Rechtsprechung
| BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 102.90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Soldaten auf eine Versetzung - Konkurrentenklage - Verbindliche Zusage einer Versetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82
Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis - …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 102.90
Es liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei und zu besetzen ist (vgl. BVerwGE 76, 255 f. [BVerwG 29.08.1984 - 1 WB 79/82]; BVerwG Beschluß vom 6. September 1988 - 1 WB 86/88 - Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 - VMBl S. 76 - Nr. 5 Buchstabe a).Nur dann, wenn ein dienstliches Bedürfnis "künstlich" geschaffen wird, kann das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses in Frage gestellt sein (vgl. BVerwGE 76, 255 [BVerwG 29.08.1984 - 1 WB 79/82]).
- BVerwG, 22.03.1990 - 1 WB 34.90
Möglichkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung im Verhältnis der …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 102.90
Im Verhältnis der militärischen Über- und Unterordnung kommt eine auf das Unterlassen von Maßnahmen gerichtete einstweilige Anordnung aber nur in Ausnahmefällen in Betracht (BVerwG NJW 1972, 1100; BVerwG Beschluß vom 22. März 1990 - 1 WB 34/90).Er müßte es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (BVerwGE 53, 321, 324 [BVerwG 27.07.1977 - 1 WB 19/76]; 76, 336, 338 f.; BVerwG Beschluß vom 22. März 1990 - 1 WB 34/90).
- BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83
Wehrrecht; Konkurrentenklage; Militärische Verwendungsentscheidung; Zulässigkeit
Auszug aus BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 102.90
Er müßte es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (BVerwGE 53, 321, 324 [BVerwG 27.07.1977 - 1 WB 19/76]; 76, 336, 338 f.; BVerwG Beschluß vom 22. März 1990 - 1 WB 34/90).
- BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 102.90
Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang eingeräumt hat, kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder wenn dem Soldaten durch den sofortigen Vollzug unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 63, 210 ff. [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78]). - BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 102.90
Die sich gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51 f. m.w.N.). - BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76
Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten - …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 102.90
Er müßte es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (BVerwGE 53, 321, 324 [BVerwG 27.07.1977 - 1 WB 19/76]; 76, 336, 338 f.; BVerwG Beschluß vom 22. März 1990 - 1 WB 34/90). - BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 102.90
Über die Versetzung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte, sofern ein dienstliches Bedürfnis gegeben ist, nach seinem pflichtmäßigen Ermessen (BVerwGE 43, 215, 217 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70]). - BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
Auszug aus BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 102.90
Die sich gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51 f. m.w.N.). - BVerwG, 11.04.1972 - I WB 32.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 102.90
Im Verhältnis der militärischen Über- und Unterordnung kommt eine auf das Unterlassen von Maßnahmen gerichtete einstweilige Anordnung aber nur in Ausnahmefällen in Betracht (BVerwG NJW 1972, 1100; BVerwG Beschluß vom 22. März 1990 - 1 WB 34/90). - BVerwG, 06.09.1988 - 1 WB 86.88
Voraussetzungen für die Versetzung eines Soldaten - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 102.90
Es liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei und zu besetzen ist (vgl. BVerwGE 76, 255 f. [BVerwG 29.08.1984 - 1 WB 79/82]; BVerwG Beschluß vom 6. September 1988 - 1 WB 86/88 - Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 - VMBl S. 76 - Nr. 5 Buchstabe a). - BVerwG, 14.08.1990 - 1 WB 124.90
Auf das Unterlassen von Maßnahmen gerichtete einstweilige Anordnung im …
- BVerwG, 22.10.2003 - 1 WB 30.03
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
Zwar ist ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, der das Unterlassen einer Maßnahme zum Gegenstand hat, nach dem entsprechend anzuwendenden Grundsatz des § 123 VwGO (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 17. Oktober 1967 - BVerwG 1 WB 43.67 - <BVerwGE 33, 42 [43]>, vom 16. August 1978 - BVerwG 1 WB 112.78 - <BVerwGE 63, 110 [111]>, vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - <BVerwGE 93, 389 [390]> und vom 21. September 2000 - BVerwG 1 WB 93.00 -NZWehrr 2001, 29 = NVwZ 2001, 329>) auch im wehrdienstgerichtlichen Verfahren grundsätzlich statthaft; er kommt im Verhältnis der militärischen Über- und Unterordnung aber nur in Ausnahmefällen in Betracht (Beschlüsse vom 8. November 1989 - BVerwG 1 WB 126.89 -, vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 102.90 - und vom 28. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 58.95 - ).
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