Rechtsprechung
| OLG Bremen, 19.05.1988 - 1 W 52/1988 (a) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einlegung einer weiteren Beschwerde gegen eine Entscheidung des Grundbuchamtes; Versäumung der Vollziehungsfrist für einen Arrestbefehl; Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Monatsfrist nach § 929 Abs. 3 S. 2 Zivilprozessordnung (ZPO); Unerheblichkeit einer Zustellung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 26.04.1988 - 5 T 314/88
- OLG Bremen, 19.05.1988 - 1 W 52/1988 (a)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- RG, 05.02.1913 - V 408/12
Nichtige Vormerkung
Auszug aus OLG Bremen, 19.05.1988 - 1 W 52/88
Die Fristversäumnis nach § 929 Abs. 3 Satz 2 ZPO ist von Amts wegen - nicht nur auf Einwendung des Schuldners - zu beachten, weil jede Vollstreckungsmaßnahme und also auch die Eintragung einer Arresthypothek wirkungslos ( § 929 Abs. 3 Satz 2 ZPO ) und mithin nichtig wäre (vgl. RGZ 81, 288; 151, 155;… Thomas-Putzo a.a.O.;… Zöller-Vollkommer § 929 ZPO Rdnr. 20). - RG, 22.04.1936 - V 220/35
Kann der Arrestgegner auf die Einhaltung der Einwochenfrist des § 929 Absatz 3 …
Auszug aus OLG Bremen, 19.05.1988 - 1 W 52/88
Die Fristversäumnis nach § 929 Abs. 3 Satz 2 ZPO ist von Amts wegen - nicht nur auf Einwendung des Schuldners - zu beachten, weil jede Vollstreckungsmaßnahme und also auch die Eintragung einer Arresthypothek wirkungslos ( § 929 Abs. 3 Satz 2 ZPO ) und mithin nichtig wäre (vgl. RGZ 81, 288; 151, 155;… Thomas-Putzo a.a.O.;… Zöller-Vollkommer § 929 ZPO Rdnr. 20).
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Rechtsprechung
| OVG Saarland, 15.04.1988 - 1 W 52/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 11.04.1990 - I B 75/89
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten - …
Im übrigen darf bei der Höhe der in Rede stehenden Prozeßkosten (weniger als 1000 DM) die Frage einer Realkreditaufnahme nicht überbewertet werden, da Geldmittel in dieser Größenordnung erfahrungsgemäß ohne nennenswerte Formalitäten im Wege des - bei einer schon vorhandenen Grundschuld durch diese üblicherweise automatisch mit abgesicherten - Kontokorrentkredits vergeben werden (vgl. Oberverwaltungsgericht - OVG - Münster, Beschluß vom 8. November 1985 8 B 855/85, FamRZ 1986, 188; ferner OVG Saarlouis, Beschluß vom 15. April 1988 1 W 52/88, JURIS).
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