Rechtsprechung
| BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 10.21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Antrag auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes für das Auswahljahr 2020 i.R.d. Auswahlverfahrens unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Bestenauslese
- datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 17.12.2013 - 1 WB 51.12
Aufrufen einzelner Geburtsjahrgänge; Bestenauslese; Körperliche Eignung; Laufbahn …
Auszug aus BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 10.21
Rn. 18 Der Aufstieg von Unteroffizieren in die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes unterliegt dem Grundsatz der Bestenauslese (BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 67 Rn. 28).Der Senat hat deshalb einen dem Beamtenrecht entsprechenden Bewerbungsverfahrensanspruch auch für soldatenrechtliche Konkurrenzverhältnisse um die Übernahme in eine höherwertige Laufbahn (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 67 Rn. 28) anerkannt.
- BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04
Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität; …
Auszug aus BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 10.21
Nach der Rechtsprechung zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter folgt dabei aus Art. 33 Abs. 2 GG ein Bewerbungsverfahrensanspruch, der Bewerbern um ein öffentliches Amt ein grundrechtsgleiches Recht auf leistungsgerechte Einbeziehung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung in die Bewerberauswahl gibt; die Bewerbung darf nur aus Gründen abgelehnt werden, die durch Art. 33 Abs. 2 GG gedeckt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 ). - BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 38.10
Zulassung zur Laufbahn; Chancengleichheit im Auswahlverfahren
Auszug aus BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 10.21
Rn. 24 Nicht zu beanstanden ist weiter, dass Nr. 103 ZV A1-1340/75-5000 auch die Berücksichtigung bundeswehrgemeinsamer Bedarfsträgerforderungen als Grundlage der Bestenauslese vorsieht (BVerwG, Beschluss vom 20. September 2011 - 1 WB 38.10 - Rn. 24).
- BVerwG, 31.01.2019 - 1 WB 8.18
Bewerbungsverfahrensanspruch; Chancengleichheit; Eignungsfeststellungsverfahren; …
Auszug aus BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 10.21
Der Bewerbungsverfahrensanspruch verpflichtet den Dienstherrn nicht nur zur leistungsgerechten Auswahl, sondern auch zur chancengleichen Behandlung aller Bewerber im Verfahren (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2019 - 1 WB 8.18 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 95 Rn. 42). - BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 58.19
Wehrbeschwerdeverfahren bezüglich der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des …
Auszug aus BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 10.21
Der Dienstherr überschreitet mit der Entscheidung für ein fachlich gegliedertes, an die vorhandenen Ausbildungs- und Verwendungsreihen, Werdegänge und Verwendungsreihen/-gruppen anknüpfendes System nicht den ihm zukommenden Organisationsspielraum bei der Ausgestaltung des Verfahrens (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 WB 58.19 - juris Rn. 25). - BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 73.19
Ablösung von der Ausbildung; Flugsicherungskontrolldienst; Laufbahn der Offiziere …
Auszug aus BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 10.21
Rn. 20 bb) Hiernach ist zunächst nicht zu beanstanden, dass die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes in einer konkreten Werdegangskennung der Luftwaffe erfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 1 WB 73.19 - juris Rn. 25 f.).
- BVerwG, 25.06.2026 - 1 WB 64.25
Zulassung eines Soldaten zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen …
Rn. 26 Die Zulassung von Unteroffizieren zur Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes unterliegt als Aufstieg in eine höherwertige Verwendung dem Grundsatz der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 2021 - 1 WB 10.21 - juris Rn. 18 m. w. N.). - BVerwG, 29.10.2024 - 1 WB 36.23
Potenzialfeststellung bedarf gesetzlicher Grundlage
- BVerwG, 29.09.2023 - 1 W-VR 13.23
Mindestanforderungen bei der Zulassung zur Laufbahn der Offizierinnen und …
Rn. 15 a) Die Zulassung von Unteroffizieren zur Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes unterliegt als Aufstieg in eine höherwertige Verwendung dem Grundsatz der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 2021 - 1 WB 10.21 - juris Rn. 18 m. w. N.).
- BVerwG, 31.03.2022 - 1 WB 50.21
Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes
Rn. 50 aaa) Hierbei ist zunächst nicht zu beanstanden, dass die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes in einer konkreten Ausbildungs- und Verwendungsreihe bzw. einem konkreten Werdegang erfolgt und der Leistungsvergleich unter den Kandidaten derselben Ausbildungs- und Verwendungsreihe bzw. desselben Werdeganges vorgenommen wird (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Januar 2021 - 1 WB 73.19 - Buchholz 449.2 SLV 2002 Nr. 9 Rn. 25 f. und vom 2. Juni 2021 - 1 WB 10.21 - juris Rn. 20 ff.). - BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 52.21
Zulassung von Unteroffizieren zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen …
Die Betrachtung und Auswahl der Bewerber erfolgt danach in einem fachlich gegliederten, an die vorhandenen Ausbildungs- und Verwendungsreihen, Werdegänge und Verwendungsreihen/-gruppen anknüpfendem System (zu dessen Zulässigkeit vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 2021 - 1 WB 10.21 - juris Rn. 22 m.w.N.) und wird gemäß Nr. 304 und 305 ZV A 1-1340/75-5000 mittels einer Vorsortierung anhand quantifizierbarer Auswahlkriterien vorbereitet (vgl. hierzu BVerwG…, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 WB 58.19 - juris Rn. 31 f. m.w.N.). - BVerwG, 15.09.2025 - 1 W-VR 16.25
Vorläufige Zulassung eines Berufssoldaten zu einem Lehrgang
Rn. 30 (1) Die Zulassung von Unteroffizieren zur Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes unterliegt als Aufstieg in eine höherwertige Verwendung dem Grundsatz der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 2021 - 1 WB 10.21 - juris Rn. 18 m. w. N.). - BVerwG, 26.03.2021 - 1 W-VR 1.21
Vorläufiger Rechtsschutz für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des …
Diese wertete das Bundesministerium der Verteidigung als Antrag auf gerichtliche Entscheidung, den es mit einer Stellungnahme vom 8. Februar 2021 dem Senat vorlegte (1 WB 10.21 ).
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