Rechtsprechung
| BVerwG, 13.08.2008 - 1 WB 10.08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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SG § 3 Abs. 1
Militärischer Abschirmdienst; Wegversetzung; Dauerverwender; Ermessensausübung; ständige Verwaltungspraxis. - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 2008, 1461 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06
Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum; …
Auszug aus BVerwG, 13.08.2008 - 1 WB 10.08
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind fehlerhafte Auswahlentscheidungen bei der Besetzung von Dienstposten gegebenenfalls zu korrigieren mit der Folge, dass ein bereits auf den Dienstposten versetzter anderer Soldat unter Umständen wieder wegversetzt werden muss (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 21. September 2000 - BVerwG 1 WB 93.00 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 40 = NZWehrr 2001, 29 m.w.N. sowie zuletzt vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41 = DokBer 2007, 231 und vom 18. Oktober 2007 - BVerwG 1 WB 6.07 -). - BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 19.07
Verwaltungsvorschriften; Auslandsdienstverwendungsfähigkeit; Auslandseinsatz; …
Auszug aus BVerwG, 13.08.2008 - 1 WB 10.08
Bei der hier am Maßstab des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) vorzunehmenden Überprüfung der Ermessensausübung kommt es nicht auf den möglicherweise weitergehenden Wortlaut des Erlasses an, bei dem es sich rechtlich (nur) um eine Verwaltungsvorschrift und nicht um eine Norm handelt, sondern allein auf die tatsächliche Verwaltungspraxis (vgl. dazu Beschluss vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - m.w.N.). - BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 6.07
Auswahlentscheidung; Beurteilungen; Laufbahnbeurteilung; Sonderbeurteilung.
Auszug aus BVerwG, 13.08.2008 - 1 WB 10.08
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind fehlerhafte Auswahlentscheidungen bei der Besetzung von Dienstposten gegebenenfalls zu korrigieren mit der Folge, dass ein bereits auf den Dienstposten versetzter anderer Soldat unter Umständen wieder wegversetzt werden muss (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 21. September 2000 - BVerwG 1 WB 93.00 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 40 = NZWehrr 2001, 29 m.w.N. sowie zuletzt vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41 = DokBer 2007, 231 und vom 18. Oktober 2007 - BVerwG 1 WB 6.07 -).
- BVerwG, 21.09.2000 - 1 WB 93.00
Rückgängigmachung militärischer Verwendungsentscheidungen - Besetzung eines …
Auszug aus BVerwG, 13.08.2008 - 1 WB 10.08
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind fehlerhafte Auswahlentscheidungen bei der Besetzung von Dienstposten gegebenenfalls zu korrigieren mit der Folge, dass ein bereits auf den Dienstposten versetzter anderer Soldat unter Umständen wieder wegversetzt werden muss (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 21. September 2000 - BVerwG 1 WB 93.00 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 40 = NZWehrr 2001, 29 m.w.N. sowie zuletzt vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41 = DokBer 2007, 231 und vom 18. Oktober 2007 - BVerwG 1 WB 6.07 -). - BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 42.07
Auszug aus BVerwG, 13.08.2008 - 1 WB 10.08
Die Ermessensentscheidung über einen Versetzungsantrag kann von den Wehrdienstgerichten nur darauf überprüft werden, ob der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm/ihr insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr, vgl. zuletzt Beschluss vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 42.07 - m.w.N.). - BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 28.08
Auszug aus BVerwG, 13.08.2008 - 1 WB 10.08
So ist dem Senat aus einem anderen Verfahren (vgl. dazu Beschluss vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 28.08 -) bekannt, dass zumindest im Jahr 1999 den Bewerbern in einem Informationsblatt "Werbung von Unteroffiziernachwuchs für den Militärischen Abschirmdienst (MAD)" u.a. mitgeteilt wurde,.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2009 - 1 A 1890/07
Herleitung eines Anspruchs auf Übernahme dienstlichen Rechtschutzes durch den …
Rn. 67 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. August 2008 - 1 WB 10.08 -, DokBer B 2009, 36 (39) und juris (…Rn. 17), vom 28. Mai 2008 - 1 WB 19.07 -, juris (…Rn. 23), und Urteile vom 2. März 1995 - 2 C 17.94 -, ZBR 1995, 238, m.w.N., sowie vom 23. April 2003 - 3 C 25.02 -, NVwZ 2003, 1384; Senatsbeschlüsse vom 8. Juni 2006 - 1 A 2809/04 - und vom 21. Februar 2006 - 1 A 2468/04 - OVG NRW, Urteil vom 28. Oktober 1999 - 12 A 4187/97 -, NWVBl. 2000, 184 = DÖD 2000, 162 (163) = RiA 2000, 295 (296) und juris (…Rn. 2). - BVerwG, 19.06.2014 - 1 WB 52.13
Überprüfung der Ermessensentscheidung bei Ablehnung der Bewerbung eines …
Dem Senat ist aus vergleichbaren Verfahren durch entsprechende Auskünfte des Bundesministeriums der Verteidigung bekannt, dass diese Bestimmung in ständiger Verwaltungspraxis der für den ... zuständigen personalbearbeitenden Stelle dahin ausgelegt wird, dass die Herauslösung eines Soldaten aus dem ... und seine Rückführung in die Teilstreitkraft grundsätzlich nur in den in Nr. 9 Satz 1 des Erlasses genannten Fällen vorgenommen werden (vgl. z.B. Beschluss vom 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 10.08 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 45 Rn. 17 = NZWehrr 2009, 128). - BVerwG, 01.02.2011 - 1 WB 15.10
Anspruch eines Offiziers des Truppendienstes auf Herauslösung aus der Verwendung …
Es ist nicht zu beanstanden, wenn die in einem speziellen und zeitaufwändigen Verfahren ausgewählten und in der Folge in erheblichem Umfang geschulten und weitergebildeten Soldaten anschließend grundsätzlich nur dann aus dem Militärischen Abschirmdienst herausgelöst werden, wenn dies aus sicherheitserheblichen oder gesundheitlichen Gründen unvermeidbar ist (vgl. dazu für Unteroffiziere mit Portepee bereits Beschluss vom 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 10.08 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 45 = NZWehrr 2009, 128).
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