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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.08.1978 - 1 WB 112.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,66
BVerwG, 16.08.1978 - 1 WB 112.78 (https://dejure.org/1978,66)
BVerwG, Entscheidung vom 16.08.1978 - 1 WB 112.78 (https://dejure.org/1978,66)
BVerwG, Entscheidung vom 16. August 1978 - 1 WB 112.78 (https://dejure.org/1978,66)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hauptsacheverfahren - Eilverfahren - Faktische Identität von Anträgen - Antrag auf einstweilige Anordnung - Ermessensentscheidung - Gemeinsame Flugvermessungsstelle - Stellvertretender Regimentskommandeur - Hoheitliches Tätigwerden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 63, 110
 
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Wird zitiert von ... (124)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.01.1977 - 1 WB 95.75

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1978 - 1 WB 112.78
    Eine derartige Zusicherung liegt nur dann vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und nach seiner eigenen Stellung in dieser befugt ist (BVerwGE 26, 31 und BVerwG Beschlüsse vom 11. Januar 1977 - 1 WB 95/75 und vom 27. Juli 1977 - 1 WB 57/76).

    Selbst wenn man den Vermerk als objektive Zusage auslegen wollte, wäre diese nicht mit Bindungswillen von einem dazu befugten Vorgesetzten, nämlich mindestens von dem zuständigen Sachbearbeiter im Ministerium als der Stelle abgegeben worden, die personelle Entscheidungen zentral für die ganze Bundeswehr zu treffen hat (BVerwG Beschluß vom 11. Januar 1977 - 1 WB 95/75).

  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen …

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1978 - 1 WB 112.78
    Eine derartige Zusicherung liegt nur dann vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und nach seiner eigenen Stellung in dieser befugt ist (BVerwGE 26, 31 und BVerwG Beschlüsse vom 11. Januar 1977 - 1 WB 95/75 und vom 27. Juli 1977 - 1 WB 57/76).
  • BVerwG, 30.01.1968 - I WB 25.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1978 - 1 WB 112.78
    Einen Rechtsanspruch auf Ausbildung an der HS-125 oder auf Teilnahme an einem bestimmten Lehrgang hat der Antragsteller nicht; denn über die Verwendung der Soldaten und damit auch über ihre Ausbildung entscheidet der militärische Vorgesetzte im Rahmen der dienstlichen Bedürfnisse nach seinem Ermessen (vgl., gerade hinsichtlich des Anspruchs auf fliegerische Umschulung, BVerwG Beschluß vom 30. Januar 1968 - 1 WB 25/67).
  • BVerwG, 04.11.1969 - I WB 110.69

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Art der Verwendung - Verbindliche …

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1978 - 1 WB 112.78
    Der Aktenvermerk vom 24. Oktober 1977 enthält schon nach seinem Wortlaut keine Zusicherung, sondern nur die Eröffnung einer personellen Planung, die lediglich den Zweck erfüllen soll, daß sich der Soldat darauf einstellen und gegebenenfalls Einwendungen erheben kann (vgl. BDH 7, 164; BVerwG Beschluß vom 4. November 1969 - 1 WB 110/69).
  • VG Berlin, 26.08.2019 - 38 K 18.19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine einstweilige Anordnung auch in einer Konstellation möglich, in der das Gesetz nur eine Ermessensentscheidung vorsieht, wenn nämlich das Ermessen nur in einer Richtung ausgeübt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1978 - BVerwG 1 WB 112.78 - juris Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2019 - 15 B 624/18

    Prüfung der öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen der FDP-Fraktion im Wahljahr 2013; …

    Rn. 71 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Dezember 1986 - 1 B 1160/86 -, NJW 1988, 89; Sächs. OVG, Beschlüsse vom 24. November 2008 - 2 B 370/08 -, juris Rn. 7, und vom 11. September 2002 - 4 BS 228/02 -, juris Rn. 19; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 11. November 2014 - 4 K 2310/14 -, Rn. 3, juris; VG Aachen, Beschluss vom 1. Dezember 2006 - 6 L 628/06 -, juris Rn. 48 ff.; Funke-Kaiser in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 7. Aufl. 2018, § 123, Rn. 61; a.A. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1978 - 1 WB 112.78 -, juris Rn. 16; OVG NRW, Beschluss vom 3. März 2015 - 6 B 1125/14 -, juris Rn. 5; Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juni 2002- 7 CE 02.637 -, juris Rn. 22; VG SH, Beschluss vom 8. September 2017 - 11 B 33/17 -, juris Rn. 8.
  • VGH Bayern, 06.05.2013 - 22 CE 13.923

    Nichtzulassung eines Schaustellers zu einem Jahrmarkt

    Rn. 23 Der vorliegende Rechtsstreit erfordert insofern keine Entscheidung der Frage, ob die Verpflichtung der öffentlichen Verwaltung, einen Rechtsschutzsuchenden unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu oder erstmals zu verbescheiden, Gegenstand einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO sein kann (ausdrücklich verneinend z.B. BVerwG, B.v. 16.8.1978 - 1 WB 112.78 - BVerwGE 68, 110/112; BayVGH, B.v. 3.6.2002 - 7 CE 02.637 - NVwZ-RR 2002, 839/841 mit umfangreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung).
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