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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - I-1 W 62/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13127
OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - I-1 W 62/03 (https://dejure.org/2006,13127)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.04.2006 - I-1 W 62/03 (https://dejure.org/2006,13127)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. April 2006 - I-1 W 62/03 (https://dejure.org/2006,13127)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1 § 104 Abs. 3 Satz 1
    Absetzung von Kosten für die Inanspruchnahme des Privatgutachters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens im Kostenfestsetzungsverfahren; Einholung einer Stellungnahme eines Privatgutachters während des Rechtsstreits

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 10 W 21/97

    Prozeßrecht; Aufwendungen für ein Privatgutachten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - 1 W 62/03
    4) Aufwendungen für eine Privatgutachten sind erstattungsfähig, wenn eine Partei zur klageweisen Geltendmachung eines Zahlungsbegehrens auf sachverständige Hilfe angewiesen ist und das Gutachten Verwendung in dem Rechtsstreit gefunden oder diesen zumindest beeinflusst hat (OLG Düsseldorf - 10. Zivilsenat - Beschluss vom 27. Februar 1997, Aktenzeichen: 10 W 21/97, veröffentlicht in NJW-RR 1997, 1431 = MDR 1997, 789).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.1994 - 10 W 48/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - 1 W 62/03
    2) Die Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens ist grundsätzlich kritisch zu prüfen (OLG Düsseldorf - 10. Zivilsenat, Kostensenat - Beschluss vom 14. April 1994, Az: 10 W 48/94, abgedruckt in Rpfleger 1995, 39 und OLGR-Düsseldorf 1994, 251).
  • OLG München, 15.06.1972 - 11 W 1242/72
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - 1 W 62/03
    Deshalb wird die Notwendigkeit der Einholung eines Privatgutachtens, dessen Beweiswert ohnehin vielfach geringer ist als das des Gutachtens eines gerichtlich bestellten Sachverständigen, nur in besonderen Ausnahmefällen bejaht werden können (…OLG Düsseldorf, a.a.O. mit Hinweis auf OLG Düsseldorf VersR 62, 624; OLG München, NJW 72, 2273).
  • OLG Hamburg, 13.06.2006 - 8 W 7/06

    Erstattungsfähigkeit eines innerprozessual eingeholten Privatgutachtens

    Diese Rechtsprechung hat ihre Bestätigung insbesondere durch die Rechtsprechung des OLG Koblenz (OLG Report Koblenz 2006, 224; OLG Report Koblenz 2005, 806) und des OLG Düsseldorf vom 05.04.2006, Geschäfts-Nr. 1-1 W 62/03 (zitiert nach Juris ), gefunden, die auch der Senat teilt (vgl. OLG Hamburg MDR 1997, 785).

    Die Klärung umstrittener Tatsachenfragen ist nicht Sache der Parteien, sondern des Gerichts in dem nach der Zivilprozessordnung hierfür vorgesehenen Beweisaufnahmeverfahren, so dass die Einholung eines Privatgutachtens nur ausnahmsweise notwendig ist (Senatsentscheidung, OLG Hamburg, MDR 1997, 785; vgl. auch: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.04.2006 - I-1 W 62/03 -, zitiert nach Juris, m.w.N.).

  • OLG Nürnberg, 02.10.2008 - 8 W 1907/08

    Kostenerstattung: Kosten des Privatgutachtens eines Krankentagegeldversicherers

    Die Klärung umstrittener Tatsachenfragen ist nicht Sache der Parteien, sondern des Gerichts in dem nach der Zivilprozessordnung hierfür vorgesehenen Beweisaufnahmeverfahren, so dass die Einholung eines Privatgutachtens nur ausnahmsweise notwendig ist (OLG Hamburg, MDR 1997, 785; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.04.2006 1 W 62/03, zitiert nach Juris, m.w.N.).
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