Rechtsprechung
| KG, 30.11.2010 - 1 W 455/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 8 WoEigG, § 10 Abs 1 Nr 2 ZVG
Grundbucheintragung: Erforderlichkeit der Zustimmung des Grundpfandrechtgläubigers zur Begründung von Wohnungseigentum - Deutsches Notarinstitut
WEG § 8; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2
Kein Zustimmungserfordernis der dinglich Berechtigten bei Aufteilung in Wohnungseigentum durch alleinigen Eigentümer
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
WEG § 8; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2
Kein Zustimmungserfordernis des Grundpfandrechtsgläubigers bei Teilung des Grundstücks durch den Eigentümer - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2
Keine Zustimmung von Grundpfandrechtsgläubigern bei Begründung von Wohneigentum - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 8; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2
Erfordernis der Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger zur Begründung von Wohnungseigentum durch den Grundstückseigentümer - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zustimmung der dinglich Berechtigten bei Aufteilung nötig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Gläubigerzustimmung zu Aufteilung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erfordernis der Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger zur Begründung von Wohnungseigentum durch den Grundstückseigentümer
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zustimmung dinglich Berechtigter bei Aufteilung in Wohnungseigentum nötig? (IMR 2011, 110)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 30.09.2010 - 43 TV 9820/80
- KG, 30.11.2010 - 1 W 455/10
Papierfundstellen
- Rpfleger 2011, 202
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82
Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer …
Auszug aus KG, 30.11.2010 - 1 W 455/10
Dabei muss nur eine rechtliche, nicht eine lediglich wirtschaftliche Beeinträchtigung mit Sicherheit auszuschließen sein (BGHZ 91, 343 = NJW 1984, 2409; OLG Hamm, OLGZ 1989, 160; BayObLG, DNotZ 1988, 30). - OLG Hamm, 10.01.1989 - 15 W 347/88
Zustimmung dinglich Berechtigter zur Grundbucheintragung von …
Auszug aus KG, 30.11.2010 - 1 W 455/10
Dabei muss nur eine rechtliche, nicht eine lediglich wirtschaftliche Beeinträchtigung mit Sicherheit auszuschließen sein (BGHZ 91, 343 = NJW 1984, 2409; OLG Hamm, OLGZ 1989, 160; BayObLG, DNotZ 1988, 30). - BayObLG, 06.03.1986 - BReg. 2 Z 76/85
Auszug aus KG, 30.11.2010 - 1 W 455/10
Dabei muss nur eine rechtliche, nicht eine lediglich wirtschaftliche Beeinträchtigung mit Sicherheit auszuschließen sein (BGHZ 91, 343 = NJW 1984, 2409; OLG Hamm, OLGZ 1989, 160; BayObLG, DNotZ 1988, 30).
- BGH, 09.02.2012 - V ZB 95/11
Grundbuchverfahrensrecht: Erfordernis der Zustimmung der …
Rn. 12 2. Daran, dass die Begründung von Wohnungseigentum nicht der Zustimmung der Grundpfandgläubiger bedarf, deren Rechte auf dem gesamten Grundstück lasten, hat sich durch die Einführung des Rangklassenprivilegs für rückständiges Wohngeld in § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG durch das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze vom 26. März 2007 (BGBl I S. 370) nichts geändert (im Ergebnis ebenso: KG, ZfIR 2011, 254; OLG Oldenburg, Rpfleger 2011, 318; OLG München, NJW 2011, 3588; Schneider, ZNotP 2010, 299; Heinemann, ZfIR 2011, 255, 256;… aA Kesseler in Timme, WEG, § 3 Rn. 30; ders., NJW 2010, 2317;… wohl auch Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., § 8 WEG Rn. 1). - OLG Frankfurt, 11.04.2011 - 20 W 69/11
Erforderlichkeit der Zustimmung der Gläubiger bei Aufteilung nach § 8 WEG
Diese Auffassung hat die Rechtspflegerin in einer weiteren Zwischenverfügung vom 27.12.2010 auch nach Vorlage eines Beschlusses des KG vom 30.11.2010 -1 W 455/10-, worin keine Zustimmungsbedürftigkeit angenommen wurde, aufrechterhalten mit Ausnahme der zwischenzeitlich vorgelegten Zustimmung der B-Bank.Rn. 12 Soweit trotzdem die Kausalität der Aufteilung als solcher für die Befriedigungsverschlechterung deshalb verneint wird, weil mit der Aufteilung noch keine Wohnungseigentümergemeinschaft entsteht, sondern im Fall der Vorratsteilung nach § 8 WEG erst die Eintragung eines weiteren Wohnungseigentümers im Grundbuch die Gemeinschaft entstehen lässt (KG Beschl. v. 30.11.2010 -1 W 455/10- ZWE 2011, 81; Schneider ZNotP 2010, 299, 302 und 387, 388), greift diese Begründung nach Auffassung des Senats zu kurz, da sie nicht die Haftungsverhältnisse in der werdenden Gemeinschaft berücksichtigt.
- OLG München, 18.05.2011 - 34 Wx 220/11
Grundbuchverfahren: Erfordernis der Zustimmung des Grundpfandrechtsgläubigers bei …
Die Begründung von Wohnungseigentum in Form der Teilung durch den Eigentümer unterliegt auch mit Rücksicht auf die Rangklassenprivilegierung von Ansprüchen der Eigentümergemeinschaft in § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG nicht dem Zustimmungserfordernis von Grundpfandrechtsgläubigern (Anschluss an KG vom 30.11.2010 - 1 W 455/10, 1 W 468/10 - und OLG Oldenburg vom 5.1.2011 - 12 W 296/10, je ZfIR 2011, 254).Verwiesen wird auf die dieser Auffassung entgegenstehende Rechtsprechung (KG vom 30.11.2010 = ZWE 2011, 81 = ZfIR 2011, 254).
- OLG Oldenburg, 05.01.2011 - 12 W 296/10
Aus dem Schutzzweck der §§ 877, 876 BGB folgt das Nichterfordernis der Zustimmung …
Die Begründung von Wohnungseigentum gemäß § 8 WEG ist deshalb sachenrechtlich kein zutreffender Anknüpfungspunkt für ein eventuelles Zustimmungserfordernis Drittberechtigter ( KG vom 30.11.2010 - 1 W 455/10;… MüKo/Commichau, BGB, 5. Aufl. § 8 WEG Rn. 9; Schneider ZNotP 2010, 299, 302; ders, ZNotP 2010, 387;… a. A. Palandt//Bassenge, BGB, 70. Aufl. § 3 WEG Rn. 1; Kesseler NJW 2010, 2317, 2318; ders. NJOZ 2010, 1466).
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