Rechtsprechung
| BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 11.14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Bundesverwaltungsgericht
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68
Zitiergebot
Auszug aus BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 11.14
Diese Organisations- und Planungshoheit erstreckt sich auch auf die Feststellung des militärischen Bedarfs, der seinerseits an dem sich aus Art. 87a GG ergebenden Gebot zu orientieren ist, das Gefüge der Streitkräfte so zu gestalten, dass sie ihren militärischen Aufgaben gewachsen sind (BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1970 - 2 BvR 531/68 - BVerfGE 28, 36; BVerwG, Beschlüsse vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 123.79 - BVerwGE 73, 182 und vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 33.97 -). - BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 39.10
Antragsbefugnis; subjektives Recht; Wahrnehmungszuständigkeit in hierarchischer …
Auszug aus BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 11.14
Der Soldat kann nur ein ihm persönlich zustehendes Recht ("sein Recht") bzw. eine Verletzung ihm persönlich dienender Pflichten ("Pflichten ... ihm gegenüber") geltend machen (vgl. Beschluss vom 24. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 39.10 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 79 Rn. 17 = NZWehrr 2012, 33). - BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 6.11
Anordnung fliegerischer Inübunghaltung; kein subjektives Recht des Soldaten
Auszug aus BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 11.14
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erfolgt die einen Soldaten verpflichtende Anordnung zur fliegerischen Inübunghaltung ausschließlich im dienstlichen Interesse; der Soldat hat kein geschütztes subjektives Recht auf Fortdauer seiner Verpflichtung zur fliegerischen Inübunghaltung (vgl. - auch zum gesamten Folgenden - insb. Beschluss vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 6.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 81 Leitsatz und Rn. 16 ff. sowie zuletzt etwa Beschluss vom 27. Februar 2014 - BVerwG 1 WB 36.13 - Rn. 16 ff.). - BVerwG, 19.05.1981 - 1 WB 123.79
Kommandierung zur Promotion - Pflichtgemäßes Ermessen - Militärischer Bedarf - …
Auszug aus BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 11.14
Diese Organisations- und Planungshoheit erstreckt sich auch auf die Feststellung des militärischen Bedarfs, der seinerseits an dem sich aus Art. 87a GG ergebenden Gebot zu orientieren ist, das Gefüge der Streitkräfte so zu gestalten, dass sie ihren militärischen Aufgaben gewachsen sind (BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1970 - 2 BvR 531/68 - BVerfGE 28, 36; BVerwG, Beschlüsse vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 123.79 - BVerwGE 73, 182 und vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 33.97 -). - BVerwG, 27.02.2014 - 1 WB 36.13
Anspruch eines Bundeswehrsoldaten auf Fortbestand seiner Verpflichtung zur …
Auszug aus BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 11.14
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erfolgt die einen Soldaten verpflichtende Anordnung zur fliegerischen Inübunghaltung ausschließlich im dienstlichen Interesse; der Soldat hat kein geschütztes subjektives Recht auf Fortdauer seiner Verpflichtung zur fliegerischen Inübunghaltung (vgl. - auch zum gesamten Folgenden - insb. Beschluss vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 6.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 81 Leitsatz und Rn. 16 ff. sowie zuletzt etwa Beschluss vom 27. Februar 2014 - BVerwG 1 WB 36.13 - Rn. 16 ff.).
- BVerwG, 28.09.2016 - 1 WB 43.15
Heeresfliegertruppe; Zukunftspersonal; Personalauswahl; Auswahlkonferenz; …
Wehrbeschwerdeverfahren des Antragstellers, mit denen er die Feststellung der Fortdauer der Pflicht zur fliegerischen Inübunghaltung oder die Anordnung einer neuen Verpflichtung zur fliegerischen Inübunghaltung begehrte, hatten keinen Erfolg (BVerwG, Beschlüsse vom 10. April 2014 - 1 WB 3.14 - und vom 27. November 2014 - 1 WB 11.14 -).Rn. 17 aa) Der Senat hat in den Beschlüssen vom 10. April 2014 - 1 WB 3.14 - (…siehe insb. Rn. 10 und 11) und vom 27. November 2014 - 1 WB 11.14 - (…siehe Rn. 12) ausschließlich über die Verpflichtung des Antragstellers zur fliegerischen Inübunghaltung, nicht über die hier gegenständliche Zuordnung zum Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe entschieden.
Soweit er geltend macht, dass auch Generalstabsoffiziere mit nationaler Generalstabs-/Admiralstabsdienstausbildung in der Personalauswahlkonferenz betrachtet worden seien, ergibt sich dies nicht aus der von ihm hierfür - wie schon im Verfahren BVerwG 1 WB 11.14 - als Beleg angeführten E-Mail vom 25. April 2013 (zur Ver- bzw. Entpflichtung von Luftfahrzeugführern der Heeresfliegertruppe, hier: Offiziere mit LGAN).
- BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 41.14
Anspruch eines Heeresfliegers auf Fortbestand seiner Verpflichtung zur …
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erfolgt die einen Soldaten verpflichtende Anordnung zur fliegerischen Inübunghaltung ausschließlich im dienstlichen Interesse; der Soldat hat kein geschütztes subjektives Recht auf Fortdauer seiner Verpflichtung zur fliegerischen Inübunghaltung (vgl. - auch zum gesamten Folgenden - insb. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 WB 6.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 81 Leitsatz und Rn. 16 ff. sowie zuletzt Beschluss vom 27. November 2014 - 1 WB 11.14 - Rn. 32 ff.).
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