Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.2000 - 1 WB 106.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,30265
BVerwG, 14.12.2000 - 1 WB 106.00 (https://dejure.org/2000,30265)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.2000 - 1 WB 106.00 (https://dejure.org/2000,30265)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - 1 WB 106.00 (https://dejure.org/2000,30265)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,30265) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Suche nach Portepee-Unteroffizieren - Zulassung zur Prüfung für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) - Bestehen der Zulassungsprüfung - Voraussetzung für eine Übernahme

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 12.99

    Recht auf Laufbahnwechsel eines Soldaten bei geändertem Berufswunsch - …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2000 - 1 WB 106.00
    Prüfen können die Wehrdienstgerichte insoweit lediglich, ob der Soldat in Anwendung dieser auf ihre Richtigkeit nicht nachprüfbaren Grundsätze in eigenen Rechten verletzt wird (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 29. August 1990 - BVerwG 1 WB 128.89 - und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - ).

    Vielmehr ist insoweit auf den Nutzeffekt des militärischen Bedarfs abzustellen, sofern die Auswahl an den Grundsätzen von Eignung, Leistung und Befähigung ausgerichtet, die Fürsorgepflicht beachtet und nicht gegen den Gleichheitssatz und das Willkürverbot verstoßen wird (vgl. Beschlüsse vom 24. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 25.88 - <NZWehrr 1990, 35> und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - m.w.N.).

  • BVerwG, 29.08.1990 - 1 WB 128.89

    Laufbahnwechsel im militärfachlichen Dienst

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2000 - 1 WB 106.00
    Prüfen können die Wehrdienstgerichte insoweit lediglich, ob der Soldat in Anwendung dieser auf ihre Richtigkeit nicht nachprüfbaren Grundsätze in eigenen Rechten verletzt wird (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 29. August 1990 - BVerwG 1 WB 128.89 - und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - ).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2000 - 1 WB 106.00
    Das mit einem entsprechenden Antrag befasste Gericht kann dabei nur prüfen, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung einer von ihm begehrten Verwendung durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 21.98 - < Buchholz 236.12 § 9 Nr. 3 = RiA 1999, 95>).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 14.12.2000 - 1 WB 106.00
    Es handelt sich dabei vielmehr in erster Linie um Zweckmäßigkeitsfragen, die - wenn sie ein dienstliches Bedürfnis für eine bestimmte Verwendung eines Soldaten begründen oder ausschließen - bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als vorgegeben hingenommen werden müssen (Beschluss vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97]>).
  • BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 45.90

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2000 - 1 WB 106.00
    Diese Richtlinien sind nach der Rechtsprechung des Senats rechtlich unbedenklich (Beschlüsse vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 45.90 - m.w.N., vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 1 WB 63.97 - und vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 27.98 -).
  • BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 21.98

    Bewerbung eines Zeitsoldaten um einen bei der "NATO EF 2000 and Tornado …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2000 - 1 WB 106.00
    Das mit einem entsprechenden Antrag befasste Gericht kann dabei nur prüfen, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung einer von ihm begehrten Verwendung durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 21.98 - < Buchholz 236.12 § 9 Nr. 3 = RiA 1999, 95>).
  • BVerwG, 24.01.1989 - 1 WB 25.88

    Offizier des Truppendienstes - Fachschulreife - Abgeschlossene Berufsausbildung - …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2000 - 1 WB 106.00
    Vielmehr ist insoweit auf den Nutzeffekt des militärischen Bedarfs abzustellen, sofern die Auswahl an den Grundsätzen von Eignung, Leistung und Befähigung ausgerichtet, die Fürsorgepflicht beachtet und nicht gegen den Gleichheitssatz und das Willkürverbot verstoßen wird (vgl. Beschlüsse vom 24. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 25.88 - <NZWehrr 1990, 35> und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - m.w.N.).
  • BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 24.01

    Verwendung eines Berufssoldaten - Voraussetzungen für die Besetzung eines …

    Prüfen können die Wehrdienstgerichte insoweit lediglich, ob der Soldat in Anwendung dieser auf ihre Richtigkeit nicht nachprüfbaren Grundsätze in eigenen Rechten verletzt wird (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - und vom 14. Dezember 2000 - BVerwG 1 WB 106.00 - m.w.N.).
  • BVerwG, 06.03.2001 - 1 WB 120.00

    Gewährung einer Umzugskostenvergütung - Aufhebung einer Versetzungsverfügung

    Diese Richtlinien, durch die sich der BMVg unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden hat (vgl. Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 - < Buchholz 232 § 25 Nr. 1 = DVBl 1982, 195> und Beschluss vom 11. Mai 1988 - BVerwG 2 B 58.88 - <NJW 1988, 2907> jeweils m.w.N.), sind, wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 45.90 - m.w.N., vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 1 WB 63.97 -, vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 27.98 - und vom 14. Dezember 2000 - BVerwG 1 WB 106.00 -), rechtlich nicht zu beanstanden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht