGR 1998, 243), sind die Kosten eines Mahnanwalts neben denjenigen des im streitigen Verfahren tätigen Anwalts erstattungsfähig, wenn ein Wechsel in der Person des Anwalts eintreten mußte, § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO .
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 15.03.1995 - 1 W 4/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,18729
OVG Saarland, 15.03.1995 - 1 W 4/95 (https://dejure.org/1995,18729)
OVG Saarland, Entscheidung vom 15.03.1995 - 1 W 4/95 (https://dejure.org/1995,18729)
OVG Saarland, Entscheidung vom 15. März 1995 - 1 W 4/95 (https://dejure.org/1995,18729)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beförderungsamt; Bewerber; Leistungsvergleich; Mitbewerber; Abänderungsverfahren; Sicherungsanordnung; Behördenentscheidung

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Rechtsprechung
   KG, 14.05.1996 - 1 W 4/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,19658
KG, 14.05.1996 - 1 W 4/95 (https://dejure.org/1996,19658)
KG, Entscheidung vom 14.05.1996 - 1 W 4/95 (https://dejure.org/1996,19658)
KG, Entscheidung vom 14. Mai 1996 - 1 W 4/95 (https://dejure.org/1996,19658)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,19658) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung eines Beschlusses in einem Erbscheinverfahren

Verfahrensgang

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