Rechtsprechung
| BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 111.90 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag eines Soldaten auf Aufhebung einer Versetzungsverfügung des Bundesministers der Verteidigung - Jederzeitige Versetzbarkeit als eine von einem Berufssoldaten freiwillig übernommene Pflicht und Inhalt seines Wehrdienstverhältnisses - Berücksichtigung der ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 111.90
Diese Grundrechtsnorm ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt, wenn mithin die Regelung als willkürlich bezeichnet werden muß (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: vgl. BVerfGE 1, 14 [BVerfG 23.10.1951 - 2 BvG 1/51]; 30, 409, 413). - BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 111.90
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog, ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 63, 210, 212 [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78]; 73, 51 f. m.w.N.). - BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 111.90
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog, ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 63, 210, 212 [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78]; 73, 51 f. m.w.N.).
- BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 111.90
Dieses Prinzip ist im Soldatenrecht im Interesse der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte unabdingbar und hat für eine hieran orientierte Personalführung, wie sie dem BMVg von Verfassungs wegen aufgetragen ist, ganz besondere Bedeutung (BVerwGE 43, 215, 219 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70]; BVerwG Beschluß vom 21. Juni 1988 - 1 WB 107/87). - BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 59/71
Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Haftentschädigung für einen ausländischen …
Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 111.90
Diese Grundrechtsnorm ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt, wenn mithin die Regelung als willkürlich bezeichnet werden muß (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: vgl. BVerfGE 1, 14 [BVerfG 23.10.1951 - 2 BvG 1/51]; 30, 409, 413). - BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 228.77
Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 111.90
Die "Beschwerde" des Antragstellers vom 9. April 1990, die als Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu werten ist, erfaßt die später ergangene förmliche Versetzungsverfügung vom 31. Mai 1990 mit (BVerwGE 63, 187; BVerwG NZWehrr 1984, 36 f.). - BVerwG, 09.12.1969 - I WB 101.69
Anforderungen an die Versetzung eines Berufssoldaten auf Grund dienstlicher …
Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 111.90
Andererseits hat der Vorgesetzte bei Verwendungs- und Versetzungsentscheidungen stets auch die persönlichen Belange der betroffenen Soldaten zu berücksichtigen und muß sich dabei von sachlichen Erwägungen, Gerechtigkeit und Wohlwollen leiten lassen (BVerwGE 43, 38, 39 [BVerwG 09.12.1969 - I WB 101/69]; BVerwG Beschluß vom 5. November 1987 - 1 WB 196/86). - BVerwG, 14.01.1975 - I WB 62.74
Anzugsregelung - Bundeswehr-Hochschule - Studierende Soldaten - …
Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 111.90
Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln (BVerwGE 46, 361, 364 [BVerwG 14.01.1975 - I WB 62/74]). - BVerwG, 23.08.1983 - 1 WB 14.83
Wehrdienstgerichtliche Entscheidung - Zulässigkeit einer Beschwerde - …
Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 111.90
Die "Beschwerde" des Antragstellers vom 9. April 1990, die als Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu werten ist, erfaßt die später ergangene förmliche Versetzungsverfügung vom 31. Mai 1990 mit (BVerwGE 63, 187; BVerwG NZWehrr 1984, 36 f.). - BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 172.86
Auszug aus BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 111.90
Der jederzeit versetzbare Berufssoldat muß das mit dem Erwerb eines Einfamilienhauses verbundene Risiko nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 3. November 1987 - 1 WB 172/86 - und vom 12. Juli 1988 - 1 WB 116/88) im Falle einer Versetzung selbst tragen. - BVerwG, 12.07.1988 - 1 WB 116.88
Anordnung der aufschiebenden Wirkung unter Berücksichtigung des öffentlichen …
- BVerwG, 21.06.1988 - 1 WB 107.87
Maßgeblichkeit der Schaffung neuer Organisationsformen im Wege struktureller …
- BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 43.89
Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …
- BVerwG, 12.04.1984 - 1 WB 19.84
Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für eine Versetzung - Schutzwürdigkeit …
- BVerwG, 05.11.1987 - 1 WB 196.86
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Versetzungsverfügung ggü. einem Soldaten - …
- BVerwG, 07.11.1991 - 1 WB 64.91
Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Soldaten - Grenzen des Ermessens bei der …
Sie unterliegen als militärische Zweckmäßigkeitsentscheidungen nicht der Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte (ständige Rechtsprechung des Senats: Beschlüsse vom 5. November 1987 - BVerwG 1 WB 196.86 -, vom 18. April 1989 - BVerwG 1 WB 141.88 - und vom 10. April 1991 - BVerwG 1 WB 111.90 -).
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