Rechtsprechung
| BVerwG, 12.12.1995 - 1 WB 104.95 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verwendungsansprüche eines Berufssoldaten - Verlängerung einer Auslandsverwendung - Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 88.95
Verwendungsansprüche eines Soldaten - Kommandierung aus dienstlichen Gründen - …
Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 1 WB 104.95
Der BMVg hat den Antrag auf gerichtliche Entscheidung mit seiner Stellungnahme vom 26. September 1995 dem Senat vorgelegt (Verfahren BVerwG 1 WB 88.95).Die verfügte Versetzung zum 1. April 1996 zum HA in K. sei insofern Gegenstand seines Antragsverfahrens BVerwG 1 WB 88.95, als sie die Konsequenz der Nichtverlängerung seiner Kommandierung zur niederländischen Panzertruppenschule sei.
Zur Begründung verweist der BMVg auf seine Stellungnahme im Hauptsacheverfahren BVerwG 1 WB 88.95, in der er vorgetragen hat, daß sich das dienstliche Bedürfnis für die Rückversetzung des Antragstellers in das Inland nach Ablauf der festgesetzten Verwendungsdauer als HVO an der niederländischen Panzertruppenschule zum 1. April 1996 schon daraus ergebe, daß der Antragsteller zu dem angegebenen Zeitpunkt die vorgesehene regelmäßige Auslandsverwendungszeit erreicht habe.
Die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 88.95, die Akten des BMVg - P II 5 - 557/95 und 793/95 - sowie die Personalstammakten des Antragstellers, Hauptteile A und B, lagen dem Senat bei der Beratung vor.
Bei sachdienlicher und interessengerechter Auslegung des Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz begehrt der Antragsteller hinsichtlich der im Verfahren BVerwG 1 WB 88.95 beantragten Verpflichtung des BMVg, seine Kommandierung zur niederländischen Panzertruppenschule über den 31. März 1996 hinaus bis zum 31. Juni 1998 zu verlängern, den Erlaß einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 VwGO, die auch im gerichtlichen Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung erlassen werden kann (Beschluß vom 17. Oktober 1967 - BVerwG 1 WB 43.67 - <BVerwGE 33, 42>).
- BVerwG, 21.01.1988 - 1 WB 3.88
Auslandsverwendung - Zeitliche Beschränkung - Befürwortung der Verlängerung - …
Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 1 WB 104.95
Liegt eine Ermessensentscheidung inmitten, so setzt die einstweilige Anordnung voraus, daß das Ermessen nur mehr in einer Richtung ausgeübt werden kann, der Ermessensspielraum des BMVg also auf Null reduziert wäre (vgl. Beschluß vom 21. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 3.88 - m.w.N.).Im übrigen kann die Verwendungsentscheidung nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 WBO), d.h., ob er die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [ff.]> und vom 21. Januar 1988 a.a.O.).
Daß derartige Bestimmungen, die für Auslandsverwendungen Grenzen festsetzen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der Senat bereits entschieden (vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 83.81 -, vom 21. Januar 1988 a.a.O. und vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -).
Es ist ein legitimes Anliegen der Personalführung, möglichst vielen dazu qualifizierten Soldaten eine Auslandsverwendung zukommen zu lassen und damit für den einzelnen Soldaten die Frist seiner Auslandsverwendung zu begrenzen (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschluß vom 21. Januar 1988 a.a.O.).
- BVerwG, 01.04.1976 - I WB 98.74
Militärische Vorgesetzte - Verbindliche Zusage
Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 1 WB 104.95
Hierbei ist zu berücksichtigen, daß eine Verpflichtung des BMVg, den Antragsteller über den 31. März 1996 hinaus für weitere zwei Jahre und drei Monate auf seinen derzeitigen Dienstposten zu kommandieren, nur ausgesprochen werden könnte, wenn das Ermessen fehlerfrei überhaupt nur mit diesem Ergebnis ausgeübt werden könnten (Beschluß vom 1. April 1976 - BVerwG 1 WB 98.74 - <BVerwGE 53, 163 [f.]>).
- BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 1 WB 104.95
Im übrigen kann die Verwendungsentscheidung nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 WBO), d.h., ob er die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [ff.]> …und vom 21. Januar 1988 a.a.O.). - BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94
Anspruch eines Berufssoldaten auf Umzugskostenvergütung bei einer verordneten …
Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 1 WB 104.95
Zunächst ist unwidersprochen schon das Datum von ihm selbst in die Erklärung eingetragen worden, und selbst wenn der BMVg die Erklärung stillschweigend entgegengenommen hat, läge hierin keine Ermessensbindung hinsichtlich der Dauer der Auslandsverwendung des Antragstellers (vgl. Beschluß vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 81.94 -). - BVerwG, 16.06.1994 - 1 WB 42.94
Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei truppendienstlichen Angelegenheiten - …
Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 1 WB 104.95
Daß derartige Bestimmungen, die für Auslandsverwendungen Grenzen festsetzen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der Senat bereits entschieden (…vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 83.81 -, vom 21. Januar 1988 a.a.O. und vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -). - BVerwG, 11.05.1982 - 1 WB 83.81
Verwendung eines Berufssoldaten - Entscheidung des zuständigen Vorgesetzten nach …
Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 1 WB 104.95
Daß derartige Bestimmungen, die für Auslandsverwendungen Grenzen festsetzen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der Senat bereits entschieden (vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 83.81 -, vom 21. Januar 1988 a.a.O. und vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -). - BVerwG, 18.04.1989 - 1 WB 141.88
Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 1 WB 104.95
Daß die schulische Situation der Kinder von Soldaten grundsätzlich kein Versetzungshindernis ist, entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 18. April 1989 - BVerwG 1 WB 141.88 - ). - BVerwG, 17.03.1988 - 1 WB 81.87
Anspruch eines Soldaten auf örtliche oder fachliche Verwendung - Überprüfung …
Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 1 WB 104.95
Eine Zusage läge nur vor, wenn eine entsprechende Erklärung von dem zuständigen Vorgesetzten als hoheitliche Selbstverpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen in der Zukunft abgegeben worden wäre (vgl. Beschluß vom 17. März 1988 - BVerwG 1 WB 81.87 - m.w.N.). - BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 1 WB 104.95
Dabei hat er die persönlichen und familiären Belange des Antragstellers aus Fürsorgegesichtspunkten angemessen zu berücksichtigen (Beschluß vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>). - BVerwG, 17.10.1967 - I WB 43.67
Rechtsmittel
- BVerwG, 26.10.1989 - 1 WB 120.89
Generalstabsdienst - Admiralstabsdienst - Zulassung zum Verwendungslehrgang - …
- BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 88.95
Verwendungsansprüche eines Soldaten - Kommandierung aus dienstlichen Gründen - …
Einen mit Schreiben vom 23. November 1995 gestellten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz hat der Senat mit Beschluß vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 104.95 - zurückgewiesen.Die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 104.95, die Akten des BMVg - P II 5 - 557/95 - sowie die Personalstammakten des Antragstellers, Hauptteile A und B, lagen dem Senat bei der Beratung vor.
Der Senat hat in seinem Beschluß vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 104.95 - in dem Verfahren über den vorläufigen Rechtsschutz folgendes ausgeführt:.
- BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 94.96
Versetzung eines Soldaten - Dienstliches Bedürfnis für die …
Daß derartige Bestimmungen, die für Auslandsverwendungen Grenzen festsetzen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der Senat bereits entschieden (vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 83.81 -, vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 - und vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 104.95 -).In gleicher Weise gibt sie auch keinen Anspruch auf einen Verbleib am bisherigen Dienstort (vgl. Beschluß vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 104.95 -).
- BVerwG, 24.07.1996 - 1 WB 55.96
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Vorrang des öffentlichen …
Der BMVg hat dadurch aber auch nicht anderweitig einen "Vertrauenstatbestand" begründet und sein Ermessen in einer der angefochtenen Versetzung entgegenstehenden Weise gebunden (vgl. dazu Beschlüsse vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 104.95 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 114.95 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 88.95 -).
- BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 50.00
Voraussetzungen für die Verlängerung der Auslandsverwendung eines Berufssoldaten …
Aus ihr ergibt sich deshalb auch kein Anspruch auf einen Verbleib am bisherigen Dienstort (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 104.95 - und vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 94.96 -). - BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 87.96
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche Verwendung - Voraussetzungen …
Der BMVg hat dadurch aber auch nicht anderweitig einen "Vertrauenstatbestand" begründet und sein Ermessen in einer der angefochtenen Kommandierung entgegenstehenden Weise gebunden (vgl. dazu Beschlüsse vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 104.95 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 114.95 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 88.95 -). - BVerwG, 19.12.1996 - 1 WB 110.96
Gewährung von Sonderurlaub zur Weiterführung der Zahnarztpraxis seiner Ehefrau …
Erreicht der Antragsteller im Erfolgsfall über eine einstweilige Anordnung bereits das in der Hauptsache angestrebte Rechtsschutzziel, so ist bei der Prüfung der Erfolgsaussichten ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 120.89 - <NZWehrr 1990, 257> und vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 104.95 -). - BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 54.96
Rechtswidrigkeit einer Versetzung auf den Dienstposten eines Fernmeldeoffiziers …
Der BMVg hat dadurch aber auch nicht anderweitig einen 'Vertrauenstatbestand' begründet und sein Ermessen in einer der angefochtenen Versetzung entgegenstehenden Weise gebunden (vgl. dazu Beschlüsse vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 104.95 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 114.95 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 88.95 -).
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